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8 Tage Haft für Mutter, weil ihr Sohn nicht an der Sexualkunde teilnehmen wollte

Von Armin Eckermann

Am 24.4.2014 wurde Anna Wiens festgenommen: sie muss 8 Tage Erzwingungshaft in der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen absitzen.
Der Grund: Ihr Sohn weigerte sich, an der schulischen Sexualkunde teilzunehmen; die Eltern wollten ihren Sohn nicht zum Unterrichtsbesuch zwingen, sie respektierten das Persönlichkeitsrecht ihres Sohnes.   paragraph_300x3001
Wie schon eine Reihe Väter und Mütter vor ihr, die die Rechte ihrer Kinder und ihre eigene Erziehungsverantwortung (Grundgesetz, Art. 6,2) wahrnahmen, lernt Frau Wiens das Gefängnis nun von innen kennen.
Dazu folgen hier ein paar Eindrücke von jenen, die die Erzwingungshaft bereits erfahren haben:
Im Gefangenentransport geht es, wenn man Glück hat, direkt in die JVA, in der die Erzwingungshaft abzusitzen ist. Das ist für Frauen aus dem Großraum Paderborn in der Regel Gelsenkirchen. Hat man Pech, geht der Transport über mehrere Stationen, zunächst nach Bielefeld.
Dort kommt man mit Schwerkriminellen zusammen. Der Transport von Bielefeld über Hamm nach Gelsenkirchen kann einen ganzen Tag dauern.
Mit zwei bis vier Gefangenen zusammengepfercht in käfig-ähnlichen Zellen, werden Gefangene an verschiedenen Orten aus- und eingeladen. Die einen schimpfen, fluchen, rauchen, andere sind stumm; wenige erzählen ihre Lebensgeschichte. Der Verlust der Freiheit und der Selbstbestimmung wird einem bewusst. Aussteigen, weggehen zurück in seine Welt, in seinen Alltag, gibt es nicht mehr  –  gefangen im Gefangenentransport. 
Nach Kontrollen und ärztlicher Untersuchung in der Haftanstalt bekommt man sein Essgeschirr, alle notwendigen Toilettenartikel und seine Bettsachen. Was einem allenfalls bleibt, sind private Kleidung und Lektüre. Dann geht es in die Zelle  –  kein Zimmer. Zigarettenrauch empfängt einen, frisch oder abgestanden. Hier darf jeder rauchen, solange er Zigaretten hat, kaufen oder eintauschen kann. BILD0167
Fehlen sie, ist der Nichtraucher zwar vom passiven Mitrauchen befreit, aber unbefriedigte Nikotinsucht treibt die Zellengenossinnen unruhig hin und her. In einem Fall wurde nach dem Aufseher gerufen und gerufen und um Zigaretten gebettelt. Aber es gab keiner. Dem Aufseher wurde es dann zuviel, und er führte die Gefangene in den Aufenthaltsraum der Bediensteten. Dort konnte sie sich aus den Kippen den Resttabak holen und sich „eine drehen“.

