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ALfA lehnt Forderung der Linkspartei nach Aussetzung der Beratungspflicht ab

Zu den Forderungen der Vize-Vorsitzenden der Links-Fraktion im Deutschen Bundestag, Cornelia Möhring, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski (siehe Foto)

Zum wiederholten Mal nutzt die Abtreibungslobby in Deutschland die Corona-Krise, um ihre Forderungen nach einer Aufweichung des Lebensschutzes durchzusetzen.

Nachdem der Gesetzgeber nachgegeben und die telefonische Beratung schwangerer Frauen ermöglicht hat, legt die Linksfraktion nach und fordert das vollständige Aussetzen der Beratungspflicht – Frauen hätten eine solche Bevormundung nicht nötig.

Die Linke offenbart damit ein merkwürdiges Verständnis von Beratung und erhebliche Unkenntnis des Gesetzestextes. Beratung ist niemals bevormundend, schon gar nicht die Schwangerenkonfliktberatung, denn diese hat laut Schwangerschaftskonfliktgesetz ausdrücklich „ergebnisoffen“ geführt zu werden.

Das Argument, die Beratung spreche den Frauen ihre Selbstbestimmung ab, ist paradox. Es liegt in der Natur von Beratung, dass diese zu einem Mehr an Wissen führt. Die nach einer Beratung gefällte Entscheidung ist damit selbstbestimmter als eine Entscheidung, die in Unkenntnis wesentlicher Informationen gefällt wurde.

Aus unserer vielfachen Beratungspraxis wissen wir: Frauen im Schwangerschaftskonflikt haben Angst, sie fühlen sich allein gelassen und oft unter Druck gesetzt von ihrem Umfeld. Eine selbstbestimmte Entscheidung in dieser Situation ist eine Illusion.

Es ist Aufgabe und Verpflichtung des Staates, dafür zu sorgen, dass Frauen eine Beratung bekommen, die ihnen Angst nimmt und zu ergründen sucht, ob die Entscheidung tatsächlich selbst getroffen oder aber von jemand anderem – beispielsweise dem Partner – aufgezwungen wurde.

Was bei jeder lebensverändernden Operation völlig selbstverständlich ist, nämlich eine ausführliche Beratung und Gelegenheit, in Ruhe noch einmal nachzudenken, darf nicht ausgerechnet dann zur Disposition gestellt werden, wenn die Entscheidung den Tod des eigenen Kindes zur Folge haben kann.

An einem Beratungsgespräch im Schwangerschaftskonflikt nehmen mindestens drei Personen teil – auch wenn man eine davon nur im Ultraschallbild sieht. Der Staat tut gut daran, diese dritte Person, das ungeborene Kind, nicht zu vergessen.Schließlich steht sein Leben auf dem Spiel.

 

Kommentare

3 Antworten

  1. Und ob die „Beratung“ bevormundend ist. Das ist sie schon deshalb, weil Frauen, wenn sie abtreiben wollen, ohne „Beratung“ nicht abtreiben dürfen.
    Bitte, warum bekommen die gebärfreudigen Damen der Schöpfung nicht ebenfalls eine „Pflichtberatung“?
    Wenn eine solche Beratung ergebnisoffen sein soll, dann müssten doch die Frauen, die Kinder haben wollen, ebenfalls eine angeblich „ergebnisoffene“ Beratung aufsuchen müssen.

    Die Beratung ist zweitens bevormundend, weil von vornherein den Frauen „Unkenntnis wesentlicher Informationen“ unterstellt wird, ohne dass bewiesen wird, dass die Frauen „dumm“ sind. „Unkenntnis“ ist nur ein gepflegteres Wort für „Dummheit“.

