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ALfA-Erklärung über das Eckpapier der Regierungskoalition zum §219a

Zum Vorschlag der Bundesregierung in Bezug auf § 219a StGB erklärte Alexandra Linder (siehe Foto), Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), heute in Augsburg:

Zu den positiven Punkten des Kompromissvorschlags gehöre die erklärte Absicht, aufgrund hoher Abtreibungszahlen weitere Maßnahmen zur Vermeidung ungewollter Schwangerschaften, Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten und zum Schutz des ungeborenen Lebens zu ergreifen:

„Sinnvoll wäre zum einen die staatliche Unterstützung von kleinen, überwiegend ehrenamtlich arbeitenden Vereinen, die seit vielen Jahren gute Beratung und Hilfe anbieten und dem Staat sehr viel Arbeit abnehmen“, sagt Linder.

„Außerdem gehört in diesen Bereich eine vollständige Aufklärung junger Menschen, inklusive Gefahren und Versagerquoten von künstlichen Verhütungsmitteln und verantwortungsvollem Umgang mit Sexualität.“

Eine Maßnahme sei zum Beispiel, wie es in Bayern vom Kultusministerium empfohlen werde, einen „Tag für das Leben“ in jeder Schule zu installieren, um präventiv zu wirken und die Würde des Menschen in schulische Praxis umzusetzen.

Der Vorschlag der Regierung, für „medizinisch und rechtlich qualitätsgesicherte Informationen“ zu sorgen, bedeute in der Folge, dass sachlich falsche Begriffe wie „legaler Schwangerschaftsabbruch“ mit Beratungsschein oder wissenschaftlich unrichtige Begriffe und Fotos in Bezug auf das Kind wie Schwangerschaftsgewebe“ und „Fruchtblase“, auch von abtreibenden Stellen nicht mehr verwendet werden sollten.

„Auf dieser Grundlage ist das Werbeblatt von Frau Hänel nicht zulässig“, kommentiert die ALFA-Vorsitzende.

Sehr vorsichtig solle man mit der Veröffentlichung von Abtreibungsadressen sein, so Linder weiter.

Dies könne in der Folge u.a. dazu führen, dass die gesetzliche Regelung umgangen wird, man die Frauen im Schwangerschaftskonflikt nicht mehr erreicht und damit jede Möglichkeit verwirkt, ihnen Beratung und Unterstützung anzubieten.

„Besonders wichtig ist die geplante wissenschaftliche Studie über die seelischen Folgen von Abtreibungen, auf deren Notwendigkeit wir seit Jahren hinweisen“, erläuterte Linder weiter.

„Wenn man den Frauen und Kindern wirklich helfen will, muss man erstens die Würde jedes Menschen respektieren und zweitens Zahlen, Fakten und Erfahrungen sachlich auswerten. Mit Forderungen von Feministinnen, die die Selbstbestimmung inzwischen zur Selbsterhöhung gemacht haben, koste es, wen es wolle, kommen wir nicht weiter.“

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Kommentare

Eine Antwort

  1. 1.
    Frau Linder spricht von „verantwortungsvollem Umgang mit der Sexualität“
    Gemeint war, Geschlechtsverkehr nur zum Zwecke der Vermehrung, aber nicht zum Vergnügen.
    Ferner war gemeint, wenn eine Verhütungspanne passiert, darf nicht abgetrieben werden.

    2.
    Schwangerschaftsgewebe ist ein wissenschaftlicher Begriff, unwissenschaftlich und falsch sind Behauptungen, wonach Embryonen „Kinder“ seien und dass Schwangerschaftsunterbrechung „vorgeburtliche Kindstötung“ oder gar „Mord im Mutterleib“ sei.

    3.
    Noch was zum Begriff der „Schwangerschaftsunterbrechung“:
    Der Begriff „Schwangerschaftsunterbrechung“ ist nicht falsch, denn er bezieht sich auf den körperlichen Zustand einer Frau.
    Nach einer Schwangerschaftsunterbrechung kann die Frau zu einem anderen Zeitpunkt (und eventuell auch von einem anderen Mann) wieder schwanger werden.
    Der Begriff „Schwangerschaftsunterbrechung“ ist besser geeignet, die Abtreibung zu ent-kriminalisieren, salonfähig zu machen, also genau das, was die Abtreibungsgegner nicht wollen.
    Frau Linder wirft Feministinnen vor, sie würden nicht „selbstbestimmen“, sondern „selbsterhöhen“.
    Irrtum!
    Selbst erhöhen sich die Abtreibungsgegner, denn sie verfälschen nicht nur die Schwangerschaft von der Zeugung an, sondern sie wollen Frauen vorschreiben, was sie mit ihrem Bauch machen dürfen und was nicht.

    Markus Michael WOLF
    Radikalfeminist
    Frau Linder würde sagen „männliche Emanze“

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