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AfD will das Gottesdienstverbot aufheben

Der evangelische Christ Volker Münz (siehe Foto) ist kirchenpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion; er kritisiert in seiner Erklärung das Verbot von Gottesdiensten in Kirchen aufgrund der Corona-Krise:

„Das verhängte Gottesdienstverbot ist ein schwerer Eingriff in das Grundrecht auf Religionsfreiheit und aus seelsorgerlichen Gründen nicht hinnehmbar. Ein totales Gottesdienstverbot hat es in unserem Land weder zu Kriegszeiten noch unter den Diktaturen gegeben und stellt eine Besorgnis erregende Entwicklung dar.

Gottesdienste müssen unter Einhaltung von Sicherheitsregeln insbesondere an hohen Feiertagen wie Ostern sowie für Trauerfeiern wieder zugelassen werden. Wenn Baumärkte und Gartencenter weiterhin geöffnet haben, ist es nicht zu rechtfertigen, dass Kirchen schließen müssen.

Gerade in Krisenzeiten benötigen gläubige Menschen gemeinsame Gebete und Wegweisung. Außerdem muss dringend dafür gesorgt werden, dass Verstorbene wieder in Würde bestattet werden können.

Die Risiken erfordern gleichwohl sinnvolle Beschränkungen: Statt Abendmahlsfeiern sollten bis auf weiteres nur Wortgottesdienste stattfinden. Die Gemeinden sollten durch Pfarrer oder durch Mitglieder des Kirchengemeinderates zur Einhaltung eines Sicherheitsabstands angewiesen werden. Auf den Friedensgruß per Handschlag ist zu verzichten.

So sollte es möglich sein, gesundheitliche Sicherheitsaspekte und die Religionsfreiheit unter einen Hut zu bekommen.“

Foto: Felizitas Küble

Kommentare

3 Antworten

  1. Die Forderung von Volker Münz nach Lockerung des allgemeinen Gottesdienstverbots ist begründet und wird differenziert vorgetragen: Hohe kirchliche Feiertage, Trauerfeierlichkeiten, Einhaltung der Sicherheitsregeln sind maßgebende Kriterien.
    Erfreulich, dass eine solche Initiative aus der Politik kommt, nachdem die deutschen Bischöfe schon im Vorfeld der Regierungsverbote die Segel gestrichen und sich mit ihrem Klerus vom Acker der konkreten Seelsorge gemacht haben, statt nah bei den Menschen, den Nächsten zu sein.
    Die Stärkung der Gläubigen durch das Bußsakrament und die Eucharistie und der Kranken und sterbenden Infizierten durch die Krankensalbung ist gerade jetzt gebotener und unverzichtbarer Dienst.
    Es gibt nicht nur lebensnotwendige natürliche Lebensmittel, für deren Besorgung die Geschäfte „systemrelevant“ zu Recht geöffnet bleiben, sondern auch die unentbehrliche „Seelenspeise“ auf unserer irdischen „Pilgerreise“.
    Wer freilich nicht mehr an die Realpräsenz Christi in der geweihten Hostie glaubt, tut sich auch mit der Vorenthaltung des „Lebensbrots“ leichter.

  2. Nun ja, zumindest die Württembergische Ev. Landeskirche will die Gottesdienste bis Mitte Juni aussetzen. Das kann man doch aushalten bei der vorhandenen Gefährdungslage.

    Unverständlich ist für mich, dass Muslime die Genehmigung bekommen haben, mit 50.000 Teilnehmern ab 23.4. Ramadan zu feiern.
    (Meine Pandemierechnung: 50000 Tln, Durchseuchung mittelfristig 30000 Infizierte, 1500 Kranke, 30 Tote oder mehr)
    Vielleicht kümmet sich der Herr Abgeordenete einmal darum – oder doch lieber nicht, sonst ist er ja gleich wieder ein Nazi.
    Mir setzt der Verstand aus bei dieser Entscheidung.

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