Das Bayerische Verwaltungsgericht hat am 17. Januar zugunsten zweier Anträge von Bürgern gegen die Allgemeinverfügungen der Stadt München und des Landkreises Starnberg in einem Eilverfahren entschieden.
Mit den nunmehr gekippten Dekreten waren die Versammlungs-Proteste gegen die Corona-Politik („Spaziergänge) im voraus untersagt worden, wenn sie nicht rechtzeitig vorab bei den Behörden angemeldet würden.
Im Sinne des verfassungsgrechtlich garantierten Grundrechts auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) hat das Gericht entschieden, dass die städtischen Verfügungen unverhältnismäßig sind.
Laut Medienberichten hat der Freistaat Bayern und die Landeshauptstadt bereits Bescherde gegen die Gerichtsentscheidung eingelegt.
4 Antworten
Wir gehen Protest. Ob das erlaubt wird oder nicht.
Die Ausgrenzung der „Ungeimpften“ halte ich klar für grundgesetzwidrig. Da ist keine Aufteilung der Menschen in „Klassen“ mit zu rechfertigen!
Dagegen – gegen den Verfassungsbruch – gehen wir auf die Straße.
Für mich Friedliche Revolution 2.0. Schließt Euch an.
Für Miteinander, Menschlichkeit, Frieden, Freiheit, Selbsbestimmung.
Und ich dachte schon, dass alle Richter korrupt sind, das ist, Gott sei es gedankt nicht der Fall. Grund zur Hoffnung!
Was genau will die Staatsmacht denn machen, wenn sich, wie bei uns in einer Kleinstadt (NRW) geschehen, 400 Menschen auf einen Spaziergang machen? Dort waren 5 Bedienstete des Ordnungsamtes und 6 Polizisten.
Hoffentlich sind die nächsten Richter keine Hofvasallen und fällen ihr Urteil nach den noch geltenden Gesetzen