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Abtreibungswerbung: Hänel erneut verurteilt

Es geht nicht um „Absaugen von Schwangerschaftsgewebe“

Zum erneuten Prozess vor dem Gießener Landgericht gegen Abtreibungsärztin Kristina Hänel erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski (siehe Foto):

„Auf die Frage der Richterin, ob die Texte, die zu der Anzeige gegen sie wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen geführt hatten, nach wie vor auf ihrer Homepage zu finden seien, antwortete Kristina Hänel mit Ja – und fügte hinzu, sie habe auch nicht vor, die entsprechenden Texte von ihrer Homepage zu nehmen.

Dass sie also erneut wegen unerlaubter Werbung für Abtreibung verurteilt werden würde, war ihr nicht nur klar, sondern auch erklärtes Ziel ihrer Handlungsweise. Was sie freuen dürfte: Das Gericht setzte das Strafmaß um mehr als die Hälfte herab.

Aber nicht nur das deutlich mildere Urteil ist bemerkenswert, sondern auch die Ausführungen der weiteren Prozessbeteiligten. Niemand, weder Richterin noch Staatsanwalt und natürlich auch nicht Frau Hänels Rechtsanwalt, war willens, darauf hinzuweisen, dass die Formulierungen in Frau Hänels „Informationen“ eindeutig eben genau das nicht sind, sondern Werbung.

Wer behauptet, er sauge „Schwangerschaftsgewebe“ ab, führt sowohl Frauen als auch die Öffentlichkeit bewusst hinters Licht.  Eine sachliche Information darüber, was bei einer Abtreibung wirklich geschieht, wäre ja durchaus wünschenswert.“

Die Vorsitzende der ALfA weist darauf hin, dass Frau Hänel keineswegs damit gerechnet hatte, nicht verurteilt zu werden, das habe sie schon vorher bekannt gegeben.

„Es wäre auch bei der Verfolgung des eigentlichen Ziels nur hinderlich gewesen, da es den Weg zum Bundesverfassungsgericht erschwert hätte – und dort wollen Frau Hänel und ihr Anwalt sowie die Organisation, die sie unterstützt (mit Kersten Artus war sogar die Vorsitzende von Pro Familia Hamburg im Gerichtssaal anwesend) den §219a verhandelt sehen.“

Dies Gesetz sei weder sinnvoll noch verfassungsgemäß, so Hänels Anwalt Dr. Merkel, sondern einfach aus der Zeit gefallen. Die Aussage, der §219a diene dem Schutz des ungeborenen Lebens, sei Unfug, und zu diesem Zweck auch gar nicht erlassen worden, sondern damit die moralische Bewertung der Abtreibung nicht erodiere.

„50 % der Menschen, die heute leben, waren damals noch gar nicht geboren – soll man da an einer Rechtsvorschrift festhalten, die die Moral von 1974 schützt?“, so Merkel vor Gericht.

Cornelia Kaminski erläutert hierzu:

„Merkel verkennt, dass damals wie heute die Tötung eines anderen Menschen als abscheuliches Verbrechen eingestuft wird. Die Tötung eines unschuldigen Kindes ruft ganz besondere Abscheu hervor.“

Was sich geändert habe, sei jedoch die Wahrnehmung dessen, was ein Kind ist, und das habe unmittelbar etwas mit der Art und Weise zu tun, wie Rechtsnormen angewandt werden.

Kaminski weiter: „Wenn weder Staatsanwalt noch Richter im Rahmen des Prozesses gegen Frau Hänel in der Lage sind, darauf hinzuweisen, dass bei einer Abtreibung kein Schwangerschaftsgewebe entfernt, sondern ein kleiner Mensch getötet wird, braucht sich niemand zu wundern, wenn die öffentliche Wahrnehmung dessen, was bei einer Abtreibung passiert, sich wandelt. Daraus nun zu folgern, die Moral habe sich geändert und deswegen müsse Werbung für Tötung nun erlaubt werden, ist jedoch fatal.“

„Wir brauchen keine Werbung für Tötung, sondern für das Leben,“ so Kaminski weiter. „Frauen benötigen Unterstützung und Ermutigung für ihr Ja zum Kind. Schade, dass das auf der Homepage von Frau Hänel gar nicht vorkommt.“

 

Kommentare

0 Antworten

  1. @ Holger Jahndel

    Sie meinen mit den „psychischen Schäden“ das sog. „Post Abortion Syndrom“(PAS=.
    Die WHO und die US-amerikanische Gesellschaft für Psychiatrie erkennen das PAS nicht als Krankheit an.
    Und selbet wenn die eine oder andere Frau durch Abtreibung psychische Schäden erleidet, dann können die meisten Frauen dieses PAS mit dem gesunden Menschenverstand bekämpfen, sollten die Frauen das nicht schaffen, empfehle ich Psychotherapie.
    Jedenfalls, Herr Jahndel, diese „psychischen Folgen“ sind kein Grund, Abtreibungen zu verbieten.

