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AfD begrüßt Bundesverfassungsgerichtsurteil über parteinahe Stiftungen

Das Karlsruher Urteil zur Finanzierung der parteinahen Stiftungen ist ein Erfolg für die Demokratie, erklärt die AfD.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil zur Bezuschussung der parteinahen Stiftungen bekannt gegeben.

Die AfD hatte gefordert, dass nach einer erheblichen generellen Reduktion der steuerfinanzierten Stiftungszuschüsse die Desiderius-Erasmus-Stiftung den anderen politischen Stiftungen gleichgestellt werden müsse.

Das Gericht hat nun zunächst festgestellt, dass die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt wurde, indem der ihr nahestehenden Stiftung im Jahr 2019 keine Finanzmittel zugewiesen wurden.

Ferner hat das Gericht verfügt, dass die Finanzierung der Stiftungen nun in einem Stiftungsgesetz zu regeln ist.

Über den AfD-Antrag betreffend das Haushaltsjahr 2022 soll zu einem späteren Zeitpunkt separat entschieden werden.

Peter Boehringer, Vize-Bundessprecher der AfD, erklärt dazu:

„Das heutige Urteil bedeuteteinen Zugewinn an Transparenz für die gesamte Stiftungslandschaft und beendet die diesbezüglichen Mauscheleien im Haushaltsausschuss. Hiermit wird eine Verbesserung für das gesamte demokratische Gefüge in diesem Land erzielt.

Das Gericht hat außerdem klargestellt, dass alle dauerhaft ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen bei der Stiftungsfinanzierung zu berücksichtigen sind. Diesem Grundsatz wird im nun anstehenden Gesetzgebungsverfahren entsprochen werden müssen.

In der Frage, ob einzelne Parteien und ihre Stiftungen von der Finanzierung ausgeschlossen werden, kann somit nur Artikel 21 Absatz 4 des Grundgesetzes maßgeblich sein, wonach lediglich das Bundesverfassungsgericht über den Ausschluss zu befinden hat. Insofern ist zu erwarten, dass auch die Desiderius-Erasmus-Stiftung mit den kommenden Bundeshaushalten in gleichberechtigter Weise Globalzuschüsse erhält.

Über die Frage, ob die AfD auch in den Jahren nach 2019 in ihren Rechten verletzt wurde, hat das Verfassungsgericht heute leider noch nicht entschieden und sich dabei teilweise hinter Formalien versteckt.“

Kommentare

2 Antworten

  1. Alle anderen Parteistiftungen einschließlich der kommunistischen „Rosa-Luxemburg-Stiftung“ der „Linken“ erhalten jährlich viele Millionen aus dem Bundeshaushalt, nur die AfD nicht. Das ist schreiendes Unrecht. Das delegitimiert die Demokratie.

    Das jetzt ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts läßt hoffen. Damit würde wenigstens eine der vielen Diskriminierungen der AfD beseitigt.

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