Entzugserscheinungen nicht nur bei Nikotin-, sondern auch bei Alkohol- und Drogensüchtigen gehören dazu. Bereits bei der ärztlichen Eingangsuntersuchung wird nach der Drogenabhängigkeit gefragt und gegebenenfalls die entsprechen de Menge an Methadon festgelegt. Beim Freigang finden Tauschgeschäfte aller Art unter den Gefangenen statt; sogar echte Drogen finden auf irgendwelchen Wegen in die Gefängnisse. 
Als Erzwingungshäftling hat man Anspruch auf eine Einzelzelle; aber wenn eine solche nicht frei ist, geht es auch  –  gesetzwidrig  –  in eine Mehrbettzelle. Rauchen ist da selbstverständlich, und der Fernseher läuft 24 Stunden  –  ohne Kopfhörer!
In der Zelle befindet sich auch die Toilette  –  manchmal lediglich durch eine schmale „spanische Wand“ abgetrennt. Schirmt man sich von der Mitinsassin ab, ist man nicht geschützt vor dem Gefängnispersonal, das plötzlich durch die Tür eintreten kann. Tastet hier nicht der Staat die Würde des Menschen, des Häftlings an? Die Würde des Menschen ist unantastbar, so heißt es in Art. 1 I GG.
Die Zellen sind von den Insassen in Ordnung zu halten. Da gibt es ganz unterschiedliche Vorstellungen von Sauberkeit   – auch beim Gefängnispersonal. So muss man schon mal warten, bis man die Reinigungsutensilien bekommt.
Aber auch in der Einzelzelle ist das Gefängnis keine Oase der Ruhe und Erholung. Aus den Nachbarzellen tönen Radio und Fernseher, über die Fenster werden Gespräche geführt oder einfach seinem Frust freien Lauf gelassen. Fällt die Zellentür ins Schloss, wird einem spätestens jetzt bewusst, was der Entzug der Freiheit  –  die schwerste Strafe, die das bundesdeutsche Gesetz vorsieht  –  bedeutet: Verlust der Selbstbestimmung, Verlust jeglichen gesellschaftlichen Kontaktes, ausgeliefert einer Parallelgesellschaft, die einem fremd, ja auch unheimlich werden kann.
Einsamkeit und Untätigkeit werden auch Frau Wiens, Mutter von 12 Kindern zwischen einem Jahr und fünfzehn Jahren, zu schaffen machen.
Der russische Dichter Fjodor M. Dostojewskij schreibt: „Physische Kraft ist im Gefängnis nicht weniger nötig als moralische, um all die … Unannehmlichkeiten dieses unseligen Lebens ertragen zu können.“
Warum das alles?
Nach dem Gesetz muss Erzwingungshaft nicht angeordnet werden. Die Erzwingungshaft kann abgebrochen werden, wenn sich zeigt, dass sie nicht zum Ziel führt. Bei allen Eltern, die wegen der Nichtteilnahme ihrer Kinder an der schulischen Sexualerziehung in Erzwingungshaft genommen wurden, hat selbst mehrfache Erzwingungshaft, sogar bis zu 40 Tagen, nicht zum Ziel geführt.
Warum also die Erzwingungshaft?
Es bleibt das Geheimnis der Regierung von NRW, warum sie unbescholtene Bürger, die ihre grundgesetzlich garantierte Elternverantwortung auf Erziehung ihrer Kinder ernst nehmen, mit Gefängnis bestraft, nur weil sie ihre Kinder vor ein paar Stunden umstrittener staatlicher Sexualkunde schützen wollen.

Wer Frau Wiens ein paar ermutigende Zeilen schreiben möchte (bis 1. Mai), hier folgt ihre Haftanschrift: 
Anna Wiens, JVA Gelsenkirchen
Aldenhofstr. 99 – 101
45883 Gelsenkirchen
 

Rechtsanwalt Armin Eckermann, Schulunterricht zu Hause e.V., Buchwaldstr. 16, D-63303 Dreieich, Webseite:http://www.schuzh.de/cms/index.php?id=1

HINWEIS: Die Großeltern des Ehepaar Wiens saßen bereits unter dem Kommunismus in Rußland wegen ihres christlichen Glaubens im Gefängnis.

Unser GRUNDSATZARTIKEL über das Hoheitsrecht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder: http://charismatismus.wordpress.com/2014/01/11/elternrecht-die-kath-kirche-bekraftigt-das-naturliche-erziehungsrecht-der-eltern/

 

Gemälde: Evita Gründler

Kommentare

9 Antworten

  1. Was genau lernen die Kinder denn in NRW in Sexualkunde?
    Es lommt doch drauf an, wie der Unterricht gestaltet wird.
    Gefängnis finde ich übrigens auch übertrieben
    Ein paar Fehlstunden, von mir aus unentschuldi
    und eine 6 für einen ungeschriebenen Test würde ausreichen.