    1. @Rita Renner:

      Siehe auch Judith Reisman und James DeMeo aus den USA zur Thematik und die christliche Psychologin Christa Meves und den „Bund Katholischer Ärzte“ (BKA) Deutschland und den Theologen und Journalisten und Philosophen David Berger mit seiner „Philosophia Perennis“ und die Soziologin Gabriele Kuby usw.
      Siehe auch den Internetauftritt der Wertkonservativen Eva Hermann und die christliche Idea-Zeitschrift und so weiter usw.

      Eva Hermann: Schwangerschaftsabbruch – oft ein lebenslanger Albtraum

      https://gesundealternative.de/eva-herman-schwangerschaftsabbruch-oft-ein-lebenslanger-albtraum/

      https://gesundealternative.de

      Die Abtreibungsbefürworter haben von Anfang an gelogen

      https://www.kath.net/news/69800

      „Philosophia Perennis“ – Weblog des Philosophen und Journalisten und Theologen David Berger

      https://philosophia-perennis.com/2019/02/27/eva-herman-abtreibung-oft-ein-lebenslanger-albtraum/

      https://philosophia-perennis.com/

  2. Die vergessenen Toten – Neun von Zehn ungeborenen Kindern mit Down Syndrom werden vor der Geburt getötet

    https://gesundealternative.de/die-vergessenen-toten-kinder-neun-von-zehn-ungeborenen-kindern-mit-down-syndrom-werden-vor-der-geburt-getoetet/

    Eva Hermann: Schwangerschaftsabbruch – oft ein lebenslanger Albtraum

    https://gesundealternative.de/eva-herman-schwangerschaftsabbruch-oft-ein-lebenslanger-albtraum/

    https://gesundealternative.de

    „Philosophia Perennis“ – Weblog des Philosophen und Journalisten und Theologen David Berger

    https://philosophia-perennis.com/2019/02/27/eva-herman-abtreibung-oft-ein-lebenslanger-albtraum/

    https://philosophia-perennis.com/

    1. Eva Hermann: Schwangerschaftsabbruch – oft ein lebenslanger Albtraum

      https://gesundealternative.de/eva-herman-schwangerschaftsabbruch-oft-ein-lebenslanger-albtraum/

      https://gesundealternative.de

      Die Abtreibungsbefürworter haben von Anfang an gelogen

      https://www.kath.net/news/69800

      Wahre Theologie nach Dionysios Areopagita ist nichts Abstraktes

      https://www.kath.net/news/19821

      Zerstörte Marien-Statuen

      https://www.kath.net/news/70242

      „Philosophia Perennis“ – Weblog des Philosophen und Journalisten und Theologen David Berger

      https://philosophia-perennis.com/2019/02/27/eva-herman-abtreibung-oft-ein-lebenslanger-albtraum/

      https://philosophia-perennis.com/

  3. Hier werden Tatsachen auf den Kopf gestellt. Natürlich wird bei einer Abtreibung nur Schwangerschaftsgewebe abgesaugt. Und wenn Frau Lehrerin Kaminski behauptet, wer sagt, bei einer Abtreibung werde lediglich Schwangerschaftsgewebe abgesaugt, der würde die Frauen und die Öffentlichkeit hinters Licht führen, dann führt Kaminski die Leute hinters Licht, wenn sie so tut, als wäre ein Embryo ein Mensch, als würden „Kinder abgetrieben“, als wäre Abtreibung „vorgeburtliche Kindstötung“, „Mord im Mutterleib“ und anderer Quatsch. Jede schwangere Frau hat das alleinige Recht, zu entscheiden, ob sie die Schwangerschaft austrägt oder abbricht, basta. Und die Paragrafen 218, 219 und andere hätten nie im StGB stehen dürfen. Abtreibung ist eine ganz normale medizinische Dienstleistung wie jede andere auch und auch die „Werung“ hierfür muss erlaubt sein.