    Drittens ist die „Beratung“ bevormundend, weil von vornherein unterstellt wird, Frauen im Schwangerschaftskonflikt hätten „Angst“, „fühlten sich allein gelassen“, „fühlten sich unter Druck gesetzt“ und eine „selbstbestimmte Entscheidung sei eine Illusion“.
    Ich verlange von der ALfA und ihrer Vorsitzenden Cornelia Kaminski, dass die ALfA
    DARLEGT und BEWEIST, WELCHE Frau „Angst“ haben soll, „Unkenntnis besäße über wesentliche Informationen“, „sich allein gelassen fühlt“ und „sich unter Druck gesetzt fühlt“.
    Dann soll Frau Cornelia Kaminski diese Frauen als Zeuginnen angeben.
    Kaminskis Behauptung ist viel zu pauschal, sie behauptet „Aus unserer vielfachen Beratungspraxis wissen wir…“
    Dem halte ich entgegen: „Aus unserer vielfachen Lebenspraxis, aufgrund unserer Lebenserfahrung wissen wir, dass abtreibungswillige Frauen nicht unbedingt „Angst“ haben müssen, nicht zu dumm, Verzeihung „unwissend“ sind, sich nicht vom Partner oder anderen Leuten unter Druck gesetzt fühlen.
    Und wenn behauptet wird, Frauen würden von ihren Partnern(Männern) zur Abtreibung „gezwungen“, so ist das erstens eine Beleidigung der Frauen, weil ihnen pauschal unterstellt wird, sie würden sich zwingen lassen; zweitens ist das auch eine schwere Beleidigung und Verleumdung der Partner(Männer) der abtreibungswilligen Frauen, weil den Partnern der Tatbestand der Nötigung gem. § 240 StGB unbewiesen um die Ohren gehauen wird.

    Die „Beratung“ ist bevormundend, weil den Frauen die Ideologie, die Meinung der Abtreibungsgegner aufgezwungen wird, wonach ein Embryo bereits ab Zeugung ein „Mensch“ sein soll, die Beratung ist objektiv bevormundend, weil den Frauen eingeredet wird, sie würden „vorgeburtliche Kindstötung“ oder gar „Mord im Mutterleib“ begehen, obwohl hierzu nicht die geringsten Anhaltspunkte bestehen.
    Und wenn auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes verwiesen wird, so halte ich dem entgegen, dass die Richter und wenigen RichterINNEN (wobei die weiblichen Richter manchmal noch rigider sind als die männlichen) das Grundgesetz deformiert haben im Sinne der Abtreibungsgegner.
    Es ist im Grundgesetz nicht definiert, dass ab der Zeugung ein „Mensch“ existiert, Punkt.
    Allein schon deshalb und auch deshalb, weil ein Embryo unfähig ist ausserhalb unserer Bäuche zu leben, hätte das BVerfG ausurteilen müssen, dass Abtreibung in den ersten drei Monaten völlig legal und legitim ist.

    Und wenn tatsächlich eine von hundert oder gar tausend abtreibungswilligen Frauen „Angst“, „Unkenntnis wesentlicher Fakten“, hat, „unter Druck gesetzt und zur Abtreibung gezwungen“ wird, dann kann sie eine f r e i w i l l i g e Beratung aufsuchen.
    Die „Pflichtberatung“, die ich als Zwangsberatung ansehe, war niemals notwendig.

    Ich selber habe schon zwei Mal abgetrieben und mir wollte der Berater auch einreden, ich würde „vorgeburtliche Kindstötung“ und „Mord im Mutterleib“ begehen.
    Ich habe dem Kerl aber „Licht ans Rad gemacht“, habe ihm gesteckt, dass er bei mir auf Granit beisst.

    1. „Bund Katholischer Ärzte“ (BKA) Deutschland – siehe auch zu Abtreibung und Lebensschutz und Euthanasie und Eugenik und Bioethik und Lebensrechtlern und auch Klagemauer.TV aus der Schweiz dazu und den Internetauftritt von Eva Hermann und die christliche Psychologin Christa Meves und das Zeit-Fragen Magazin aus der Schweiz und Judith Reisman aus den USA

      https://www.bkae.org

      https://www.bkae.org/index.php?id=300

      https://www.bkae.org/?id=301

      https://www.bkae.org/?id=316

      http://www.kathpedia.com/index.php?title=Bund_Katholischer_%C3%84rzte

      https://www.bkae.org/?id=437

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