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ALfA: Hessisches Innenministerium erweist den Schwangeren einen Bärendienst

Zur der vom hessischen Innenministerium erlassenen „Handreichung zur Lösung von Konfliktfällen vor Schwangerenkonflikt-Beratungsstellen, Arztpraxen und Kliniken“ erklärt Cornelia Kaminski, die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA):  

„Der Erlass des hessischen Innenministeriums ist ein massiver Eingriff in die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das Lebensrechtlern genauso zu gewähren ist wie etwa Umwelt- und Klimaschützern.

Wieso Frauen in Schwangerschaftskonflikten, die eine entsprechende Beratungsstelle aufsuchen, vor Sichtkontakt mit teils still betenden Lebensrechtlern und höflich dargebotenen Informations- und Hilfsangeboten ‚geschützt’ werden müssen, erschließt sich der Aktion Lebensrecht für Alle nicht.

Die Behauptung, die friedliche und Schwangeren zugewandte Präsenz von Lebensrechtlern vor Schwangerenkonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken ziele auf eine ‚Erzeugung von Schuldgefühlen und belehrende Einflussnahme’ der ratsuchenden Frauen ab, entspricht nicht den Tatsachen.

Das schließt nicht aus, dass die eine oder andere Frau dies so empfinden mag. Aber wenn das der Maßstab ist, dann müsste man auch Eltern mit Kinderwagen oder Lehrern mit Schulklassen verbieten, sich den genannten Einrichtungen auf Sicht- und Hörweite während deren Öffnungszeiten zu nähern. Es wird sicher auch Frauen geben, bei denen der Anblick eines Kinderwagens oder einer Schulklasse Schuldgefühle erzeugt.

Es ist bemerkenswert, dass das CDU-geführte hessische Innenministerium mit dem Erlass de facto – wie von der Partei DIE LINKE gefordert – eine Bannmeile für Lebensrechtler um Schwangerenkonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken errichtet. Dies umso mehr, als die Position der Partei DIE LINKE in sich völlig inkonsistent ist.

Im Streit um die Reform des § 219 StGB fordert die Partei die ersatzlose Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen und argumentiert, Frauen seien selbstbestimmt und ließen sich nicht von Werbung für Abtreibungen beeinflussen. Nun müssen dieselben selbstbestimmten Frauen aber vor Werbung für das Leben – die bisher kein Straftatbestand ist – geschützt werden. Das ist völlig absurd.

Oft sind es ausschließlich Lebensrechtsorganisationen, die Frauen in Schwangerschaftskonflikten tatkräftig unterstützen und mit denen, die das wünschen, Lösungen für die Probleme erarbeiten, die sie eine Abtreibung erwägen lassen – angefangen von der Kinderbetreuung, über die Wohnungs- und Jobsuche bis hin zum Ämtergang.

Somit erweist das hessische Innenministerium Schwangeren mit der Verbannung von Lebensrechtlern aus dem Umfeld von Schwangerenkonfliktberatungsstellen, Praxen und Kliniken einen echten Bärendienst, dessen rechtliche Überprüfung sich die ALfA vorbehält.“

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob vor oder nach der Geburt, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

Kommentare

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  1. Ebenso wie es beim Bundestag eine Bannmeile gibt, damit die „Volksvertreter“ vor dem „Druck des Volkes“, welches sie gewählt hat, geschützt werden, müsste es eine Bannmeile vor Abtreibungseinrichtungen geben sowie auch eine Bannmeile vor der Firma Lifecodexx in Konstanz, welche immer wieder von Abtreibungsgegnern belagert wird. Die Meinungsfreiheit der Abtreibungsgegner wird nicht berührt, weil es genug andere Möglichkeiten gibt, ihre Meinung zu äussern. Wir BefürworterInnen des Rechtes auf Abtreibungsfreiheit belagern auch nicht gynäkologische Praxen und fragen auch nicht ungebeten schwangere Frauen, ob wir ihnen „helfen“ können, ob die gebärfreudigen Damen doch nicht lieber abtreiben wollen. Eine in dieser Form durchgeführte „Werbung für das Leben“ ist einfach zu aufdringlich. Mit anderen Worten, ich finde den „Bärendienst“ des Hessischen Innenministeriums richtig, wobei es kein „Bärendienst“ ist, sondern ein nützlicher.

  2. Die Altparteien sind zu einem Einheitsbrei geworden, der nur noch auf Grund der gezielten Wählertäuschung unter verschiedenen Fahnen zu segeln scheint.
    Der Wähler kann etwas wählen – und durch Koalitionstrickserei wird diese Wählermeinung mit Füßen getreten.

  3. Auch dem unbeteiligten Beobachter der jüngeren Ereignisse fällt auf, dass SPD, Grüne, Unionsparteien und Linke (FDP falls überhaupt vorhanden) nun vermehrt öffentlich als einheitliches Parteienkartell auftreten. Sei es bei der OB-Wahl in Görlitz, als eine Allparteien-Anti-AfD-Koalition Herrn Octavian Ursu wählte, sei es in der brandenburgischen Provinz, wo CDU, SPD, Grüne und Linke in trauter Eintracht im Landtagswahlkampf ein gemeinsames Plakat präsentieren (https://www.pnn.de/potsdam-mittelmark/plakataktion-zur-landtagswahl-2019-parteien-in-nuthetal-stellen-sich-gegen-die-afd/24939950.html).

    Wo die gemeinsam vertretene diversitätsorientierte und migrationsaffine Politik aus taktischen Gründen noch nicht derart offensichtlich wird, fällt zumindest die zunehmende Belanglosigkeit auf, welche Kartellpartei jeweils gerade formell „in der Regierungsverantwortung“ steht und welche als „Opposition“ fungiert. Da öffnete in Hessen in der vorherigen schwarz-grünen Koalition ein „C“DU-Kultusminister die Schule für Genderpropaganda, jetzt setzt in der fortgeführten schwarz-grünen Koalition ein „C“DU-Innenminister das Gedankengut der Linkspartei um. Die CDU-Verluste bei der letzten Wahl (- 11,3%) reichten offenkundig für ein Umdenken noch nicht aus.

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