„Es ist wieder einmal ein Urteil deutscher Gerichte, das in vielen Blogs und anderen Medien für Wirbel sorgt. Es geht darum, ob man katholische Christen pauschal als – so wörtlich – „Kinderficker-Sekte“ bezeichnen darf. Eine Berliner Amtsrichterin ist der Meinung, das darf man! Zumindest innerhalb der Diskussion um die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche.
Es ist ein Urteil, das kaum zu ertragen ist. Denn es pauschalisiert, es würdigt Millionen katholischer Christen in Deutschland herab.(…)
Das Urteil an sich ist ein Skandal und man kann nur hoffen, dass die Staatsanwaltschaft eine Beschwerde gegen dieses Urteil einlegt, im Zweifel sollte man bis vor dem EU-Gerichtshof gehen.(…)
Übrigens, und darüber schreibt er (Jörg Kantel) nicht, gibt es in Deutschland jedes Jahr tausende Fälle [in den letzten Jahren zwischen 15.000 – 20. 000, die Dunkelziffer soll weitaus höher liegen] von sexuellem Missbrauch in Deutschland. Die Täter sind Väter, Mütter, Nachbarn, Freunde, Ärzte, Kindergärtner, Sportgruppenleiter/innen – Ja, sogar auch Kindergärtner.
Käme irgendjemand in Deutschland auf die Idee, alle Kindergärtner und Kindergärtnerinnen als “Kinderficker-Sekte” zu bezeichnen. Oder alle Ärzte oder Sportvereine? Wohl kaum.
Und das ist das Problem, das dieses Urteil schafft. Die Tragweite dieses Urteils hat die Berliner Richterin wohl nicht erkannt.
Dieses Urteil wird weiterhin für Unruhe sorgen, da sind wir uns sicher. Spätestens dann, wenn eine Einzelperson Jörg Kantel anzeigen sollte, weil sie sich “persönlich” aufgrund der Glaubenszugehörigkeit herabgewürdigt fühlt.
Des Weiteren empfehlen wir jedem katholischen, evangelischen und sonstigen Christen, eine Beschwerde beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof einzureichen. Denn Artikel 14 der “Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten” sagt aus:
“Artikel 14 Diskriminierungsverbot – Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen An-schauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten”
Wenn jetzt also eine deutsche Richterin katholische Christen mit einer Sekte gleichsetzt und sie zulässt, dass diese öffentlich und ausnahmslos alle als “Kinderficker” bezeichnet werden dürfen, verstößt sie, unserer Meinung nach, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und das damit verbundene Diskriminierungsverbot.
Das Formular für die Beschwerde könnt ihr hier Downloaden und wir empfehlen es abzusenden, sobald das Urteil in Berlin rechtskräftig geworden ist. Die Beschwerde sollte sich dabei gegen das Berliner Urteil richten und nicht gegen die Person Jörg Kantel. Denn der ist unwichtig und er wird den Lohn für sein Handeln ganz sicher bekommen.“
Formular: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte [pdf]
Quelle und vollständiger Text: http://www.via-dolorosa.de/2012/02/15/der-schockwellenreiter-und-die-kinderficker-sekte/
PS: Der Gerichtsbeschluß ist laut telef. Auskunft der Staatsanwaltschaft Berlin inzwischen rechtskräftig.
2 Antworten
Woher wissen Sie, dass das Urteil rechtskräftig ist, und wie komme ich an das Aktenzeichen des Urteils?
Guten Tag,
daß das Urteil rechtskräftig ist, haben wir gestern erläutert:
http://charismatismus.wordpress.com/2012/02/16/berliner-skandal-beschlus-ist-jetzt-rechtskraftig/
Das Aktenzeichen müßte man beim Amtsgericht Berlin-Tiergarten erfragen.
Freundlichen Gruß!
Felizitas Küble