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AfD plädiert für mehr Volksabstimmungen in Deutschland

Von Karin Zimmermann

Zwischen  der neuen Partei AfD (Alternative für Deutschland) und der CDU gibt es eine ganze Reihe deutlicher Unterschiede. So zum Beispiel im Gründungsalter. Während die AfD knapp 2 Monate alt ist, hat die CDU schon mehr als 60 Jahre „auf den Buckel“. Insofern muss man bei der Beurteilung, wie sich die AfD einmal später verhalten wird, zurückhaltend sein.

Die Voraussetzungen, dass sie eine Partei sein wird, die auch dem christlichen Glauben entsprechend handeln wird, sind als ausgesprochen positiv zu beurteilen. So betont ausgeprägt, dass sie den Grundsatz verfolgen wird, dem Volk mehr Rechte einzuräumen, als das bisher der Fall ist.

So werden Volksabstimmungen, wie auch eine stärkere Kontrolle der Parteien durch das Volk und eine Verbesserung des auf dem Völkerrecht basierenden Rechtsgedankens gegenüber der Bevölkerung viel stärker gefordert, als dies bei den etablierten Parteien – auch der CDU – realisiert worden ist. Das ergibt sich aus dem in Kraft gesetzten Wahlprogramm der AfD.[1]

Die Achtung vor dem Nächsten, dem Bürger und die Vermeidung von Entscheidungen „von oben herab“ gehören zu den Grundsätzen christlichen Gedankengutes.

Zwar definiert auch das Grundgesetz Volksbefragungen, Volksbegehren und Volksentscheide. Die stehen dort aber nur auf dem Papier. Stattgefunden hat  –  immerhin im Verlauf von 60 Jahren  – bundesweit noch keine.

Auch dann nicht, als grundlegende Fragen des Staates zur Entscheidung anstanden. Diese waren zum Beispiel bei der Einführung des EURO oder bei der Abgabe von Kompetenzen in Richtung Brüssel oder bei der Einführung der Rettungsschirme zu Lasten der deutschen Steuerzahler gegeben. Welche Partei sollte daran mehr Verantwortung tragen als die CDU?

Oder:

Nach Artikel 21 GG wirken die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Die Realität ist aber eine andere: Nachdem sie gewählt sind, bestimmen die Parteien alleine den Gang der Ereignisse. Wie oben gezeigt: Es gab keine einzige Entscheidung, zu der der Bürger befragt worden wäre.

Der Rat an die Christen in Deutschland, immer wieder die Union zu wählen, „weil die Chance einer Regierungsbeteiligung bei der CDU eindeutig am größten ist“, entspringt dem Gedanken, selbst an der Macht und an den damit verbundenen „Futtertrögen“ zu verbleiben.

Strategische Machtgesichtspunkte der Parteien untereinander liegen aber grundsätzlich nicht in der Verantwortung des Wählers. Dieser hat im Wesentlichen zu prüfen, welche Partei, die von ihm für wichtig gehaltenen Ziele vertritt. Danach – und danach heißt hier: zeitlich nach der Wahl – ergibt sich dann, welche Politik im Land gemacht wird.

Karin Zimmermann
Am Hang 19
53819 Neunkirchen-Seelscheid
E-Mail: info@AVIADOC.de

Kommentare

Eine Antwort

  1. JA! Das Deutsche Grundgesetz wurde hier vom Schweizer Modell (Volksbefragungen) beeinflußt. Gerade die CDU (Kohl!) hat sich immer wieder gegen diese „Teilnahme des Volkes“ an den Entscheidungen der Regierung gesträubt.
    Gut, daß die „Alternativen“ sich zu den „Grundregeln“ der Demokratie bekennen. Es müßte aber noch eine klare Absage an den Sozialismus in jeder Form dazukommen.

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