  2. Ich habe auch eine Karte geschrieben – aber mich auch per Mail bei der Schule und bei Politikern für das Anliegen eingesetzt.
    Gott beschütze und stärke die Kinder, die Eltern, die Gemeinde, usw.
    Er kann auch Segen ins Gefängnis bringen durch diese Menschen!
    Halleluja!

  3. Ihren Bericht habe ich an meine Cousine verlinkt, die selbst Lehrerin ist und folgende Antwort erhalten:
    „Aus dem Text kann ich nicht genau entnehmen, wie der Fall verlaufen ist.
    Ich denke, es geht wohl nicht darum, dass der Schüler nicht am Sexualkundeunterricht
    teilnimmt, sondern allgemein ist es so, dass ein Kind nicht dem Unterricht fernbleiben darf und dies bestraft wird.
    Die Eltern würden also auch bestraft, wenn ihr Kind eine andere Unterrichtsstunde dauernd ohne Entschuldigung fehlen würde.
    Ob die Strafe angemessen ist, ist eine andere Sache.
    In Lahr hat ein Schüler meiner Klasse in dem Jahr, bevor er in meiner Klasse war, insgesamt 40 Tage im Unterricht gefehlt, meist ohne Entschuldigung.
    Als alles Reden mit der Mutter nicht half, wurde die Polizei eingeschaltet, der
    Schüler in die Schule geholt und die Mutter musste zahlen.
    Ab wann eine Gefängnisstrafe droht, weiß ich nicht. Dazu müsste man wohl auch den Hergang genauer kennen.
    Sicher hat die Schule vorher ähnliche Maßnahmen in die Wege geleitet. Mir scheint der Fall ziemlich aufgebauscht.
    Den Eltern würde ich raten, zuerst mit dem zuständigen Lehrer zu sprechen, zu
    fragen, was genau im Sexuelkundeunterricht besprochen wird usw.
    Außerdem kommt es auf das Alter des Schülers an.
    Ich habe z.B. den Eltern in zwei Elternabenden das Thema bekannt gegeben und ihnen empfohlen, ihr Kind vorher selbst aufzuklären, wenn sie dies dem Lehrer nicht überlassen wollen.“
    Diese Einschätzung wollte ich Ihnen zukommen lassen.
    Nach wie vor finde ich aber, dass es nicht sein kann, dass eine Mutter ins Gefängnis gehen muss, wenn es schulische Fehlzeiten gibt.
    Auch dann, wenn diese Fehlzeiten gravierend sind.
    Da müsste es andere Möglichkeiten geben, um die Situation zu entschärfen.

  4. WO ist der „Verfassungsschutz“???
    Gilt denn das Grundgesetz nicht mehr, in dem ganz klar steht. dass die Eltern das „erste Recht“ in Erziehungsfragen haben?
    Und wo ist unsere Justizministerin??? Ist die denn da nicht „zuständig“??
    Wenn das so weitergeht, sind wir wieder im Dritten Reich!

  5. Soeben habe ich eine Karte an Frau Wiens geschrieben.
    Ein Brief würde ja doch vorher geöffnet, dachte ich mir.
    Es ist eine unglaubliche Dreistigkeit seitens dieses Bundeslandes, eine Mutter von ihren Kindern wegzureißen, um seine Vorstellungen bezüglich elterlicher Erziehungsverantwortung durchzusetzen.
    Da müssen die Bedürfnisse der Kinder nach Stabilität und seelischer Geborgenheit halt schon mal zurückstehen!
    Unglaublich!

    1. Guten Tag,
      prima, daß Sie Frau Wiens eine freundliche Karte geschrieben haben – ich habe heute auch einen solchen Gruß abgeschickt. Derartige Schicksale gibt es leider seit einigen Jahren mit zunehmender Häufigkeit, vor allem in NRW. Das natürliche Erziehungsrecht der Eltern und das Persönlichkeitsrecht eines Kindes (vor aufgezwungener Sexkunde verschont zu werden) werden hier mit Füßen getreten zugunsten staatlicher Willkür und Machtanmaßung.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

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