Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Fall der noch geschäftsführenden Bundesbildungsministerin Johanna Wanka der AfD Recht gegeben. Die CDU-Politikerin hatte die Homepage ihres Ministeriums dazu vereinnahmt, um Stimmung gegen die AfD und eine von ihr angemeldete Demonstration zu betreiben.
„Die negative Bewertung einer politischen Veranstaltung einer Partei durch staatliche Organe (…) greift in das Recht der betroffenen Partei auf Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes ein“, schrieben die Karlsruhe Richter.
Der AfD-Fraktionsvorsitzende Dr. Alexander Gauland zeigte sich erfreut über das Urteil und sprach von Genugtuung: „Gott sei Dank gibt es noch Richter in Karlsruhe.“
Prof. Dr. Jörg Meuthen, Afd-Bundesvorsitzender, schließt sich dem an und ergänzt: „Wie Frau Wanka missbräuchlich mit ihrer Position umgegangen und gegen uns vorgegangen ist, war ein Unding. Das Urteil sollte auch anderen Regierungsmitgliedern eine Lehre sein.“
Das Urteil ist ein klares Signal an die Bundesregierung, ihre vom Steuerzahler bezahlten Ministeriumsstrukturen nicht für politische Agitation gegen die Opposition zu missbrauchen.
Eine Antwort
Das ist wirklich einmal wenigstens ein kleiner Lichtblick in unserem Land! Ich sage auch:
„Gott sei Dank gibt es noch Richter in Karlsruhe.“