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AfD: Das Urteil des EuGH bedeutet eine Demütigung des Bundesverfassungsgerichts

AfD plant Verfassungsbeschwerde gegen QE-Programm der EZB

Einen massiven Konflikt zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof sieht AfD-Bundessprecher Prof. Dr. Bernd Lucke aufgrund des soeben ergangenen EuGH-Urteils, das der EZB (Europäischen Zentralbank) den Ankauf von Staatsanleihen erlaubt. be2004_38_551

„Das Bundesverfassungsgericht hat explizit gesagt, dass der sog. OMT-Beschluss der EZB nicht vom Mandat der EZB gedeckt sein dürfte“, erinnerte Dr. Lucke:

„Das steht unmittelbar im Widerspruch zum heutigen Urteil des EuGH. Um es noch deutlicher zu sagen: Das Urteil des EuGH ist eine Provokation und Demütigung des Bundesverfassungsgerichts. Dessen Rechtsauffassung wird vom Tisch gewischt, als sei sie eine untaugliche Lehrlingsarbeit.“

Dr. Lucke wies darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht die Zulässigkeit von Staatsanleihenkäufen der EZB an drei „im Prinzip unerfüllbare“ Bedingungen geknüpft habe: Staatsanleihenkäufe  dürften die Konditionalität der bestehenden Rettungsprogramme nicht unterlaufen, sie müssten volumenmäßig begrenzt sein und sie dürften die Zinssätze auf den Märkten nicht beeinflussen.

„Das OMT-Programm und noch viel mehr das neue Programm zum Quantitative Easing (QE) verstoßen aber eindeutig gegen diese Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts“, erklärte der AfD-Bundessprecher und fügte hinzu: euros

„Die EZB kauft derzeit monatlich Staatsanleihen für 60 Mrd Euro und sie hat sich nicht festgelegt, wann sie damit aufhören wird. Also ist das Programmvolumen unbegrenzt.

EZB-Präsident Draghi hat mehrfach darauf hingewiesen, dass durch diese Aufkäufe die Zinsen deutlich gesunken sind. Das schadet allen Spareren und künftigen Rentnern. Es erleichtert aber den überschuldeten Staaten, weitere Schulden aufzunehmen und unterläuft damit klar die Rettungsprogramme.“

Prof. Bernd Lucke schlußfolgert:

„Nach den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts handelt die EZB eindeutig jenseits ihrer Kompetenzen. Der Bundestag und die Bundesregierung müsste unverzüglich dagegen einschreiten. Der EuGH hingegen deckt die Vertragsüberschreitung zumindest im Bereich des OMT-Programms und führt damit einen gravierenden Verfassungskonflikt mit dem höchsten deutschen Gericht herbei.“

Der AfD-Sprecher verwies darauf, daß die AfD eine eigenständige Verfassungsbeschwerde gegen das neue QE-Programm der EZB einreichen wird:

„Dieser Konflikt muss jetzt ausgefochten werden. Unsere Klage wird dem Bundesverfassungsgericht Gelegenheit geben, klar gegen den Europäischen Gerichtshof Stellung zu beziehen. Das ist auch dringend nötig, denn in diesem zentralen Bereich europäischer Politik kann Deutschland nicht einfach nachgeben und Vertragsbrüche dulden.

Der EuGH ist nicht an das Grundgesetz gebunden, aber die deutschen Verfassungsorgane sind dies und das soll auch so bleiben.“

Kommentare

2 Antworten

  1. Frage ist: “ ….warum, wofür benötigen wir das Bundesverfassungsgericht noch ?“

    Kernfragen Deutscher Politik – auch Themen des Alltags, Gebräuche, Traditionen etc. – werden eh vom EuGH entschieden.

    Geht bis zum Bayerischen Bier, Thüringer Bratwurst oder vs. Glühlampen mit Alternative Quecksilberlampen, sparen Energie angeblich bei 15.000 Stunden Gebrauch, aber im Alltagsgebrauch tatsächlich nur 8.000 Stunden.

    15.000 Stunden sind theoretisch, bei u n u n t e r b r o c h e n e m Gebrauch. Wer macht das Licht aus ?

    Deutsche Gerichte, Richter, sehnen sich geradezu danach, vom EuGH entweder verrissen oder – selten genug – bestätigt zu werden.

    Schafft endlich Deutsche Gerichte ab, beginnend ab Oberverwaltungsgericht, kosten viele Milliarden Steuergelder, sind gleichwohl Abhängige von Richtern anderer europäischer Nationen.

    Und wo wir beim Abschaffen kastrierter Gerichtsbarkeit sind, was soll ein Deutscher Justizminister a la Maas mit über 1000 Beamten in den Stuben in Berlin noch richten ?

    Homo-Ehe für Alle wird eh aktuell im EU-Parlament vorbereitet.

    Nur noch Verkehr auf der Straße ?
    Aber auch hier wird u.a. Maut von Herrn Juncker vor Gericht bzw. v.g. EuGH gezerrt, da sind wir wieder in der Hand fremder Richter, die im eigenen Land Maut erheben lassen, aber wie selbstverständlich von Deutschlands Autofahrern kostenlose Durchfahrt für den Transitverkehr ihrer Bürger einfordern.
    Das ist doch alles paradox, nicht mehr auszuhalten!
    Der Deutsche Steuerzahler, hart arbeitend, gedemütigt , ohne Lobby im eigenen Land.
    Es ist bereits der von uns – pro forma – abgelehnte Zentralstaat EU / Brüssel.

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