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„Ärzte für das Leben“ gegen Suizidbeihilfe in diakonischen Einrichtungen der EKD

Die Organisation „Ärzte für das Leben“ kritisiert den Vorstoß von Vertretern der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), den ärztlich-assistierten Suizid in kirchlichen Einrichtungen einzuführen.

Am 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal in der deutschen Geschichte ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ in „jeder Phase der menschlichen Existenz“ als Teil der allgemeinen Persönlichkeitsrechte etabliert.

Ein Hauptargument in diesem Urteil war, dass die restriktive Haltung der Ärzteschaft den Zugang zum assistierten Suizid in vielen Fällen faktisch unmöglich mache, weshalb es nötig sei, Angebote wie die der Sterbevereine zuzulassen.

Nach dem Urteil lässt sich eine Rochade beobachten. Nun heißt es, dass viele Menschen die Einschaltung solcher Vereine „für weniger wünschenswert halten als die Unterstützung durch Ärztinnen und Ärzte, die ihren Patienten vertraut sind“, wie die Professoren Schöne-Seifert und Guttmann aus Münster neulich in einer Stellungnahme im Westfälischen Ärzteblatt argumentiert haben.[1]

Die Befürchtung, dass es am Ende immer Ärzte sein würden, die diese Tätigkeit übernehmen sollten, lässt sich nun durch das Werben des hannoverschen Landesbischofs Ralf Meister und des Präsidenten der Diakonie, Ulrich Lilie, für den ärztlich assistierten Suizid in kirchlich-diakonischen Einrichtungen[2] erneut bestätigen.

Der Linie von Schöne-Seifert und Guttmann folgend, müssten laut dieser Kirchenvertreter kirchliche Einrichtungen Orte sein, in denen Suizid auf „sichere und nicht qualvolle Weise“ vollzogen werden könne. Durch diese „Professionalisierung der Selbsttötung“ könne der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe nämlich die Grundlage entzogen werden.

„Die Sache ist recht einfach“, sagte Prof. Dr. Paul Cullen (siehe Foto), Vorsitzender der „Ärzte für das Leben“ heute in Münster:

„Wir als Ärzte müssen immer auf der Seite des Lebens stehen. Es darf also keine Interaktion zwischen Arzt und Patient mit dem ausdrücklichen Ziel geben, dass der Patient hinterher tot ist. Vielmehr besteht unsere Aufgabe darin, dem Patienten auch in sehr schweren Situationen beizustehen. Keinesfalls dürfen wir vor dieser Aufgabe kapitulieren und versuchen, das Leid zu beenden, indem wir den Leidenden beseitigen. Dieser Weg führt in eine Barbarei, vor der am Ende niemand mehr sicher ist.“

[1] Gutmann T, Schöne-Seifert B. Suizidhilfe als Grundrecht. Suizidhilfe-Verweigerung und ärztliches Ethos. Westfälisches Ärzteblatt 07/2020, 18-19.
[2] Decker D. Evangelische Kirche: Theologen für Sterbehilfe in kirchlichen Einrichtungen, FAZ online, 10. Jan. 2021, https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/theologen-fuer-sterbehilfe-in-kirchlichen-einrichtungen-17138848.html

Quelle: Pressemitteilung der „Ärzte für das Leben“

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