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„Ärzte für das Leben“ kritisieren die Zulassung der PID in der Schweiz

Am 5. Juni 2016 haben 62% der Schweizer Wähler für die Einführung der bislang verbotenen Praeimplantationsdiagnostik (PID) gestimmt. Nach einer künstlichen Befruchtung wird diese Selektionsmaßnahme an den erzeugten Embryonen vor deren Einpflanzung in die Gebärmutter durchgeführt, um familiäre Erbkrankheiten oder eine Chromosomenstörung wie das Down-Syndrom auszuschließen.

Zudem wird die Erzeugung von zwölf Embryonen statt bisher drei erlaubt, um die Übriggebliebenen für eine eventuelle spätere Einpflanzung über Gefrieren zu erhalten. Andernfalls werden diese „überschüssigen“ Embryonen einfach verworfen.

Diese Entscheidung lässt eine Aufweichung der bisherigen strengen Ablehnung der PID in weiten Kreisen der deutschen Ärzteschaft befürchten.

„Jede Art der Selektion steht in eklatantem Widerspruch zur begrüßenswerten Forderung der Inklusion in unserer Gesellschaft“, sagte Prof. Paul Cullen aus Münster, Vorsitzender des Vereins „Ärzte für das Leben“  – und warnte vor einer Ausweitung dieser Diagnostik in Deutschland. „Es kann doch keiner sich eine Gesellschaft wünschen, in dem die Eltern behinderter Kinder sich fragen lassen müssen, „ob so was heute sein muss““, sagte Cullen.

Kommentare

2 Antworten

  1. Herr Prof. Dr. Cullen sagt: „Es kann doch keiner sich eine Gesellschaft wünschen, in der die Eltern behinderter Kinder sich fragen lassen müssen, „“ob so was heute sein muss““.
    Ich widerspreche Herrn Prof. Dr. Cullen!
    Wenn es die Möglichkeit gibt, Behinderungen zu verhindern, dann sollten wir sie nutzen anstatt verteufeln.
    Etwas anderes ist es, wenn Menschen nach der Geburt behindert werden z.B. durch Unfälle, was man nicht immer verhindern kann. Wenn es aber die Möglichkeit gibt, Embryonen abzutreiben, weil diese „behindert“ sind, was hält uns davon ab diese Möglichkeit exzessiv zu nutzen?

    1. Guten Tag,
      Sie bejubeln die Möglichkeit, „Behinderungen zu verhindern“ – richtig müßte es heißen: „Behinderte zu verhindern“, wenn sie noch in Mutterleib sind, da sie klar für deren Abtreibung eintreten, ja dies gar „exzessiv“ (!) nutzen wollen.
      Wenn dies der Fall wäre, gäbe es bald keine Behinderten mehr, die das Licht der Welt noch erblicken können.
      Welch eine grausige Welt wäre dies, die kranke/behinderte Babys bis zum 9. Monat „exzessiv“ vernichtet!
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

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