Zu der für den letzten Sitzungstag vor der Sommerpause in der kommenden Woche geplanten Abstimmung über die Gesetzentwürfe zum assistierten Suizid erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski (siehe Foto), heute in Augsburg:
Nahezu unbeachtet von der breiten Öffentlichkeit hat der Bundestag für die letzte Sitzungswoche des Parlaments vor der Sommerpause die Abstimmung über zwei Gesetzentwürfe zum assistierten Suizid angesetzt. Dabei wäre hier eine breite gesellschaftliche Debatte dringend notwendig gewesen, die vor allem eins in den Blick nimmt: die Verbesserung der palliativen Versorgung und die Suizidprävention.
Leider scheinen sämtliche mahnenden Stimmen zur Besonnenheit der Experten ungehört zu verhallen: u.a. die Experten der Bundesärztekammer und des Nationalen Suizidpräventionsprogramms, die allesamt ein Innehalten und eine ausführliche Befassung des Parlaments mit den neugefassten Gesetzentwürfen fordern.
Die beiden zur Abstimmung vorliegenden Gesetzentwürfe sind erst vor kurzem zusammengeführt worden (Helling-Plahr, Künast et al.) oder sollen noch überarbeitet werden (Castellucci et al.). Eine gründliche Befassung im Parlament oder eine breite gesellschaftliche Auseinandersetzung damit ist in den wenigen noch zur Verfügung stehenden Tagen gar nicht möglich.
Die ALfA fordert die Bundestagsabgeordneten auf, die Sommerpause zur Meinungsbildung und intensiven Befassung mit den vorliegenden Entwürfen zu nutzen, statt im Eiltempo ein Gesetz zu verabschieden, dass mit Blick auf die hohen Suizidzahlen in den Ländern, die eine solche Regelung bereits getroffen haben, nur als todbringend bezeichnet werden kann.
Der Staat hat die Verpflichtung, das Leben jedes Menschen zu schützen – ohne jede Kosten-Nutzen-Rechnung. Auch ein Mensch, der nicht mehr produktiv ist, sondern auf Grund seines Alters oder seiner Krankheit Kosten verursacht, muss Wertschätzung erfahren und darf nicht den Eindruck haben, nur noch eine unzumutbare Last zu sein. Nicht die Hilfestellung zum Suizid, sondern die Unterstützung bei der Entwicklung von Lebensperspektiven ist dringend geboten.
Keiner der Gesetzentwürfe trägt dem in ausreichendem Maße Rechnung. Keiner der Gesetzentwürfe gibt rechtsverbindliche Antworten auf entscheidende Fragen: Wie soll ein missbräuchlicher Nutzen der todbringenden Substanz verhindert werden? Wer kann mit Sicherheit sagen, dass die Entscheidung für die Selbsttötung nicht fremdbestimmt ist? Wo sollen angesichts des jetzt schon bestehenden Fachärztemangels die Psychiater herkommen, die ein solches Urteil fällen? Wie kann effektiv die Werbung für den assistierten Suizid verhindert werden?
Hinzu kommt, dass davon auszugehen ist, dass der restriktivere Entwurf um den Abgeordneten Lars Castellucci – sollte sich der Bundestag hierfür entscheiden – mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landen würde, da die darin formulierten Einschränkungen der Vorgabe des BVG, ein Recht auf Beihilfe zur Selbsttötung in jeder Phase der menschlichen Existenz zu gewähren, zuwiderlaufen.
In einem Staat, der die Beihilfe zur Selbsttötung eines Mitmenschen als eine von zwei legalen Optionen betrachtet, muss sich jeder rechtfertigen, der diese Beihilfe nicht in Anspruch nehmen will und dadurch Kosten und Mühen verursacht. Hier droht eine katastrophale Entgleisung unserer Gesellschaft.
Die ALfA stellt daher ab sofort Postkarten zur Verfügung, die in der Bundesgeschäftsstelle oder über den Internetauftritt bestellt und an die Abgeordneten versandt werden können. Sie fordern die Parlamentarier dazu auf, sich zu besinnen und das halsbrecherische Tempo aus dem Gesetzesvorhaben herauszunehmen.
Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).
