Der frühere Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Hans-Olaf Henkel, hat einen juristischen Sieg gegen den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) errungen.
Der Sekretär des DGB-Südhessen, Horst Raupp, darf nicht weiter behaupten, Henkel habe dazu aufgerufen, Tarifverträge und das Betriebsverfassungsgesetz zu verbrennen. Eine entsprechende Unterlassungserklärung hat Raupp nach Angaben des Handelsblattes bereits unterschrieben.
Der DGB-Sekretär hatte dem Kandidaten der AfD (Alternative für Deutschland) für die Europawahl zudem vorgeworfen, „sozialpolitisch schon immer ein Rechtsradikaler“ gewesen zu sein.
Der AfD hielt er vor, mit „Horrorszenarien“ Stimmung gegen Einwanderer zu machen: „Für braune Volksverhetzer mit ihren dumpfen, reaktionären, rassistischen und antisemitischen Parolen ist kein Platz.“ – AfD-Kandidat Henkel hatte daraufhin einen Anwalt eingeschaltet.
Quelle: www.jungefreiheit.de