
„Wir haben nicht ohne Grund jahrelang Gesetzesverschärfungen gefordert. Die Zahlen zeigen bundesweit, dass Handlungsbedarf bestand und leider noch immer besteht.
Unsere Kolleginnen und Kollegen werden bei der Arbeit behindert, beleidigt und körperlich angegriffen. Der Paragraf 114 StGB war längst überfällig. Er wird das Problem allein nicht lösen, aber er wird auf Dauer den einen oder anderen von Angriffen auf Polizisten und Feuerwehrleute abhalten. Wir müssen ihn halt nur auch mal aufschreiben“, erklärt Norbert Cioma, Landeschef der GdP Berlin.
Oftmals würde nach Angriffen keine Strafanzeige nach 114 StGB geschrieben. Erst am vergangenen Sonntag wurden Beamte während der Erstbetreuung einer 60-Jährigen bei einer Veranstaltung in Neukölln attackiert. Fünf Einsatzkräfte wurden mit Schlägen teilweise schwer verletzt, drei mussten mit erheblichen Kopfverletzungen vom Dienst abtreten, kamen ins Krankenhaus.
Aufgeschrieben wurden Verstöße gegen das Versammlungs- und Vereinsgesetz, Widerstände, versuchte Gefangenenbefreiung, Landfriedensbruch, Körperverletzung und Beleidigung – aber keine Strafanzeige wegen tätlichen Angriffs.
Quelle und Fortsetzung der Meldung hier: https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_GdP-Berlin-Haeufiger-Strafanzeige-nach-114-StGB-taetlicher-Angriff-stellen?open&ccm=000
Eine Antwort
Hass aus der Moschee
Wie radikale Imame Stimmung machen – Film von Susana Santina und Shams Ul-Haq
https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/zdfzoom-hass-aus-der-moschee-100.html