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Aberglaube: „Gebet“ mit Verheißungen, das der hl. Gertrud angedichtet wird

Von Felizitas Küble

Auf erscheinungsbewegten bis abergläubischen Webseiten wird seit Jahren für eine Anrufung geworben, die angeblich an Ort und Stelle tausend Seelen vom jenseitigen Läuterungszustand („Fegefeuer“) in den Himmel führt.

Wie so häufig wird der pseudofromme Unsinn auf gerne auf mittelalterliche Heilige zurückgeführt, des öfteren auf die hl. Birgitta oder Mechthildis –  in diesem Falle auf die Mysterikerin Gertrud von Helfta, welche die Herz-Jesu-Verehrung mitbegründet hat.

Wir zitieren als Beispiel den vollen Wortlaut aus diesem Blog: https://www.gebete-die-helfen.info/gebet-der-hl-gertrud/

GEBET DER HL. GERTRUD

Ein Gebet, das tausend Seelen aus dem Fegefeuer befreien wird. Jedesmal wenn es gebetet wird.

Unser Herr und GOTT sagte der Hl. Gertrud, dass das nachstehende Gebet 1’000 Seelen aus dem Fegefeuer befreit, sooft es gebetet wird. Das Gebet wurde erweitert um die lebenden Sünder einzuschliessen, um so die Schuld schon in diesem Leben zu verringern, die sie angehäuft haben. Es lautet:

Ewiger Vater, ich opfere die das höchst kostbare Blut deines göttlichen Sohnes Jesus im Verein mit den Hl. Messen, die heute auf der ganzen Welt gefeiert werden auf, für alle armen Seelen im Fegefeuer, für Sünder an allen Orten, für Sünder in der ganzen Weltkirche, für diejenigen in meinem eigenen Heim und in meiner eigenen Familie. Amen.

Hierzu stellen wir folgendes fest:

  1.  Die fragliche Anrufung geht selbstverständlich nicht auf die hl. Gertrud zurück, sonst müßte es dazu eine kontinurliche Überlieferungsgeschichte geben, was nicht der Fall ist.
  2. Das Gebet findet sich nicht im amtlichen Ablaßbuch der katholischen Kirche, folglich ist es nicht genehmigt.
  3. Die katholische Kirche hat durch päpstliche Verordnungen schon vor über 100 Jahren mehrfach klargestellt, daß alle vermeintlichen Ablaßgebete dann als unecht zu gelten haben, wenn mehr als eine „arme Seele“ aus dem Fegefeuer zu retten versprochen wird – und hier sind es gar tausend Verstorbene, ein abenteuerlicher Aberglaube also. (Näheres dazu im „Hilgers“, dem Standardwerk des Jesuiten Josef Hilgers: „Die katholische Lehre von den Ablässen“ auf den Seiten 130/131.)
  4. Die Kirche lehrt selber, daß sie keine „jurisdiktionelle“ (kirchenrechtliche) Vollmacht für die Verstorbenen besitzt, sondern allein für die irdisch lebenden Gläubigen, die ihrer Obhut unterstellt sind. Gebete für Arme Seelen sind daher grundsätzlich als „fürbitthalber“ anzusehen, das gilt auch für genehmigte Ablässe – und erst recht für die unechten, die ohnehin zu vermeiden sind.

Grundsätzlich gilt sodann:

Diese pseudofromme Anrufung ist geeignet, das innere Pharisäertum zu begünstigen, denn es wird scheinheilig für die „Sünder“ an allen Orten, in der ganzen Kirche, im eigenen Heim und in „meiner eigenen Familie“ gebetet, aber nicht für die eigene sündige Seele.

Man sitzt also gleichsam auf dem hohen Roß der Anmaßung und bittet für den sündigen Rest der Welt in den eigenen vier Wänden und der weiten Welt…

Ganz anders beim Ave Maria, wo es heißt: „Bitte für uns Sünder!“ – und im Vaterunser: „Vergibt uns unsere Schuld“, womit man also selber aös Sünder eingeschlossen ist.

Unsere Autorin Felizitas Küble leitet den KOMM-MiT-Verlag und das Christoferuswerk in Münster, das dieses CHRISTLICHE FORUM betreibt

 

Kommentare

3 Antworten

  1. Guten Abend Frau Küble,

    das Gebet kenne ich, es ist sehr schön und hält

    das Gebot der Nächstenliebe ein!

    Denn neben unseren Mitmenschen sind auch die Verstorbenen unsere Nächsten und bedürfen unseres Gebetes, der Opfer, Almosen usw.
    Besonders das kostbare Blut Jesu ist sehr wirksam, wenn man es aufopfert.

    Ihr abschließendes Urteil über das Gebet und somit die Vorverurteilung vieler Menschen und ihrer Herzensgesinnung, die dieses Gebet für die Rettung der Seelen und für die Erlösung der Armen Seelen beten,
    ist fast nicht zu ertragen.

    1. Guten Tag,
      haben Sie nicht verstanden, daß ich in dem Artikel kirchliche Dokumente zitierte und erwähnte?
      Ob es sich um ein Ablaßgebet handelt oder nicht, entscheiden weder Sie noch ich, sondern immer noch die Kirche und ihr Lehramt.
      Die wohlmeinendem Absichten wurden übrigens niemandem abgesprochen, aber gut gemeint ist noch lange nicht immer gut gemacht.
      Von einer „Vorveruteilung vieler Menschen und ihrer Herzensgesinnung“ kann keine Rede sein.
      Darum geht es überhhaupt nicht.
      Bleiben Sie bitte bei der Sache, zumal Sie soviel von der Nächstenliebe reden.
      Es gibt reichlich kirchliche Gebete für die Armen Seelen, für die ich auch täglich bete, dafür benötigen wir keine Zuflucht in den Aberglauben mit abenteuerlichen „Verheißungen“.
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

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