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ABC in Bayern: Verzicht auf öffentliche Gottesdienstfeiern geht an die Substanz

Der Vorsitzende des Arbeitskreises Bekennender Christen (ABC) in Bayern, Dekan Till Roth, bittet die Leitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern sich gegenüber der Politik für die Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste und Andachten einzusetzen. Dies müsse selbstverständlich mit Bedacht und unter Berücksichtigung der staatlichen Abstandsgebote geschehen, so Roth.

Bei allem Verständnis für die strengen Maßnahmen der Politik angesichts der Gefährlichkeit von COVID-19 und der Lebensgefahr für viele Menschen müsse deutlich werden, dass das Aussetzen aller öffentlichen Gottesdienste einschließlich Abendmahls- und Tauffeiern nicht nur schmerzlich sei, sondern an die geistliche Substanz gehe:

„Dabei geht es aus meiner Sicht jetzt weder darum, als Kirche einen bestimmten Machtanspruch oder Vorrang im Gemeinwesen zu beanspruchen noch formal auf das Recht freier Religionsausübung zu pochen. Sondern es geht um das Wesen des christlichen Glaubens, der aus Wort und Sakrament lebt, die der im Namen Gottes versammelten Gemeinde gegeben werden.“

Darüber hinaus spende der gemeinsam gefeierte Gottesdienst dem Einzelnen Trost und vermittle Mut und die Liebe, die sich auch unter den schwierigen Bedingungen der Corona-Krise dem Nächsten zuwende: „Mit anderen Worten: hundert- und tausendfach gefeierte Gottesdienste sind auch ein wesentlicher Beitrag für den sozialen Zusammenhalt und die Krisenfestigkeit unserer Gesellschaft.“

Evangelische Kirche in Augsburg

ABC-Nachrichten thematisieren Verbot öffentlicher Gottesdienste

In den aktuellen ABC-Nachrichten zum Thema „Corona und die Kirchen“ kritisiert Roth, dass über die theologische Systemrelevanz des Gottesdienstes und der Sakramente bislang kaum gesprochen werde.

Der Nürnberger Pfarrer Dr. Matthias Dreher erläutert in einer „Pastoralen Erklärung“, dass der durch die Corona-Pandemie veranlasste Gottesdienst-Abbruch die christliche Kirche in ihrem Wesen angreife: 

„Deshalb hat mich erschreckt, wie selbstverständlich, unproblematisiert und teils vorauslaufend Kirchenleitungen den Gemeinden empfahlen, die vom Staat erlassenen Versammlungsverbote auch hinsichtlich der Gottesdienste umzusetzen.“

Der für Gemeinde-, Kirchensteuer- und Verfassungsfragen zuständige Oberkirchenrat Dr. Hans-Peter Hübner erläutert dagegen in den ABC-Nachrichten, warum er den zeitlich begrenzten Gottesdienstverzicht für richtig hält: „um der Liebe zu den der Kirche anvertrauten Menschen willen, deren Gesundheit und Leben sonst (…) gefährdet würde.“

Der Staat müsse selbstverständlich den hohen Stellenwert der Religionsfreiheit als Ausdruck der Menschenwürde beachten; angesichts der Gefahren für Leben und körperliche Unversehrtheit der Bürger durch COVID-19 könne die Abwägung der Grundrechte aber dazu führen, dass staatliche Verbote auch das Recht der Kirche, öffentliche Gottesdienste anzubieten, vorübergehend einschränken können.

Die aktuellen ABC-Nachrichten im Internet: www.abc-bayern.de/publikationen

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