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Aktueller Newsticker: SATIRE am Sonntag

Limburg: Der Laien-Rat „Nach-Tebartz-Kirche“ –  kurz: NAK-Kommission  –  bedauerte die Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichtes, das Verfahren gegen Bischof Tebartz-van Elst (siehe Foto) gegen eine Geldzahlung einzustellen. „Auf diese Weise nimmt das Gericht den Befürwortern einer demokratischen Kirche ein wichtiges Argument zur Durchsetzung ihrer gerechten Ziele vermittels Absetzung des Limburger Noch-Bischofs. Wir bedauern die Entscheidung und hoffen, dass die Kommission der deutschen Bischofskonferenz weniger gnädig mit dem protzigen Lügen-Bischof umgehen wird.“   1_0_745851

Rom: Die Gemeinschaft Sex in Church (SIC) verteilte auf dem Petersplatz nach der Generalaudienz von Papst Franziskus Kondome in Arztneischachteln. Der Sprecher der Gruppe erklärte hierzu: „Das Kondom ist eine wirksame Medizin, um sich von der Sexualitätsfeindlichkeit der Kirche ohne negative Konsequenzen zu lösen.“ Im Schächtelchen beigelegt waren neben dem Kondom auch eine Anleitung für verschiede Sexualstellungen und der Adresse einer Sexualpartnervermittlungsseite, deren Logo auch auf der Schachtel abgedruckt war. Es bestehe jedoch kein Zusammenhang zwischen der Firma und der Gemeinschaft, beteuerte der Sprecher.

Vatikan: Unter progressiven Katholiken sorgte die Nachricht für Entsetzen, dass Papst Franziskus bei Erzbischof Müller gegessen habe. Ein solcher Schritt impliziere die Konspiration des Papstes mit der Glaubenskongregation, kritisierte Ludwig Horst, Sprecher des Kreises für Ungehorsam und Volksherrschaft in der Kirche (UVK). Dabei habe man sich so gefreut, in Franziskus endlich einen Papst zu haben, der die Glaubenskongregation genauso ablehne wie alle rechtschaffenen Katholiken.

Quelle und vollständiger Text hier: http://demut-jetzt.blogspot.de/2013/11/samstaglicher-newsticker_23.html

Foto: Radio Vatikan

Kommentare

2 Antworten

  1. Ton und Inhalt dieses „Laien-Rats“ ist wohl kennzeichnend für die „Brüderlichkeit“ der angestrebten „demokratischen Kirche“. Er bedauert ganz „brüderlich“, daß ein Richter nach Recht und Gesetz geurteilt und nicht einen „Mitbruder“ – taktisch erwünscht – verurteilt hat.

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