      1. @ Holger Jahndel

        Ihnen helfe ich, von wegen die AbtreibungsbefürworterInnen hätten „gelogen“, von wegen alles „widerlegt“.

        Zunächst mal zu Herrn Dr. Bernard Nathanson:
        Wenn Nathanson behauptet, er habe „gelogen“, so heisst das noch „laaaaange“ nicht, dass andere AbtreibungsbefürworterInnen ebenfalls gelogen haben.

        Um es mal „neutral“ zu formulieren:
        Was in kath.net steht, ist keine „Widerlegung“, sondern eine „Gegenposition“, d.h. eine „andere“ Meinung.
        Wenn wir beide uns denselben Film ansehen und Sie meinen, der Film wäre einsame Klasse und ich meine, der Film war Scheisse, dann habe ich Ihre Meinung nicht „widerlegt“ und Sie meine auch nicht.
        Ich gehe erst mal an die „Widerlegung der Widerlegung“ bezüglich Abtreibung bei Vergewaltigung: Bei Vergewaltigung gilt das Notwehrrecht. Das Notwehrrecht dauert solange, solange sich die Samenzelle des Vergewaltigers im Körper der Frau befindet. Sollte die Samenzelle sich mit einer Eizelle der Frau verschmolzen haben, dann muss diese Eizelle ebenfalls aus dem Körper hinausbefördert werden.
        Ausserdem gilt analog der § 134 BGB (Nichtigkeit von Rechtsgeschäften)
        Eine durch Vergewaltigung verursachte Schwangerschaft ist „nichtig“, d.h., sie löst nicht die Rechtspflicht aus, ausgetragen zu werden.

        Und nun zu den anderen „Lügen“ der AbtreibungsbefürworterInnen, die durch den von Ihnen genannten Artikel in kath.net angeblich „widerlegt“ würden:
        Ich zähle nur die objektiv vorhandenen LÜGEN der AbtreibungsgegnerInnen auf und „widerlege“ diese dann:
        Wenn die AbtreibungsgegnerInnen behaupten, ab der Zeugung existiere ein „Mensch“, dann lacht sogar ein toter Hund, denn dieser „Mensch“ ist völlig abhängig vom Organismus der Frau.
        Und dass die Katholische Kirche selber nicht an ihre Lüge glaubt, wonach ab Zeugung ein mensch existieren soll, beweist die Katholische Kirche dadurch, dass in katholischem Schriftgut die Geburt als Beginn des Lebens angegeben wird, nicht die Zeugung.
        Es heisst „Papst Sowieso sei am 03.12.2890 geboren worden, nicht, er sei „gezeugt“ oder „empfangen“ worden.
        Alles andere, ob durch ein strafbewehrtes Verbot von Abtreibungen die Zahl der illegalen Abtreibungen steigt oder nicht, ob abtreibende Frauen vermehrt oder vermindert an legalen oder illegalen Abtreibungen sterben oder nicht, hat sekundäre Bedeutung.
        Entscheidend ist, dass erst ab der Geburt ein Mensch vorhanden ist, vor der Geburt handelt es sich um einen Zellklumpen, der gegen die Frau nicht das geringste Recht hat.
        Die Frau darf mit diesem Zellklumpen machen, was sie will.

        Herr Jahndel, falls Sie mit meinem Erguss nicht einverstanden sind, melden Sie sich bitte.

        1. Ich persönlich bin ja der Ansicht, dass das menschliche Leben existiert, sobald sich die besamte Eizelle eingenistet hat und lebensfähig ist. Origenes ging auch von einer Präexistenz der Seele aus, die meiner Ansicht nach frühestens ab diesem Zeitpunkt inkarnieren bzw. in den „Körper“ bzw. das Fleisch kommen kann.
          Siehe aber auch Eva Hermanns Internetauftritt zu den möglichen negativen Folgen einer Abtreibung usw.

