Der stellv. AfD-Bundessprecher Stephan Brandner sieht in dem Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 8. Februar 2020 eine strafrechtlich relevante Nötigung von Thomas Kemmerich nach § 106 Strafgesetzbuch.
In dem von ihm kritisierten Papier heißt es: „Die Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen mit einer Mehrheit, die nur durch Stimmen der AfD zustande kam, ist ein unverzeihlicher Vorgang. Die Koalitionspartner erwarten, dass der gewählte Ministerpräsident Thomas Kemmerich heute daraus die einzig richtige Konsequenz zieht und von seinem Amt zurücktritt.“
Dazu erklärt Brandner:
„Der Verdacht steht hier sehr eindeutig im Raum, dass Thomas Kemmerich durch die Mitglieder des Koalitionssauschusses genötigt wurde, sein Amt als Ministerpräsident Thüringens abzugeben. Die Staatsanwaltschaft muss nun ermitteln, ob die Tatbestandsmerkmale insbesondere des §106 StGB vorliegen und gegebenenfalls die mutmaßlichen Täter aus CDU/CSU und SPD anklagen.“
6 Antworten
Wie kann es sein, dass das Bundesverfassungsgericht, das eigentlich unabhängig gemäß GG entscheiden sollte, seit der Regierung Schröder besetzt wird und mit Parteibuchfreunden bestückt wird ? So werden dort Klagen von ehrwürdigen Verfassungsrechtlern und ehemaligen Verfassungsrichtern, die dem Gesetz gedient haben, einfach in den Papierkorb geschmissen. Ein Gericht sollte immer Partei unabhängig sein, damit der Rechtsstaat keiner Erosion, wie wir sie heute haben, preis gegeben wird
Maulwurf: Die Bundesregierung ist dem Verfassungsgericht gegenüber weisungsberechtigt (dadurch sind wir keine echte Demokratie und der Eug anerkennt keine deutschen Haftbefehle!!) Da liegt der Hasse im Pfeffer. Gegen Merkel laufen sehr viele Verfahren, die vom Bundesverfassungsgericht nach Weisung nicht bearbeitet werden.
„Eine kurze verfassungsrechtliche Betrachtung zu den Berliner und Thüringer Vorgängen“. Publico vom 10.02.20.
Der Bericht überrascht. Er zeigt, wie die Koalition jenseits von Recht und Gesetz agiert, und wie wir uns treiben lassen.
Ein Gremium, das in keiner Verfassung und keinem Gesetz vorgesehen ist, entscheidet z.B. über die Gewissensfreiheit der Abgeordneten. Und so was geht durch.
Die selbsternannten „Demokratieretter“ beschädigen diese heftig – die preisgekrönte Merkel vorne weg.
@Adolf Breitmeier, Ihr Kommentar ist den Erfahrung nach sehr wahrscheinlich. Dennnoch muss man diesen Weg gehen, um den Bürgern in ganz Deutschland zu zeigen, wie gesetzesfremd die Altparteien in vielen Fällen denken, lenken und arbeiten.
Und nicht nur die Altparteien, sondern viele untergeordnete Behören und so weiter, hier sind Arbeitseinstellungen entwickelt worden, die jenseits von gut und Recht sind.
Stefan Kunz: STIMMT 🙂
Das wird ganz sicher ein Schuss in den Ofen. Der Staatsanwalt wird die Anweisung erhalten, einen solchen Antrag abzulehnen.