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ALfA fordert aussagekräftigere Daten zur Abtreibungssituation hierzulande

Zu den kürzlich vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden bekannt gegebenen, erneuten Anstieg der Abtreibungszahlen erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski (siehe Foto):

Die heute vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden bereits zum zweiten Mal in Folge bekannt gegebene Zunahme der der Behörde gemeldeten vorgeburtlichen Kindstötungen lässt aufhorchen. Nach den erfreulichen Rückgängen in den beiden zurückliegenden Jahren wirft der erneute Anstieg der dem Amt gemeldeten Abtreibungen Fragen auf, die unbedingt zeitnahe Aufklärung verlangen und der Beantwortung harren.

Es ist völlig unbefriedigend und keineswegs hinnehmbar, dass das Statistische Bundesamt weder eine Erklärung für den Rückgang der Abtreibungszahlen in den vergangenen beiden Jahren (2020: minus 0,9 Prozent; 2021: minus 5,4 Prozent), noch für die Zunahme der Abtreibungszahlen in den ersten beiden Quartalen dieses Jahres zu geben vermag (1. Quartal 2022: plus 4,8 Prozent; 2. Quartal: plus 11,5 Prozent).

Verantwortlich dafür zeichnen sicher nicht die Statistiker der Behörde, sondern die Vorgaben, die ihnen gemacht wurden.

Wir brauchen dringend bessere und aussagekräftigere Daten.

#Nicht nur weil, sichergestellt werden muss, dass die Statistik das Abtreibungsgeschehen in Deutschland auch annährend zutreffend abbildet, sondern auch, weil das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Nachbesserungspflicht für den Fall auferlegt hat, dass die gesetzlichen Bestimmungen das Rechtsgut Leben nicht ausreichend schützen (Untermaßverbot).

Mit der Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch (§ 219a StGB) und der damit de facto geschaffenen Möglichkeit, sich unter Umgehung der vom Gesetzgeber vorgesehenen Beratung direkt an Abtreibungsärzte zu wenden, sowie der Aufnahme der nicht-invasiven pränatalen Bluttests (NIPT) in den Leistungskatalog der Krankenkassen haben sich lange Zeit gültige Rahmenbedingungen inzwischen massiv verändert.

In deutlich geringerem Umfang galt das bereits für die fälschlicherweise als „Notfall-Kontrazeptiva“ eingestufte „Pille danach“, die 2015 aus der Rezeptpflicht entlassen wurde und die eben nicht nur einen Eisprung verhindert, sondern dort, wo dieser bereits erfolgt ist, auch eine frühabtreibende Wirkung entfaltet. Und es galt auch bereits für die Reform des 219a StGB des Jahres 2019.

Wenn der Schutz des Lebens ungeborener Kinder, zu dem die Verfassung den Gesetzgeber nachdrücklich verpflichtet, kein bloßes Lippenbekenntnis bleiben soll, dann ist es einfach auch nicht akzeptabel, dass Politik und Gesellschaft auf einem so existentiellen Gebiet wie dem des Lebensschutzes inzwischen nahezu blind durch die Gegend navigieren. Daher muss die Datenerhebung den neuen Gegebenheiten angepasst und signifikant verbessert werden.

Kommentare

2 Antworten

  1. Gerade weil die Gefahr besteht, dass Abtreibungen mehr und mehr gesellschaftlich toleriert und akzeptiert werden, jetzt sogar dafür geworben wird und damit als normale ärztliche Leistung erscheint, gerade deshalb ist die Beratung der Schwangeren so wichtig, gerade deshalb ist auch das Beten vor den Kliniken so wichtig, gerade deshalb wäre es auch sinnvoll, der Schwangeren vor dem Eingriff die Herztöne des Kindes hören zu lassen! Am etwa der 4. Woche sind diese zu hören und beweisen: das ist kein „ungeborenes Leben“, wie es so oft genannt wird! Es ist der Herzschlag eines Kindes, eines Menschen. Denn ungeborenes Leben gibt es immer nur als Angehöriger einer biologischen klar benennbaren Spezies. Festgelegt durch die klar menschlichen Chromosomen in den Zellen des rasant heranwachsenden Organismus im Leib der Frau. Zum Begriff „Frau“ passt auch viel besser und eindeutiger der Begriff „Kind“. Die Meerschweinchenmama hat auch kein „ungeborenes Leben“ im Bauch sondern kleine süßpelzige Meerschweinchenjunge!

  2. BISCHOF BÄTZING hat in einem GRUSSWORT zum Marsch für das Leben diese öffentlichen politischen Proteste begrüßt und die kirchliche Haltung klargestellt, daß der Mensch ab Vereinigung von Ei – und Samenzelle schützenswert ist.

    CHEMISCHE ABTREIBUNG AUF DEM VORMARSCH

    https://cdl-online.net/abtreibung-alleine-und-zu-hause-die-chemische-abtreibung-ist-auf-dem-vormarsch/1227

    Frau Susanne Wenzel , CDL, weist auf die Zunahme chemischer Abtreibungen hin und die beunruhigende Tendenz, diese „allein zu Haus“ durchzuführen, ganz ohne ärztliche Aufsicht, weil die Mittel über das Internet bestellt werden können, oder per tel. oder Video Kontakt zum Arzt, wie es sich wohl unter Corona Bedingungen eingebürgert hat und jetzt nach Vorstellung mancher Politiker auf Dauer möglich werden soll. Wegen der hohen Komplikationsrate (Unvollständiges Ausstoßen, anhaltende Nachblutungen), die dann doch noch einen chirurgischen Eingriff erforderlich machen, ist man in England von dieser Praxis wieder abgekommen.
    Im FILM „UNPLANNED“ , Zeugnis der ehemals überzeugten Mitarbeiterin einer Planned – Parenthood – Abtreibungsklinik, Abby Johnson, die nun seit Jahren Pro – Life arbeitet, ist so eine Abtreibung zu Hause dargestellt, die sie selber durchgemacht hat…
    Der Film wird am Wochenende auf KTV wieder gezeigt. Nichts für schwache Nerven…

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