Das Bundesverfassungsgericht hat das im § 217 Strafgesetzbuch (StGB) geregelte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung heute für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt. .
Unter dem Titel „Ära Merkel – Vertane Zeit“ äußert sich Christoph Schwennicke, der Chefredakteur des Magazins CICERO, äußerst skeptisch über die Ära der Kanzlerin. Eingangs
Von Prof. Dr. Hubert Gindert Die drei ersten Tage des „Synodalen Weges“ vom 30. Januar bis 1. Februar 2020 in Frankfurt brachten Weichenstellungen, die eine
Pressemeldung der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA): Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nachdem das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Selbstmord verfassungswidrig sei, bedeutet einen Paradigmenwechsel für
. Die Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF) fordert das kommunistische Regime in China auf, eine freie Berichterstattung über die Coronavirus-Epidemie zuzulassen und Medienschaffende nicht weiter
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