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Ansprache von Prof. Dr. Paul Cullen am 22.9. beim „Marsch für das Leben“ in Berlin

Liebe Freunde des Lebens,

bei allen berechtigten Sorgen um den Verlust von Menschen vor ihrer Geburt dürfen wir nicht die andere große gefährdete Gruppe aus den Augen verlieren, die Alten und Gebrechlichen, die Verzweifelten und diejenigen, die an schweren unheilbaren Erkrankungen leiden.

Denn auch am Ende des Lebens wird das Recht, weiter zu leben, immer mehr in Frage gestellt, sei es durch die sog. Suizidassistenz, die 2015 zum ersten Mal in Nachkriegsdeutschland straffrei gestellt und damit faktisch erlaubt wurde, sofern diese von Angehörigen oder Nahestehenden des Betroffenen geleistet wird und nicht geschäftsmäßig erfolgt.

Aber jetzt schon wird dieser minimale Schutz ausgehöhlt. Neulich wurden in Hamburg und Berlin zwei Ärzte freigesprochen, die ganz sicher Beihilfe zum Suizid geleistet haben.

So ist das eben mit schiefen Ebenen. Kommt man einmal in Bewegung, gibt es bald kein Halten mehr.

Und wir brauchen nur kurz über die Grenze zu schauen, um zu sehen, wo die Reise hingeht. In den Niederlanden nehmen die Fälle von Tötung auf Verlangen von Jahr zu Jahr zu. Inzwischen stirbt jeder zwanzigste Niederländer auf diese Art und Weise.

Und mit dem Verlangen ist es auch nicht weit her. Neulich wurde ein Fall  aus dem Jahr 2017 bekannt, wo eine Ärztin von einem Gericht in den Haag freigesprochen wurden, die einer Frau mit Alzheimer-Demenz ein tödliches Medikament gegeben hat, obwohl die arme Frau sich gewehrt hat und aktiv von ihren Angehörigen festgehalten werden musste, damit die Spritze gesetzt werden konnte.

So etwas dürfen wir als Ärzte und wir als Gesellschaft niemals akzeptieren. Der Arzt muss immer auf die Seite des Lebens stehen. Er darf nie auf die Seite des Todes wechseln.

Wir bei den Ärzten für das Leben tun alles, damit dieses Bewusstsein in der Ärzteschaft wach bleibt und dort, wo er eingeschlafen ist, wieder geweckt wird.

Wir freuen uns deshalb besonders, hier in Berlin am Marsch teilnehmen zu können und bedanken uns bei allen, die gekommen sind, um uns in unserer Arbeit zu unterstützen. Vielen Dank!

 

Kommentare

0 Antworten

  1. Selbst wenn es vorgekommen sein sollte, dass ein Mensch gegen seinen Willen getötet wurde, dann kann nur der jeweilige Verstoss bestraft werden, es ist aber unzulässig, deswegen das Recht auf selbstbestimmten Tod, das Recht auf Tötung auf Verlangen abzuschaffen.
    Die Tatsache, dass leider viele Vergewaltigungen passieren, dass viele Geschlechtsverkehre/Beischläfe erzwungen, mit Gewalt durchgeführt werden bedeutet auch nicht, dass Beischlaf/Geschlechtsverkehr aufgrund einer zweiseitigen Willenserklärung auch verboten werden muss.
    Wenn jeder 20. Holländer stirbt auf eigenen Wunsch, dann sehe ich nicht ein, warum das nicht möglich sein soll.
    Wenn Herr Prof. Dr. Cullen den Verdacht hat, dass auch hier Missbrauch getrieben wird insofern, dass es Fälle gibt, in denen Menschen gegen ihren Willen getötet wurden, dann muss Prof. Dr. Cullen jeden einzelnen Verstoss beweisen, er kann aber nicht pauschal sagen, weil die Gefahr besteht, dass jemand gegen seinen Willen getötet wird, muss das Recht auf Tötung auf Verlangen abgeschafft werden.
    Ich könnte weitere Beispiele anführen, z.B. das Autofahren.
    Würde Herr Prof. Dr. Cullen auch das Autofahren verbieten, weil durch das Auto vielfach der Tod von Menschen herbeigeführt wird?

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