Zu Beginn der Coronakrise, am 19. März 2020, brachte die erscheinungsbewegte Webseite kath.net eine frohe Kunde aus berufenem Munde: https://www.kath.net/news/71036 Der Titel klang verheißungsvoll: „Bekannter
Das Bundesverwaltungsgericht hat die in Bayern verhängte Ausgangssperre während der Corona-Pandemie nachträglich für nicht wirksam erklärt. Sie lehnte damit eine Revision des Freistaates gegen das
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