Die AfD-Bundestagsfraktion hat beim Bundesverfassungsgericht Organklage gegen die Bundesregierung eingereicht. Hintergrund ist das ungebührliche Verhalten des Bundeskanzlers während der Regierungsbefragung im Bundestag am 6. Juli 2022.
Scholz hatte anstelle einer Antwort auf die Frage des AfD-Bundestagsabgeordneten Steffen Kotré, warum die Erdgasleitung Nord Stream 2 nicht genutzt werde, die AfD pauschal als „die Partei Russlands“ verunglimpft und die Frage nicht sachlich beantwortet.
Die AfD-Fraktion und der Abgeordnete Kotré beanstanden die Verletzung des Fragerechts aus Art. 38 Abs.1 GG, die Verletzung des Prinzips der Gewaltenteilung, der Verfassungsorgantreue sowie des Fairnessgebots.
Der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, begründet diesen Schritt:
„Die Diffamierung der Opposition und damit des Parlaments als Ganzem im Rahmen des parlamentarischen Frage- und Kontrollrechts durch einen Bundeskanzler ist ein fatales Signal für die demokratische Kultur in unserem Land und muss rechtliche Konsequenzen haben.
Mit der Missachtung seiner Pflicht als staatlichem Exekutivorgan zur Neutralität gegenüber der AfD-Fraktion, und damit den Millionen von uns repräsentierten Bürgern, sowie des Fairnessgebots, untergräbt Kanzler Scholz das Vertrauen in unsere parlamentarische Demokratie und überhöht die Exekutive.“
4 Antworten
„Spiel nicht mit den Schmuddelkindern“ –
Herr Merz sollte auch aufhören, dieses Lied zu singen und sich opportunistisch den Grünen anzudienen. Was wir m.E. dringend brauchen ist kompetente, sachbezogene Oppositionsarbeit gegenüber den unsäglichen Vorhaben und dem täglich greifbaren Versagen dieser Regierung.
Vorurteile und ideologische Ausgrenzung helfen da absolut nicht weiter, zumal vieles, was die AfD heute vertritt, frühere CDU – Positionen sind, zB. betr. Familienpolitik.
Entweder wird der ,,Fall“ bis zur nächsten Wahl vertrödelt, oder das Bundesverfassungsgericht wird auf freie Meinungsäußerung verweisen, die selbstverständlich auch für den Bundeskanzler gilt. Schon ist der ,,Fall“ gelöst.
Die AfD ist die einzige Partei, die die Interessen der Bürger vertritt. Alle anderen Parteien sehen sich nur noch dem einseitigen sozialistischen Einheitssystem verpflichtet.
So gehört auch ein Bundeskanzler auf die Anklagebank , wenn er gröblich gegen die Gepflogenheiten des Grundgesetzes verstößt.
Wenn es nicht geahndet wird, sind immer deutlichere Regelverstöße zu erwarten – zum Schaden der Deutschen.