        2. Man sollte aber auch darauf hinweisen, dass eine Abtreibung sehr ernste seelisch-psychische Folgen haben kann und dauernde seelisch-psychische Schäden hinterlassen kann, es gibt nämlich auch ein seelisch-psychisches Ban zwischen Mutter und Kind. Siehe auch den Internetauftritt von Eva Hermann und ihre Artikel zum Thema Abtreibung und Schwangerschaftsabbuch und Bioethik und Eugenik und Euthanasie als Wertkonservative und siehe die Psychologin Christa Meves und den Internetauftritt des „Bund Katholischer Ärzte“ (BKA) Deutschland und auch Judith Reisman und James DeMeo aus den USA und die Ökologisch Demokratische Parteo ÖDP usw.!

          http://www.oedp.de

        3. Eva Hermann: Schwangerschaftsabbruch – oft ein lebenslanger Albtraum

          https://gesundealternative.de/eva-herman-schwangerschaftsabbruch-oft-ein-lebenslanger-albtraum/

          https://gesundealternative.de

          Die Abtreibungsbefürworter haben von Anfang an gelogen

          https://www.kath.net/news/69800

          Wahre Theologie nach Dionysios Areopagita ist nichts Abstraktes

          https://www.kath.net/news/19821

          Zerstörte Marien-Statuen

          https://www.kath.net/news/70242

          „Philosophia Perennis“ – Weblog des Philosophen und Journalisten und Theologen David Berger

          https://philosophia-perennis.com/2019/02/27/eva-herman-abtreibung-oft-ein-lebenslanger-albtraum/

          https://philosophia-perennis.com/

        4. Postmoderne Ideologen zerstören die Universität – und bald die gesamte Gesellschaft | Cathwalk

          Postmoderne Ideologen zerstören die Universität – und bald die gesamte G…
          In einem Gespräch mit Dennis Prager spricht Jordan B. Peterson, Professor an der University of Toronto, über den…

          https://www.thecathwalk.de/2019/12/22/postmoderne-ideologen-zerstoren-die-universitat-und-bald-die-gesamte-gesellschaft/#comment-8980

          https://www.thecathwalk.de/

        5. Lebensschutz und ungeborenes Leben – siehe auch den „Bund Katholischer Ärzte“ (BKA) Deutschland dazu und den Theologen und Journalisten und Philosophen David Berger

        6. Schwangerschaftsabbruch
          Was die Abtreibung mit der Psyche einer Frau macht
          Mit fünf Millionen Euro soll erforscht werden, welche psychischen Folgen ein Schwangerschaftsabbruch haben kann. „Diese Studien gibt es schon“, sagt jedoch eine Expertin. Wenn Frauen krank würden, liege das nicht an der Abtreibung selbst.

          Von Claudia Liebram
          13.02.2019

          https://www.welt.de/gesundheit/plus188668671/Was-eine-Abtreibung-mit-der-Psyche-macht-das-wird-jetzt-untersucht.html

          Teil 14: Schwangerschaftsabbruch – Oft ein lebenslanger Albtraum

          Eva Herman

          Heute werden in Deutschland täglich über 1000 Abtreibungen vorgenommen. Wenige Frauen ahnen, worauf sie sich einlassen, wenn sie das Risiko einer Schwangerschaft mit dem Bewusstsein eingehen, dass man »es« ja »wegmachen« lassen kann. Sie lassen sich blenden von Begriffen wie Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit, die der Feminismus ihnen bescherte.

          https://www.eva-herman.net/taegliche-veroeffentlichungen-zum-thema-mann-frau-und-gender-teil-14-schwangerschaftsabbruch-oft-ein-lebenslanger-albtraum/

        7. BUND KATHOLISCHER ÄRZTE: Deutschland

          https://www.bkae.org/?id=316

          Die katholische Ärzteinitiative und -bewegung BKÄ – Bund Katholischer Ärzte (aus München) arbeitet in ganz Deutschland. Es bestehen gute Kontakte zu

          Teil 14: Schwangerschaftsabbruch – Oft ein lebenslanger Albtraum
          Evas Bücher, Familienpolitik, Krippenpolitik, Männer-Frauen-Kinder-Genderpolitik, Mutter-Kind-BindungVon Eva Herman5. Februar 2019

          Heute werden in Deutschland täglich über 1000 Abtreibungen vorgenommen. Wenige Frauen ahnen, worauf sie sich einlassen, wenn sie das Risiko einer Schwangerschaft mit dem Bewusstsein eingehen, dass man »es« ja »wegmachen« lassen kann. Sie lassen sich blenden von Begriffen wie Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit, die der Feminismus ihnen bescherte.

          https://www.eva-herman.net/taegliche-veroeffentlichungen-zum-thema-mann-frau-und-gender-teil-14-schwangerschaftsabbruch-oft-ein-lebenslanger-albtraum/

