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Argentinien: Tod nach legaler Abtreibung

Eine junge argentinische Frau ist am 11. April 2021 nach einer chemischen Abtreibung verstorben. Im Dezember 2020 wurde in dem südamerikanischen Land die Abtreibungsfreigabe verabschiedet.

María del Valle González López war eine 23-jährige Studentin in der Stadt La Paz in der Provinz Mendoza. Laut der Zeitung Clarín begab sie sich am 7. April für eine Abtreibung in das Krankenhaus Arturo Illia in La Paz.

„Dort wurde ihr ein Medikament verschrieben – vermutlich Misoprostol. Am Freitag begann sie sich krank zu fühlen. Sie wurde in die Klinik nach Perrupato überwiesen, wo eine allgemeine Infektion diagnostiziert wurde, die offenbar zu ihrem Tod geführt hat“, berichtete Clarín.

Misoprostol wird verwendet, um eine Abtreibung in der ersten Phase der Schwangerschaft herbeizuführen oder eine Fehlgeburt zu beschleunigen. Mögliche Risiken sind Blutungen und ein tödlicher hypovolämischer Schock.

In der Regel wird bei einer Frau, die Misoprostol einnimmt, anschließend eine Dilatation und Kürettage durchgeführt, um Reste des getöteten Kindes aus der Gebärmutter zu entfernen. Wenn dies mit nicht voll-sterilen Geräten geschieht, kann eine allgemeine Infektion die Folge sein.

Die Verstorbene war eine aktive Abtreibungsbefürworterin und Leiterin der „Radikalen Jugend“ in Mendoza.

Quelle und vollständige Nachricht hier: https://de.catholicnewsagency.com/story/junge-mutter-stirbt-nach-legaler-abtreibung-in-argentinien-8240

Kommentare

7 Antworten

    1. Guten Tag,
      was soll diese unsinnige „Logik“?!
      Ihnen scheint z.B. nicht klar zu sein, daß es damit ein Zwei-Klassen-(Un-)Recht im Staate gibt:
      Vollen Rechtsschutz für das Leben der Geborenen – aber nicht für Kinder im Mutterleib.
      Zudem führt eine Legalisierung dazu, daß damit der Druck des Umfelds auf schwangere Mütter steigt. Früher konnte sie z.B. einen entsprechenden Partner damit abwehren, indem sie sagte: Das ist nicht erlaubt! – Das kann sie aber nicht, wenn Abtreibung legal ist.
      Sie haben keine Ahnung, wie viele Frauen von ihrem nächsten Umfeld dazu gedrängt werden.
      Ich hingegen weiß es durch Briefe von Betroffenen und durch Freundschaft mit mehreren Schwangerschaftsberaterinnen, amtlichen und ehrenamtlichen.
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

      1. Ganz einfach mir ist es lieber einer Frau steht bei Bedarf das gesamte medizinische Spektrum zur Hilfe zur verfügung wenn bei einer Abtreibung etwas schief geht das ist schlicht alles
        Sie sehen mir das Thema genau so durch eine ideologische b>rille wie doe radikalen Abtreibungsbefürworter das ist schlicht falsch

        1. Guten Tag,
          warum gehen Sie auf meine beiden Argumente nicht ein?
          Auf den staatlichen Rechtsschutz und das Druck-Problem für die Schwangeren?
          Stattdessen unterstellen Sie mir einfach eine „ideologische Brille“.
          Wie Sie sehen, ist bei obigem Beispiel die Frau an einer LEGALEN Abtreibung verstorben.
          Das Thema Lebensrecht für alle scheint Sie ohnehin nicht zu interessieren.
          Ende der Durchsage, ich drehe mich nicht weiter mit Ihnen im Kreise und wiederhole mein Argumente kein drittes Mal.
          Zudem üben Sie mal an Ihrer Rechtschreibung und vor allem Kommasetzung, die ist „schlicht falsch“.
          Freundlichen Gruß
          Felizitas Küble

      2. Guten Tag Frau Küble,

        ich will versuchen, auf Ihre Argumente einzugehen.

        Sie sagen, wenn die Abtreibung legalisiert sei, könne eine Frau leichter zur Abtreibung „gedrängt“ werden, weil die Frau nicht sagen kann „Das ist nicht erlaubt!“. –
        Ich denke, jede frau müsste „Manns genug“, vielmehr „Fraus genug“ sein, falls sie die Schwangerschaft austragen will, dann lässt sie sich nicht zur Abtreibung „drängen“, was immer mit dem Begriff „drängen“ gemeint ist.
        Zur Abtreibung „drängen“ ist nur dann verwerflich, wenn die Frau zur Abtreibung „genötigt“ wird im Sinne einer Nötigung gem. § 240 StGB.
        Freundlichen Gruß
        Elvira Herdmann

        1. Guten Tag,
          im Unterschied zu mir kennen Sie anscheinend keine Frauen, die von ihrem Umfeld – seien es Eltern, Partner oder Freunde – zur Abtreibung gedrängt wurden – ich bekam noch gestern den Brief einer Betroffenen, die heute bedauert, damals nicht standhaft gewesen zu sein.
          Natürlich bedeutet „drängen“ nicht unbedingt eine Nötigung im Sinne des Strafgesetzes,
          Wenn der Partner aber ausgerechnet in dieser Situation damit droht, die Schwangere zu verlassen, falls sie das Kind im Mutterleib nicht töten läßt, dann kann das sehr wohl „bedrängend“ sein – und dem Mann erspart eine Abtreibung immerhin die jahrzehntelang Alimentenzahlung.
          Für ihn ist eine freizügige Abtreibungsgesetzgebung genau das Passende.
          Freundlichen Gruß
          Felizitas Küble

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