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„Ärzte für das Leben“ kritisieren Freispruch im Fall von „Tötung auf Verlangen“

Die „Ärzte für das Leben“ haben sich besorgt über das jüngste Urteil des Berliner Landgerichts zur „Sterbehilfe“ gezeigt. Das berichtet die evangelische Nachrichtenagentur IDEA.

Das Gericht hatte einen Arzt freigesprochen, der eine Patientin beim Selbstmord begleitet hatte. Laut  Richterin sei dem Arzt kein „aktives Tun“ vorzuwerfen. Auch das Unterlassen von Rettungsmaßnahmen sei keine Straftat, da der Patientenwille geachtet werden müsse.

Der Vorsitzende der „Ärzte für das Leben“, Professor Dr. med. Paul Cullen, sagte IDEA dagegen: „Der Fall bestätigt voll und ganz unsere Befürchtungen, dass das Ende 2015 von beiden Kirchen gefeierte Gesetz zur ‚Geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung’ die ärztliche Suizidbeihilfe straffrei stellt.“

Zugleich stehe es damit im Gegensatz zur Musterberufsordnung der Bundesärztekammer, die „Tötung auf Verlangen und Suizidbeihilfe durch Ärzte kategorisch verbietet“.

Da die große Mehrzahl der Patienten mit Suizidwunsch an psychischen Erkrankungen litten, „wäre die richtige Reaktion des Hausarztes nicht die Suizidbeihilfe, sondern die Überweisung an den entsprechenden Spezialisten gewesen“, so Prof. Cullen, der Facharzt für Innere Medizin und Labormedizin ist.

Wie IDEA schreibt, hatte der Hausarzt der 44-Jährigen, die an einer chronischen Darmerkrankung gelitten habe, auf ihren Wunsch hin ein starkes Schlafmittel verschrieben. Vor dessen Einnahme habe der Arzt ihr ein Anti-Brechmittel gespritzt, um das Erbrechen des Schlafmittels zu unterdrücken.

Nachdem die Patientin zuhause eine tödliche Dosis des Präparats eingenommen hatte, habe sie den Arzt darüber per SMS informiert. Der habe später mehrfach nach der ins Koma gefallenen Patientin gesehen, jedoch keine lebenserhaltenden Maßnahmen eingeleitet. Nach drei Tagen sei die Patientin schließlich verstorben.

Die Staatsanwaltschaft, die dem Arzt versuchte Tötung auf Verlangen vorwarf, hat Revision gegen das Urteil beantragt.

Quelle: ALFA-Newsletter

Kommentare

2 Antworten

  1. Meiner Ansicht nach müssen Ärzte/-innen bereit sein, ihre PatientInnen auf Wunsch ebenso einzuschläfern, so wie man Hunde und Katzen einschläfert.
    Es ist doch ein Skandal, dass Tiere wie Hunde und Katzen humaner behandelt werden als Menschen.
    Die Ärztin bzw. der Arzt haben die Aufgabe, Krankheiten zu heilen.
    Wenn die ÄrztInnen schon keine Krankheiten heilen können, ist es ein noch größerer Skandal, dass die Ärzte/-innen sich auch noch weigern dürfen, die Patienten/-innen von ihren Leiden zu erlösen.
    Die Charta der Menschenrechte besagt, dass es nur ein R e c h t , aber keine Pflicht zu leben gibt.
    Wer sich als Ärztin/Arzt weigert, der Patientin eine tödliche Dosis zu verabreichen, „verpflichtet“ quasi diesen Menschen zum Weiterleben, realistischer ausgedrückt zum dahinvegetieren.
    Und was der Sterbewunsch der PatientInnen anbelangt:
    Nach Artikel 2 Grundgesetz(GG) hat jeder Mensch das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
    Zu diesem Recht gehört auch das Recht, auf Wunsch eingeschläfert zu werden.

    Daher die Aufforderung an die Bundesärztekammer sowie die Landesärztekammern:

    Streichen Sie die Verordnungen aus den Berufsordnungen, welche Ärzten/-innen verbieten, ihre Patienten/-innen auf deren Wunsch einzuschläfern.

    Wenn eine Ärztin oder Arzt meint, so etwas nicht mit seinem/ihren Gewissen vereinbaren zu können, so darf ich nochmal daran erinnern, dass niemand gzwungen wird, den Beruf der Ärztin/des Arztes auszuüben(ebenso wie niemand gezwungen werden darf, zu leben).

  2. Das Leben ist beliebig geworden! Das Recht auf Leben wird zusehends ausgehöhlt. Seien es jetzt die Ungeborenen, die schon im Mutterleib abgeschlachtet werden dürfen, der Bauch ist ja das persönliche Eigentum einer Frau und unterliegt ihrer Verfügungsgewalt.
    Keine Frau will vergewaltigt werden, aber einem werdenden Menschenkind darf „frau“ Gewalt antun – und dies völlig legal!
    Es ist bald wieder so, wie es einst einmal bei uns im Lande war. Da wurden die Behinderten einfach mal so beseitigt. „Wehret den Anfängen“!

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