16 Antworten
„WIR LASSEN MENSCHEN IN IHRER
SCHWÄCHSTEN, VERLETZLICHSTEN PHASE ALLEIN UND LIEFERN SIE MONETÄREN INTERESSEN AUS“
CDL LEHNT SUIZIDBEIHILFE AB –
STELLUNGNAHME VON U. WENZEL:
“ Wir lehnen jegliche Beihilfe zum Suizid ausnahmslos ab, insofern sind wir mit keinem der Gesetzentwürfe einverstanden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist aus unserer Sicht absolut fehlgeleitet und hat die Autonomie des Menschen über alles andere gestellt, geradezu dramatisch überhöht…“
https://www.kath.net/news/81981
Interview mit P. Lorleberg
„Wenn eine humane Gesellschaft, zu deren Grundwerten gerade auch das Tötungsverbot gehörte, den Suizid „respektiert“ und als „normale“ Option zur Lösung von (gesundheitlichen) Notlagen ansieht, dann hat sie versagt. Zum Humanismus gehört auch, dass dem Menschen in seiner Not geholfen wird, auch wenn er diese Entscheidung in seiner subjektiven Notlage nicht mehr selbst treffen kann.“…
https://www.gemeindenetzwerk.de/?p=20116. 28.6.23
ZDK UND CARITASVERBAND UNTERSTÜTZEN DIE GESETZESINITIATIVE UND FORDERN: „PRAXISTAUGLICHE REGULIERUNG DER SUIZIDASSISTENZ JETZT“
Einsamer Rufer in der Wüste: Matthias von Gersdorff
https://youtu.be/LqIUAcsk100
„(lifePR) (Berlin, 03.07.2023)
Am 6. Juli können die Abgeordneten des Bundestages zwischen zwei Konzepten zur gesetzlichen Regulierung der Suizidassistenz wählen. „Die Entscheidung ist überfällig,“ betonen die Präsidentinnen des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Dr. Irme Stetter-Karp, und des Deutschen Caritasverbands (DCV), Eva Welskop-Deffaa.
Seit dem einschlägigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die zuvor geltende Regelung aufhob, sind bereits mehr als zwei Jahre vergangen. Eine weitere Verlängerung der Erprobungszeit würde denen in die Karten spielen, die auf eine schleichende Normalisierung der unregulierten Situation setzen“, sagt Welskop-Deffaa. Stetter-Karp würdigt, dass beide Gesetzentwürfe bei aller Unterschiedlichkeit klarmachen: „Wir müssen die Werbung regulieren und klare Kriterien für die Inanspruchnahme der Suizidassistenz festlegen.“
ZdK und DCV unterstützen die Gesetzesinitiative der Gruppe um Lars Castellucci und Ansgar Heveling, ebenso den zugehörigen Antrag zur Stärkung der Suizidprävention. „Der Gesetzentwurf von Castellucci/Heveling schafft jene Klarheit, die es braucht, um zwischen der strafbewehrten Tötung auf Verlangen einerseits und der unterlassenen Hilfeleistung anderseits den Blick auf freiverantwortlich gewählte Inanspruchnahme von Suizidassistenz zu richten. Für die Feststellung der Freiverantwortlichkeit im Sinne des Gesetzes sind praxistaugliche Verfahren beschrieben. Dafür wird nach diesem Gesetzentwurf keine eigene Infrastruktur aufgebaut. Stattdessen werden vorhandene psychologisch-psychiatrische Kompetenzen und allgemeine Sozialberatung klug verbunden,“ so Stetter-Karp. Sie ist überzeugt: „Die im Bundestag anstehende Abstimmung beeinflusst das Leben vieler Menschen in unserem Land ganz unmittelbar. Sie wird aber auch Folgewirkungen für den Umgang mit menschenwürdigem Leben und Sterben für die gesamten Gesellschaft haben.“ Das sieht auch Welskop-Deffaa so: „Das Gesetz kann verhindern, dass einsame Menschen beim Googeln unversehens auf Werbung von Suizidhilfevereinen stoßen. Die anstehende Neuregelung wird zeigen, wie sehr sich alte und kranke Menschen darauf verlassen dürfen, ihr Weiterlebenwollen nicht begründen zu müssen.“
Beide Präsidentinnen sind sicher, dass ein guter Rahmen für Einrichtungen und soziale Dienste gebraucht wird. „Dieser Rahmen soll es auch den Mitarbeitenden leichter machen, Menschen nahe zu bleiben, gerade wenn deren Lebensmüdigkeit so groß geworden ist, dass Sichtachsen auf das Leben kaum offengehalten werden können.“
Diese Pressemitteilung wird vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) und dem Deutschen Caritasverband (DCV) zeitgleich verschickt. “
Sprachlos.
TOTALVERSAGEN DER DBK IN DER STERBEHILFEDEBATTE
M. von Gersdorff macht zurecht darauf aufmerksam, dass die DBK bzw. BISCHOF BÄTZING in seiner Stellungnahme zur geplanten Neuregelung der SUIZIDBEIHILFE völlig darauf VERZICHTET, klar zu sagen: die KATHOLISCHE KIRCHE LEHNT SUIZID und AKTIVE STERBEHILFE AB.
Stattdessen argumentiert er wortreich AUF BASIS DER VORLIEGENDEN ENTWÜRFE und spricht von „FREIVERANTWORTLICHKEIT“.
