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§ 219a: Bundestag entscheidet am 23. Juni

Am 23. Juni will der Bundestag ein letztes Mal über die von den Ampelparteien betriebene Streichung des Werbeverbots für Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch debattieren. 
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Einem Bericht der „Tagespost“ zufolge sehe die Tagesordnung für die „Zweite und Dritte Lesung“ des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eine Debatte von 80 Minuten vor. Da nur Union und AfD den Wegfall des Werbeverbots für Abtreibungen ablehnen, sei eine Zustimmung des Parlaments „so sicher wie das Amen in der Kirche.“
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Nach Ansicht der Bundesregierung sei „die Aufhebung des § 219a StGB“ angeblich mit der „grundgesetzlichen Schutzpflicht für das ungeborene Leben vereinbar“.
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Mit der „Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch“ sollen zudem alle „seit dem 3. Oktober 1990 ergangenen gerichtlichen Urteile wegen „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ nachträglich aufgehoben werden.
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Wie es in dem Gesetzesentwurf weiter heißt, hafte „Ärztinnen und Ärzten, die wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch strafgerichtlich verurteilt wurden“, ein „Strafmakel an, der für sie gerade im Hinblick auf ihr Berufsethos und das besondere Vertrauen, das die Öffentlichkeit ihnen auf Grund ihrer Berufsausübung entgegenbringt, besonders belastend ist.“
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Quelle: ALFA-Newsletter

Kommentare

7 Antworten

  1. https://youtu.be/hMBuaVvdSYo

    „Transgender ist ein Verbrechen an Kindern“

    Hedwig von Bevernfoerde im Gespräch mitKARDINAL GERHARD LUDWIG MÜLLER zur geplanten Reform des Abstammungsrechts – Mitmütter/ Mehr – Elternschaft / jedes Baby hat ein Recht, geboren zu werden/jedes Kind hat einen Vater und eine Mutter/das sind einfach Allmachtsphantasien /die Kinder werden die Opfer sein…Klartext !

  2. https://youtu.be/GCs8sfosW3w
    Zu allen weiteren familienpolitischen Vorhaben der Ampel-Koalitionäre prägnante Darstellung von BIRGIT KELLE : ein ENTWURZELUNGSPROGRAMM für die kommenden Generationen. ( Vortrag beim Symposion „Familie, Keimzelle der Gesellschaft und Kirche im Kleinen“, EWTN, Live Mitschnitt, einfach vorspulen). Hörenswert !

  3. Die Abstimmung über den Paragraphen 219a des StGB ist nur formal „ein ganz normaler Vorgang“. Inhaltlich eine Perversion des Sittengesetztes und, wie ich denke, ein Verstoß gegen das vom Bundesverfassungsgericht erlassene generelle Verbots von Abtreibung, mit ganz begrenzten Ausnahmen. Die befruchtete Eizelle ist „Mensch von Anfang an“, entschied das Gericht. Das ist auch in biologischer Hinsicht eine konsequente Entscheidung; denn die Zygote (befruchtete Eizelle) enthält unvorstellbare 3 (drei) Milliarden Informationen und definiert ein einmaliges Individuum von der Wiege bis zum Grabe. Das letzte Wort über die Streichung des § 219a ist mit der Mehrheitsentscheidung im Bundestag noch lange nicht das letzte Wort gesprochen. Aber ein Zeichen der sittlichen Verrohung der vom Zeitgeist geprägten Mehrheitsgesellschaft ist es allemal.

  4. Das ist der der Anfang. In Kürze folgt das Vorhaben, die Streichung es §218 , so wie es die EU auch möchte und Abtreibung wird zu einem Menschenrecht ausgerufen.

    Das ungeborenen Kind, das seine Stimme noch nicht erheben kann, ist dem Abtreiber und der Mutter schutzlos ausgeliefert.
    Bitte schauen und verbreitet den Film „Der stumme Schrei“ und auch der neuere Film „Unplanned „.
    Was für ein Geschäftsmodell mit den Ungeborenen gemacht wird.
    Es geht um viel Geld.

    1. Klüngeldemokratie, die Gott spielen will. Satanisch.

      Aber der Tag wird kommen, dann herrscht Heulen und Zähneklappern.

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