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Agenda der Abtreibungslobby gegen §219a

Anläßlich der Entscheidung des Deutschen Bundestag zur Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) warnt der Familienbund mit Nachdruck vor der negativen Signalwirkung für den Schutz des Lebens insgesamt.

„Eine Handlung, für die geworben werden darf, wird sehr schnell als gesellschaftlich akzeptabel und als legal betrachtet“, sagt Pavel Jerabek, Vorsitzender des Familienbundes der Katholiken im Bistum Augsburg. Denn es sei kaum zu vermitteln, dass etwas, das beworben wird, eine rechtswidrige und damit prinzipiell strafbare Handlung darstellt.

„Der Bundesjustizminister offenbart ein absurdes Rechtsverständnis: In Deutschland ist die Tötung ungeborener Kinder eine Straftat, so wie es im Paragraph 218 StGB geregelt ist. Der Gesetzgeber sieht von der Feststellung dieses Straftatbestandes nur ab, wenn die Regelungen aus Paragraph 218a eingehalten wurden. Aber selbst dann ist das Kind tot. Wie kann eine Gesellschaft, die sich auch gerne als ,human‘ verstehen will, denen den Weg ebnen, die aus dem Tod ungeborener Kinder ein Geschäft gemacht haben?“, fragt Jerabek.

Die Ignoranz, mit der sich die Ampelkoalition über den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des Ungeborenen hinwegsetzt, sei erschreckend, sagt Jerabek.

Das Bundesverfassungsgericht fordere, dass das Gespür für das Lebensrecht des Kindes im allgemeinen Bewusstsein erhalten bleiben muss. Denn aus dem Grundsatz, dass sich das Ungeborene von Anfang an ,als Mensch‘ entwickelt und nicht erst ,zum Menschen‘ (so das Bundesverfassungsgericht), folgen Grundrechte des Ungeborenen.

Buschmann bleibe die Antwort schuldig, wie nach der Streichung von § 219a StGB dieses Bewusstsein gefördert werden soll.

Quelle: https://bistum-augsburg.de/Verbaende/Familienbund/Familienbund-der-Katholiken-im-Bistum-Augsburg

Kommentare

4 Antworten

  1. logisch dass eine Organisation, die der kath Moral verpflichtet ist, die von der großen Mehrheit der Gesellschaft als Anachronismus gesehen wird, solche Wald und Wiesen Prognosen stellt

    1. Sie meinen die Prognose, dass mit Streichung von §219a StGB das Bewusst-sein in der Bevölkerung über den Wert und die Schutznotwendigkeit des un-geborenen Lebens noch mehr schwindet, als es schon zuvor geschehen ist?

      Das ist für mich keine „Wald- u. Wiesenprognose“ sondern sehr seriöse logische Deduktion. Wenn man Abtreibung von nun an anbieten kann wie Warzenentfernung und Botoxspritze und dabei auch lügenhafte Euphemisierungen wie „Schwangerschaftsgewebe“ u.ä. nicht beanstandet werden dürfen, dann wird das große Unrecht, welches hier geschieht, in den Köpfen und Herzen der Menschen, besonders der jungen Menschen, immer weniger wahrgenommen. Und das ist schließlich die Absicht der Ab-treibungslobby und Politiker, die seit Jahren mit dem Einsatz von viel Geld für Kampagnen und Gerichtsprozesse für die Abschaffung des Werbever-botes gekämpft haben und nun die Abtreibung als Straftatsbestand ganz ab-schaffen wollen. Das hat Pro Familia unmittelbar nach der Bundestagsent-scheidung am 24.06.22 gefordert. Sehen Sie denn gar nicht, Herr Kovacs, wie hier eine Tötungsagenda systematisch abgearbeitet wird? Wie blind kann man nur sein?

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