Das impliziert, der Mensch habe das „RECHT“ zum Suizid und es müsse nur für einen „Schutzraum“ der „Freiheit“ zur Entscheidung gesorgt werden.
Das ist auf derselben Ebene verkehrt, wie von der SELBSTBESTIMMUNG DER FRAU im Hinblick auf Abtreibung zu sprechen, wenn doch G O T T DER HERR ÜBER DAS LEBEN –
DAS GESCHENK DES LEBENS – IST, am Anfang wie am Ende.
[Leider gibt es auch aus Rom Signale, die katholische Kirche solle sich öffnen für Euthanasie ( EB PAGLIA, Leiter der Akademie für das Leben), daher die Einschränkung : „BISHER“ war die katholische Lehre klar.]
https://youtu.be/NuovVjIy0WY
M.v. Gersdorff, Video 8 min:
Desorientierend, DBK verzichtet auf Darlegung der katholischen Moral
https://www.katholisch.de/artikel/45839-baetzing-fordert-schutzkonzept-bei-regelung-der-suizidbeihilfe
https://www.dbk.de/presse/aktuelles/meldung/debatte-um-neuregelung-der-suizidassistenz
BISCHOF BÄTZING:
…“Es gilt ein qualitativ anspruchsvolles und umfassendes legislatives Schutzkonzept zu entwickeln, das, soweit wie möglich, die Freiverantwortlichkeit des Suizidwunsches zu gewährleisten versucht und zugleich ein dem Leben zugewandtes Gesamtklima und eine Kultur gegenseitiger Fürsorge und Zuwendung bewahrt. Benötigt wird ein angemessener Qualitätsmaßstab für eine verlässliche fachliche Begutachtung der Freiverantwortlichkeit und der Dauerhaftigkeit des Suizidwillens. Hierfür bedarf es einer besonderen psychologischen und medizinischen Kompetenz. In einem legislativen Schutzkonzept kommt der Beratung eine hohe Bedeutung zu. Dazu sollte keine spezielle Infrastruktur für eine Beratung zur Suizidassistenz aufgebaut werden, sondern die Beratung sollte im bestehenden, allgemeinen Regel- und Beratungssystem verortet sein, um eine an allen Sorgen und Nöten des Suizidwilligen ausgerichtete, niedrigschwellige und offene, fachliche Beratung sicherzustellen…“
Wie sehr haben sich die „Hirten“ entfernt von ihrer Aufgabe, die Herde zu schützen – und heulen MIT den Wölfen ?
WO sind sie noch Zeichen des Widerspruchs (Lk 2, 34f) die IN, ABER NICHT VON DER WELT SIND (Abschiedsreden, Joh 15,18f)
Bischofskonferenz fordert vor Abstimmung über Sterbehilfe-Gesetz „Kultur der Lebensbejahung“
https://de.yahoo.com/nachrichten/bischofskonferenz-fordert-abstimmung-%C3%BC-sterbehilfe-115034732.html
Den Bedenken der ALfa ist voll zuzustimmen. Ein so weitreichendes Gesetz, das die Mentalität einer Gesellschaft grundstürzend verändern kann, das darf nicht übereilt abgestimmt werden.
Bald werden interessegeleitete Anreize zur assistierten Selbsttötung auch aus dem Organspendebereich kommen nach dem Motto: Nutzen Sie doch die ausführliche, Ihre Selbstbestimmung stärkende Beratung! Rechtzeitige Selbsttötung bringt bessere Organe! Gehen Sie doch rechtzeitig! Nutzen Sie die Hilfsangebote beim Suizid, damit nichts schiefgehen kann! Spenden Sie Ihre guten Organe großzügig an die Gesellschaft! Wir bezahlen dann alle Kosten, auch die Bestattung! Die Angehörigen haben keine Kosten mehr! Sehen Sie Ihre hochherzige Entscheidung als Akt gelebter Nächstenliebe an! Der Staat und Ihre Angehörigen danken es Ihnen!
Über die Aussagen von Thomas Kovacs kann man streiten. Über die punkt- und kommalosen Darbietungen nicht. Sie lassen vermuten, dass sein Intellekt zu vertieftem Nachdenken gar nicht fähig ist und er sich darin gefällt, einfach nur zu provozieren. Das dem christlichen Denken und Handeln verpflichtete CHRISTRLICHE FORUM scheint ihm da der richtige Ort zu sein, um seine antichristlichen Vorurteile loszuwerden und klammheimliche Freude zu empfinden. Nur täuscht er sich gewaltig, wenn er meint, von irgend jemandem noch ernst genommen zu werden. Ich empfehle ihm dringend, erst mal Nachhilfe in deutscher Rechtschreibung zu nehmen, die ihm Lehrer in der Schule offenbar, aus welchen Gründen auch immer, nicht beizubringen in Lage waren. Hessen mit seinem Schulsystem war diesbezüglich bundesweit berüchtigt. Klammheimliche Freude bereitet mir das allerdings nicht.
