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AfD fordert: Abgabefrist für die ohnehin problematische Grundsteuer verlängern

Zum baldigen Frist-Ende für die Grundsteuererklärung am 31. Januar erklärt der Bundestagsabgeordnete Albrecht Glaser (AfD), Mitglied im Finanzausschuss:

Gleich zu Beginn des Jahres könnten Bund und Länder einmal glänzen, indem Sie (erneut) unserem Antrag folgen und die Grundsteuererklärungsfrist nochmals bis 31. März 2023 verlängern.

Ursprünglich war die Abgabe bis Ende Oktober 2022 befohlen, jetzt steht immer noch der 31. Januar im Raum.

Teure Mahnschreiben und gegebenenfalls sogar Bußgelder wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten drohen den Steuerpflichtigen. Auf dieses teure und rufschädigende Verfahren sollte der Fiskus verzichten.

Grundeigner haben Besseres zu tun, als gleich zu Jahresbeginn über das Stöckchen unnötiger Monsterbürokratie zu springen.

Laut Rückmeldungen der Bundesländer haben Stand Anfang Januar 2023 – je nach Bundesland – erst zwischen 40 und 57 Prozent der Erklärungspflichtigen eine Grundsteuererklärung abgegeben. Bereits mit Antrag vom 18. Mai 2022, Bundestagsdrucksache 20/1864, hatte unsere Bundestagsfraktion auf meine Initiative hin gefordert, die Abgabefrist auf den 31. März 2023 zu verlängern. Ein von Anfang an realistisches Ziel, wie die aktuellen Zahlen zeigen.

Bund und Bundesländer haben sich mit einer realitätsfremden und unangemessenen Salamitaktik wider besseres Wissen zu Lasten der grundbesitzenden Bürger und Unternehmer blamiert und das muss durch letztmalige Ausweitung der Abgabefrist ein Ende haben.

Zudem müsste die Grundsteuer sowieso längst Geschichte sein.

Kommentare

6 Antworten

  1. Manfred Julius Müller für eine Lohnkostenreform nach dem Vorbild Finnland – siehe auch Japan, das sich an dessen Steuer-Modell orientiert hat.

    http://www.mehrwertsteuererhoehung-pro-contra.de/arbeit-kapital.html

    http://www.mehrwertsteuererhoehung-pro-contra.de

    http://www.globalisierung.com.de/agenda-2010/lohnkostenreform.html

    Was ist eine Lohnkostenreform?

    Die Lohnkostenreform ist schnell erklärt:

    Sie bedeutet die Umfinanzierung der Sozialversicherungen (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Statt die Sozialkosten über lohnbezogene Beiträge zu finanzieren (die die Arbeitskosten extrem belasten) erfolgt durch die Lohnkostenreform eine Finanzierung über die Konsumsteuer (Mehrwertsteuer).
    Dadurch wird Arbeit im Inland billiger (und gegenüber den Lohndumpingländern konkurrenzfähiger), gleichzeitig werden aber auch die Importe teurer.

    Die Umsetzung sollte nicht abrupt, sondern schrittweise erfolgen. So wie bereits Anfang 2007 erfolgreich umgesetzt (3 % Mehrwertsteueranhebung bei gleichzeitiger Absenkung der Arbeitslosenbeiträge).

    Sollte nach der totalen Umfinanzierung der Sozialversicherungen immer noch Handlungsbedarf bestehen (noch keine Vollbeschäftigung erreicht sein), könnte mit der Lohnsteuer ähnlich verfahren werden. Das würde dann auf eine Erhöhung der Steuerfreigrenzen hinauslaufen, finanziert über die Mehrwertsteuer.

    Gerade in Zeiten fortschreitender Automatisierung und Digitalisierung der Wirtschaft (dem Aussterben geringqualifizierter Arbeitsplätze) kommt der Lohnkostenreform eine besondere Bedeutung zu. Denn die Reform wendet sich gegen die unfaire Verteuerung (Bestrafung) der Arbeit über Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern. Die ungleiche Behandlung von Arbeit und Kapital.

  2. Die Grundsteuer ist überflüssig, weil man Ausfälle und gemeindliche Gestaltungsmöglichkeiten bei ihrer Abschaffung leicht durch leichte Steueränderungen ausgleichen kann, etwa der Abschaffung absurder Ausnahmeregelungen bei der Umsatzsteuer und geringfügigen Erhöhungsmöglichkeiten für Kommunen bei anderen Steuern. Sie ist unsozial, weil sie auf Mieter umgelegt werden kann.

    Die AfD ist zu verachten. Aber falsche und besonders eine unsoziale Politik fördern sie!

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