PRESSEMELDUNG der CDU-Parlamentarier Sensburg, Dörflinger und Hüppe:
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages stellt in einem Gutachten fest, dass drei der vier vorgelegten Gesetzesentwürfe zur Regelung der Sterbehilfe in Deutschland verfassungswidrig sind.
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Lediglich der von der Gruppe um die Abgeordneten Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger und Hubert Hüppe vorgelegte Entwurf zur Regelung der Suizidbeihilfe wird von Verfassungsrechtlern als verfassungskonform angesehen.
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Dies bestätigte auch der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hillgruber, der den Entwurf für verfassungskonform und die Regelung für eine sinnvolle Ergänzung zum schon bestehenden Verbot der Tötung auf Verlangen ansieht.
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Dieser Gesetzesentwurf sieht vor, mittels eines neuen § 217 Strafgesetzbuch (StGB) Anstiftung und Beihilfe zu einem Selbstmord zu verbieten. Gleichzeitig sollen die guten Erfolge der Palliativmedizin und im Hospitzwesen gefördert werden.
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Nur mit einer solch klaren und hinreichend bestimmten Regelung kann die Suizidbeihilfe verfassungskonform und zum Schutz des Lebens geregelt werden.
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Berlin, 26. August 2015
Prof. Dr. Patrick Sensburg, MdB
Tel. 030 / 227-71412; Fax 030 / 227-76412
Patrick.sensburg@bundestag.de
Thomas Dörflinger, MdB
Tel. 030 / 227-77507; Fax 030 / 227-76507, thomas.doerflinger@bundestag.de
Hubert Hüppe, MdB
Tel. 030 / 227-77302; Fax 030 / 227-76324
Hubert.hueppe@bundestag.de
HINWEIS: Wir haben bislang bereits weit über ein dutzend Artikel pro Sensburg-Entwurf veröffentlicht: https://charismatismus.wordpress.com/category/causa-sensburg-entwurf-%C2%A7-217/