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AfD-Bundestagsfraktion fordert die Erlaubnis, das Osterfest in den Kirchen feiern

Pressemeldung des AfD-Parlamentariers Martin Hohmann:

Das soll den Gemeinden erlaubt werden, fordert die AfD-Bundestagsfraktion. Ziel ihrer Berliner Sondersitzung vom 7.4.2020 war es, den Übergang zum normalen öffentlichen Leben unter Beachtung der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen einzuleiten.

Ein besonderes Anliegen war den 68 anwesenden und den übrigen zugeschalteten Abgeordneten, das zentrale Fest der Christenheit, die Feier von Tod und Auferstehung Christi, das Osterfest, im Gemeinderahmen, in den Kirchen zu ermöglichen. Selbstverständlich unter Beachtung der gesundheitlichen Abstands- und Schutzbestimmungen.

Als Mitinitiator dieses Punktes war ich dazu in Berlin persönlich engagiert. Wenn der Bundestag unter Sicherheitsvorkehrungen getagt hat, dann müssen unter gleichen Bedingungen auch Gottesdienste stattfinden können.

Außerdem ist es von der praktischen Seite her völlig unverständlich, warum Baumärkte und Gartencenter geöffnet, Gottesdienste in Kirchen aber verboten sind. Ein solches totales Verbot ist erstmals seit Bestehen der Christenheit in Deutschland erlassen worden.

Von der verfassungsrechtlichen Seite her gibt es gegen diese Anordnung schwerste Bedenken, weil sie nicht verhältnismäßig ist und gegen das in Art. 4 Abs. 2 GG garantierte Recht der „ungestörten Religionsausübung“ verstößt.

Zudem wird auf das Positionspapier der AfD-Bundestagsfraktion verwiesen: https://www.afdbundestag.de/positionspapier-corona-krise/

Kommentare

7 Antworten

  1. Nun, dies kann man nur feiern, wenn das Abendmahl symbolisch begangen wird. Zwar etwas gewöhnungsbedürftig, wenn der Pfarrer, Priester oder auch immer den Messwein mit Oblate selber trinkt, mir ist nicht zum Lachen, aber auch die AFD sollte den Ernst der Lage bei den steigenden Pandemiezahlen kennen und auch ehrlichen Medizinern, die um jedes Leben kämpfen, Glauben schenken. War heute in einer Geisterstadt, wo die Pandemiezahlen lebensbedrohlich schnell in die Höhe schnellen.

  2. Es sollte heißen richtigerweise heißen:

    Der früheren C- und heute immer mehr linksgrünen Partei, die nur noch von rückgratlosen Klatschaffen repräsentiert wird.

  3. Es muss der „C“-Partei doch in den Ohren klingeln, dass dieser Vorschlag ausgerechnet von der AfD-Bundestagsfraktion kommt. Das sollte dieser Partei doch mehr als nur peinlich sein.

    MfG

    1. Genau deswegen wird abgelehnt. Vorschlag kommt von der AfD.
      Auch wenn das „C “ noch besteht, hat es nichts mit Christlich zu tun. „C “ steht nun für Corona 😉

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