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Der AfD-Bundesverband hat vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main in der „Strohleute-Klage“ gegen das linksgerichtete sog. Recherche-Netzwerk CORRECTIV gewonnen.

Laut dem Urteil (AZ: 16 U 282/20) vom 7. April 2022 darf CORRECTIV unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro weder behaupten, die AfD hätte „auch schon Strohleute zur Verschleierung von Spenden eingesetzt“ noch dass die Partei „Strohleute angegeben“ hätte.

Carsten Hütter, Bundesschatzmeister der AfD, begrüßt das Urteil und erklärt dazu:

„Das teilweise auch von staatlichen Geldgebern finanzierte sogenannte Recherche-Netzwerk CORRECTIV fällt nicht zum ersten Mal durch eine falsche Tatsachenbehauptung auf. In unserem vor dem Frankfurter Oberlandesgericht behandelten Fall hat CORRECTIV wahrheitswidrig behauptet, die AfD habe Strohleute zur Verschleierung von Spenden eingesetzt.

Dieser Unterstellung hat das Gericht nun ein Ende bereitet und damit dem Rechtsstaat zur Durchsetzung verholfen.

Gleichzeitig bedeutet das Urteil eine Niederlage für ein Recherche-Netzwerk, das sich selbst zwar eine ‚Wächter- und Aufklärungsfunktion‘ anmaßt, dabei aber nicht immer mit offenen Karten spielt.“

Kommentare

2 Antworten

  1. „Recherche-Netzwerk“ ? Bezahlte Rufmörder eher, ich kenne da einige Leute, die unter diesen Gesellen zu leiden hatten (Bhakdi, Burkhardt ua).

  2. Das Urteil wird die Typen von CORRECTIV nicht beeindrucken; die sind sich ihres Rückhalts sicher! „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing!“

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