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AfD-Streit: Bundesverfassungsgericht zeigt Bildungsministerin Wanka die „rote Karte“

„Recht auf Chancengleichheit verletzt“

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe erließ am Samstag, den 7. November 2015, einen Beschluss (2 BvQ 39/15), wonach das Bundesbildungsministerium verpflichtet ist, eine Pressemitteilung unter dem Titel „Rote Karte für die AfD“ aus seinem Internetauftritt zu entfernen. Medienberichten zufolge ist die Löschung inzwischen erfolgt. untitled

Wir dokumentieren nachfolgend die Pressemitteilung des BVG:

Einstweilige Anordnung auf Entfernung einer Pressemitteilung aus dem Internetauftritt des Bundesbildungsministeriums

Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, aufgegeben, die Pressemitteilung mit dem Titel „Rote Karte für die AfD“ aus dem Internetauftritt ihres Bundesministeriums zu entfernen.

Ein entsprechender Antrag der Partei „Alternative für Deutschland“ auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat damit Erfolg.

Insbesondere vor dem Hintergrund des Urteils des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2014 ist nicht auszuschließen, dass die Antragsgegnerin durch Nutzung der Ressourcen ihres Ministeriums für den politischen Meinungskampf das Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 GG verletzt hat.

Die Entscheidung des Senats beruht daher auf einer Folgenabwägung, bei der die Gründe für den Erlass der einstweiligen Anordnung auch bei dem anzulegenden strengen Maßstab überwiegen.

Sachverhalt und Verfahrensgang:

Antragstellerin des Verfahrens ist die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD). Sie ist Veranstalterin einer in Berlin für den 7. November 2015 um 13:00 Uhr angemeldeten Versammlung unter dem Motto: „Rote Karte für Merkel! – Asyl braucht Grenzen!“. Antragsgegnerin ist die Bundesministerin für Bildung und Forschung.

Sie hat am 4. November 2015 auf der Homepage ihres Ministeriums (www.bmbf.de) folgende Pressemitteilung Nr. 151/2015 veröffentlicht:

„Rote Karte für die AfD: Johanna Wanka zur geplanten Demonstration der AfD in Berlin am 07.11.2015

‚Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden. Björn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub. Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben wie der Pegida-Chef Bachmann, erhalten damit unerträgliche Unterstützung.‘“

Wesentliche Erwägungen des Senats: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat Erfolg.

FORTSETZUNG der Pressemeldung HIER: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-080.html

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