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20 Jahre BVL – ein Erfolg für das Lebensrecht

Zum 20-jährigen Bestehen des Bundesverband Lebensrecht (BVL) am 10. Februar 2021 erklärt Alexandra Linder (siehe Foto), Vorsitzende des BVL, in Berlin:

Seit 20 Jahren macht es sich der Bundesverband Lebensrecht zur Aufgabe, die Würde jedes Menschen, unabhängig von Alter, Herkunft oder Zustand, zu wahren und dadurch eine humane Gerechtigkeit zu stärken.

Zusammen mit seinen Mitgliedsvereinen setzt er sich auf vielfältige Weise für den Schutz des Lebens, das Recht auf Leben und die Menschenwürde ein, insbesondere am Anfang und am Ende des Lebens.

In Zeiten, in denen es besonders um den Schutz des Lebens geht, Gesetze für die begleitete Selbsttötung zu entwerfen und Gesetze zum Schutz vorgeburtlicher Kinder abschaffen zu wollen, ist mit Blick auf die Würde des Menschen und einen humanen Rechtsstaat absurd.

Dieselbe Absurdität zeigt sich beim pränatalen Bluttest, durch den Menschen mit genetischen Besonderheiten selektiert und beseitigt werden.

Foto Axel Nickolaus

Auf die Würde des Menschen gab und gibt es viele Angriffe: durch menschenverachtende Ideologien, das gegenseitige Ausspielen von Rechten, die bewusste Missachtung der Rechte anderer Menschen zur Durchsetzung eigener und einseitiger Interessen, Versuche der Entmenschlichung.

BILD: Der jährliche „Marsch für das Leben“ in Berlin

In allen Staaten, in denen Tötungshandlungen und Tötungshilfen vor der Geburt und am Ende des Lebens legalisiert sind, steigen die Zahlen, nehmen Mitmenschlichkeit, der Respekt vor der Würde des Menschen und Hilfsangebote ab. Das kann nicht das Ziel einer menschenwürdigen Welt sein. 

Als Dachverband ist der BVL auch Organisator des seit 2002 stattfindenden Marsches für das Leben in Berlin. Inzwischen 15 Märsche für das Leben mit bis zu 8.500 Teilnehmern, stetig wachsende Unterstützung und Aufmerksamkeit – 20 Jahre BVL sind auch eine Erfolgsgeschichte.

Gemeinsam mit anderen konnte er dazu beitragen, dass Lebensrechtsthemen weiter diskutiert werden, dass Euthanasie noch nicht legalisiert, Abtreibung noch kein „Frauenrecht“, Leihmutterschaft noch nicht zulässig ist.

Die Arbeit der Lebensrechtsbewegung hat des weiteren viele tausende von Kindern und Müttern vor Abtreibung bewahrt und erfreut sich eines steigenden Zulaufs an Unterstützern, Teilnehmern an Veranstaltungen, Helfern und Mitstreitern. Ihnen sei hier ebenso gedankt wie all denen, die in den letzten 20 Jahren im BVL an dieser Arbeit mitgewirkt haben und mitwirken.

Der BVL wird weiterhin konsequent und sachlich für das Recht auf Leben und den Schutz des Lebens eintreten. Der nächste Marsch für das Leben in Berlin ist am 18. September 2021.

Kommentare

Eine Antwort

  1. Frau Linder meint, beim pränatalen Bluttest zeige sich „Absurdität“ und es würden „Menschen“ dadurch beseitigt. Ich stütze mich auf das Urteil Roe vs. Wade des US-amerikanischen Obersten Gerichtes, nach diesem Urteil ist der Mensch erst ab Geburt Mensch und ein Embryo ist nach diesem Urteil keine Person im Sinne des 14. Zusatzartikels der US-Verfassung, also kurz und bündig, kein „Mensch“, wie Frau Linder meint.
    Und auch nach Art. 1 der Charta der Menschenrechte ist der Mensch erst ab Geburt ein Mensch, nicht ab Zeugung.
    Ich finde den pränatalen Bluttest nicht absurd, sondern eher, dass die Abtreibungsgegner gegen den Bluttest kämpfen.
    Ich bin im Gegensatz zu Frau Linder nicht der Ansicht, dass in Ländern, in denen „Tötungshandlungen“ und „Tötungshilfen“ vor der Geburt und am Ende des Lebens legalisiert sind, Mitmenschlichkeit und Respekt vor der Würde des Menschen abnehmen.
    Frau Linder lobt den BVL, weil dieser dafür eingetreten ist, dass Abtreibung kein Frauenrecht sei und dass „Euthanasie“ nicht legalisiert sei. Genau diese Punkte treiben mich dazu, den BVL entschieden zu kritisieren.
    Und was die „Leihmutterschaft“ anbelangt: Der BVL ist gegen die eigentliche Leihmutterschaft, wonach eine befruchtete Eizelle der Frau Meier von Frau Müller bis zur Geburt ausgetragen wird. Der BVL ist andererseits für die Leihmutterschaft, weil er Frauen, die durch Vergewaltigung schwanger wurden, die Adoption als „Hilfe“ anbietet. Für mich liegt Leihmutterschaft immer vor, wenn eine Schwangerschaft von vornherein ausgetragen wird, damit nach der Entbindung das Kind in fremde Hände abgegeben wird, ob das „Adoptiveltern“ sind oder „Bestelleltern“, ob das Schwangerschaftsgewebe aus der Eizelle einer anderen Frau oder der Eizelle der Schwangeren gebildet wurde, spielt dabei keine Rolle, sondern meiner Meinung nach nur die Tatsache, dass nach der Geburt das Kind in fremde Hände abgegeben wird.
    Wie in einem andern Artikel schon gesagt, bin ich erst jetzt auf das Christliche Forum gestoßen. Ich freue mich über jede, meinetwegen auch „vernichtende“ Kritik.

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