DANKE, volle Zustimmung !
DA AUCH DER PARAGRAPH 218 AUF DEM PRÜFSTAND IST,
an dieser Stelle der Hinweis auf eine Seite, deren Autor Dr. SEILER als Katholik und Lebensschützer sich zur Aufgabe gemacht hat, über die potentiell abtreibende Wirkung der Pille aufzuklären.
Auf der Startseite ( Link) kann man eine PDF mit Vortragsfolien herunterladen, wo die verschiedenen Wirkmechanismen, die dazu beitragen, erläutert sind.
DIE „PILLE“ KANN ABTREIBEND WIRKEN
Dieser Aspekt kommt in der Diskussion seit Jahren zu kurz, ist daher vielen gar nicht bekannt oder wird verdrängt.
Inzwischen dürfte es ja für viele Katholikinnen keine Frage mehr sein, aus Glaubensgründen auf Kontrazeptiva zu verzichten.
Unter jungen Frauen wird aber zunehmend die Hormonbelastung skeptisch gesehen.
http://pharma-information.de/44.html
(Quelle: Bericht Dr. Seiler, EWTN)
Man wird den Eindruck nicht los, dass sich die westlichen Gesellschaften einem Kult, ja sogar einer Wertschätzung des Todes verschrieben haben. In den zurückliegenden Jahrzehnten wurden viele Millionen Kinder in den Müttern getötet; sie haben nie das Licht der Welt sehen dürfen. Nun also die Alten und Kranken. Es ist schon sehr bezeichnend in diesem Zusammenhang, dass nun auch noch eine Gesetzesvorlage mit so weitreichenden Folgen für die Gemeinschaft im Eiltempo durchgepeitscht werden soll. Die breite Öffentlichkeit interessiert sich weder für das eine (Abtreibung) noch für das andere (assistierter Suizid); damit liefert sie sich ihrem eigenen Tod, ihrem Untergang aus, wie man an allen Ecken und Enden schon sehen kann. Andere, dynamische und kräftige Gesellschaften werden unsere, dem eigenen Tod huldigende Zivilisation, ersetzen. Wer Augen hat, um zu sehen und Ohren, um zu hören, hat gar keine Probleme das zu erkennen! Respekt verdienen alle, die sich für das Leben einsetzen.
Genau auf den Punkt gebracht!
Es entscheiden diejenigen Politiker, die zu diesem Zweck ins Amt gewählt wurden. Mehrheitsentscheidung!
Das garantiert aber noch lange nicht, ob diese Mehrheitsentscheidungen auch richtig sind. Denn die Entscheidung über Tod und Leben kann nicht revidiert, mithin nicht korrigiert werden – sie ist für die Betroffenen endgültig. Die Schwäche der Demokratie ist die Manipulierbarkeit des Wahlvolkes, „wonach ihnen die Ohren jucken“ (2. Timotheus 4:3). „Ich aber und mein Haus wollen dem Herrn dienen.“ Josua 24:15).
Ich sehe ein dass Konservative jammern, weil sie sich in der Frage nicht durchsetzten können man muss der guten Frau aber klar sagen wie ein Gesetz zu beschließen, ist legt die Mehrheit des Bundestages fest natürlich im Rahmen der Geschäftsordnung und des GG
die Experten wurden angehört die Ausschüsse haben die Texte formuliert jetzt wird abgestimmt. Wo ist das Problem?
Wo das Problem ist? Hier ist es: Das Töten, ja Morden mit staatlicher Erlaubnis – bald auch Anordnung? Und das Problem sind mit Millionen Gleichgültigen und Zynischen auch Sie, Herr Kovacs. Sie machen sich damit mitschuldig an einer Entwicklung, wie wir sie schon zweimal in Deutschland hatten. Wer das Warnen als „Jammern“ bezeichnet, verschließt Augen und Ohren davor, dass es immer „Mehrheiten“ und „Experten“ waren, die Krieg und Holocaust ermöglichten oder Stacheldraht und Schießbefehl gegen wehrlose Flüchtlinge an der innerdeutschen Grenze ignorierten. Und ja – auch die Hexenverbrennungen durch die mittelalterliche Kirche gehören dazu. Das alles kann ein Christ niemals gutheißen. Lebensrecht und Lebensschutz sind unteilbar!
Demokratie ist die eingeführte Staatsform, und in dieser gilt das auch aus der Kirche angebetete Mehrheitsprinzip.
Bischofskonferenz fordert vor Abstimmung über Sterbehilfe-Gesetz „Kultur der Lebensbejahung“
https://de.yahoo.com/nachrichten/bischofskonferenz-fordert-abstimmung-%C3%BC-sterbehilfe-115034732.html