          Teil 13: Frauen gegen Frauen
          Evas Bücher, Familienpolitik, Männer-Frauen-Kinder-GenderpolitikVon Eva Herman4. Februar 2019

          Das erregte Unterscheiden zwischen einem »Ihr« und einem »Wir« in der Emanzipations-Debatte ließ mich nicht los. Mittlerweile scheint mir dieses »Wir« der frauenbewegten Kämpferinnen recht anmaßend. Denn es bezieht sich letztlich auf eine kleine Gruppe, die beansprucht, für alle anderen Frauen Entscheidungen treffen und zwischen richtig und falsch zu unterscheiden zu können. Und es beschleicht mich das Gefühl, dass die Aggressivität, mit der diese kleine Gruppe den Nicht-Feministinnen oder »ganz normalen Frauen« begegnet, aus einer tiefen Lebensenttäuschung gespeist wird.

          https://www.eva-herman.net/taegliche-veroeffentlichungen-zum-thema-mann-frau-und-gender-teil-13-frauen-gegen-frauen/

          https://www.eva-herman.net/?s=Abtreibung

  4. Im Ärzteblatt Baden-Württemberg erschien jetzt ein Bericht eines Vorstandsmitglieds der Landesärztekammer.
    („Schwangerschaftsabbrüche im Südwesten“, ÄBW 12/19 S.632)

    „Was sind die möglichen Ursachen für die zunehmende Versorgungslücke“ (keine flächendeckende Abtreibungsgelegenheiten)? So fragt u.a. das ÄBW.
    Unter Punkt 3. „Der Druck auf Ärztinnen und Ärzte durch Abtreibungsgegner (sogenannte Lebensschützer) wächst. Das Land selbst kann keine Schutzzonen einrichten und verweist hier auf die Möglichkeit einer einer Ermessensentscheidung der zuständigen Behörden, um Frauen, Beratungsstellen und Ärzte zu schützen …“
    Unter Punkt 5. „Die Rahmenbedingungen müssen deutlich verbessert werden, um den beim Land liegenden Sicherstellungsauftrag noch besser unterstützen zu können. … Einbindung bestehender Klinikstrukturen und Schutz derselben vor Druck durch sogenannte Lebensschützer …“

    Die relevanten Aussagen der Ärztekammer:
    – „Sogenannte“ Lebensschützer: Eine Herabsetzung und Zuweisung in den Dunstkreis von Lügnern?
    – Sie bedrohen Frauen und Ärzte: Es beginnt eine Kriminalisierung (schon von Rosenkranz beten vor der Klinik).
    – Sicherstellungsauftrag des Landes, die Rahmenbedingungen zur leichteren Abtreibung verbessern: Immer nur als Einbahnstraße, als ein glatt geseifter „highway to hell“?

    Wo bringt sich die Ärztekammer konkret ein für Schwangere in Not?
    Wer schützt die Schwangeren, wer hilft ihnen in Notlagen anders als durch „saug ab“? Feten mit Down-Syndrom („Ballastexistenzen“?) als Beispiel dürfen (zur „Leidminderung“?) auf Wunsch der Mutter zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft getötet werden.Was Pro Familia tatsächlich als Lebensschutz leistet interessiert niemanden. Gruppierungen mit helfenden Händen wie „1000plus“ werden verleumdet, beschmiert und sogar „entglast“ wie jüngst in Berlin (von sogenannten Frauenschützern?). Der Geist, der sich hier ausbreitet ist übel. Die Ärzteschaft wechselt die Seite. Ich schäme mich dafür. Die erfolgte Entkriminalisierung der abtreibenden Frauen kontrastiert mit der beginnenden Kriminalisierung der Abtreibungsgegner, an der sich auch Teile der organisierten Ärzteschaft beteiligen.

    1. Sehr geehrter Herr Rückert,

      Sie fragen „wer schützt die Schwangeren“? – Das ist eine mehr als merkwürdige Frage, denn die Schwangeren brauchen keinen „Schutz“ durch Bevormundung, durch Verleumdung („Vorgeburtliche Kindstötung“, „Mord im Mutterleib“), durch Androhung von Gefängnisstrafen, durch Verbot der „Werbung“(Information) zur Abtreibung.

      Solange keine schwangere Frau Sie auffordert, die schwangere Frau vor Abtreibung zu „schützen“ besteht Ihrerseits auch kein Handlungsbedarf.

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