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Australien: Vollständiger Freispruch für Kardinal George Pell nach 13 Monaten Haft

Nach 13 Monaten Inhaftierung ist Kardinal George Pell am heutigen Dienstag freigelassen worden, nachdem die Obersten Richter Australiens einstimmig seine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs aufgehoben und den 78-jährigen freigesprochen haben.

Der Kardinal – der von Anfang an seine Unschuld beteuerte – hätte niemals verurteilt werden dürfen, schreiben die Richter. Das hätte auch das Geschworenengericht in Victoria erkennen müssen – so der High Court – das Pell im Jahr 2018 für schuldig befunden hatte, nach der Feier der heiligen Messe in den Jahren 1996 und 1997 zwei Chorknaben sexuell missbraucht zu haben.

Ein Berufungsgericht in Victoria hatte den Schuldspruch noch bestätigt – allerdings mit einer signifikanten Gegenstimme des renommierten Richters Mark Weinberg, der massive Bedenken anmeldete, wie CNA Deutsch berichtete.

Diesen Bedenken, die auch der Berufungsantrag der Anwälte Pells geltend machte, gaben einstimmig Australiens oberste Richter nun statt. Den vollen Wortlaut des Urteils unter der Vorsitzenden Richterin Susan Kiefel lesen Sie hier.

In einer vom Erzistum Sydney veröffentlichten Stellungnahme dankte Kardinal Pell seiner Familie, seinen Freunden und den Anwälten – und betont, er hege keinen Groll gegen seinen Beschuldiger. „Ich habe stets meine Unschuld bewahrt, während ich unter einer schweren Ungerechtigkeit gelitten habe“, erklärte Pell am heutigen 7. April.

„Diese Ungerechtigkeit sei mit der einstimmigen Entscheidung des Hohen Gerichtshofs behoben“, fügt Pell hinzu. Er freue sich darauf, die Urteilsgründe für die Entscheidung im Detail zu lesen:

„Die einzige Grundlage für eine langfristige Versöhnung ist die Wahrheit, und die einzige Grundlage für Gerechtigkeit ist die Wahrheit, denn Gerechtigkeit bedeutet Wahrheit für alle“, fügt der Kardinal hinzu.

Pells Erklärung dankte „für all die Gebete und Tausende von Unterstützungsbriefen“ aus aller Welt. In einer ersten Stellungnahme erklärte die australische Bischofskonferenz:

„Viele werden den heutigen Freispruch begrüßen, einschließlich aller, die während dieses langwierigen Prozesses stets an die Unschuld des Kardinals geglaubt haben.“

Quelle und vollständige Meldung hier https://de.catholicnewsagency.com/story/kardinal-pell-kommt-frei-australiens-oberster-gerichtshof-hebt-schuldspruch-auf-6060

HIER mein Artikel vom März vorigen Jahres pro Kardinal Pell, wonach sich auch Kardinal Müller für den unschuldig verurteilten Kirchenmann einsetzte:

https://charismatismus.wordpress.com/2019/03/07/auch-kardinal-mueller-setzt-sich-fuer-den-verurteilten-kardinal-george-pell-ein/

Kommentare

3 Antworten

  1. Ich habe mich mal kurz eingelesen.

    Es ging tatsächlich um den Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs an ZWEI ehemaligen Chorknaben. Einer von beiden ist an einer Überdosis Heroin verstorben. Drogenmißbrauch kann Folge eines Traumas durch sexuellen Mißbrauch sein, muss es aber nicht.

    Der andere ehemalige Chorknabe ist der Belastungszeuge J., heute 35 Jahre alt. Ein Belastungszeuge ist im Strafrecht kein Ankläger, Frau Küble. Ankläger ist vielmehr die Staatsanwaltschaft.

    Richtig ist, dass einem Angeklagten die Tat nachgewiesen werden muss und dass er als unschuldig gilt, solange das nicht der Fall ist. Richtig ist auch, dass die Aussage eines mutmaßlichen Opfers keinen höheren Stellenwert haben kann als die Einlassungen des Angeklagten, er habe die Tat nicht begangen. Das haben Sie, Herr Dorsten, auch als mutmaßlicher „Kirchengeschädigter“ zu akzeptieren.

    Nach australischem Recht konnte Pell nur verurteilt werden, wenn das Strafgericht davon überzeugt ist, dass die Tat „ohne Zweifel stattgefunden“ habe. So ist es auch in Deutschland, wo wir von dem Fehlen eines „vernünftigen Zweifels“ bzw. von „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ sprechen.

    Die Tatsache, dass beide Fälle mehr als 20 Jahre zurück liegen, es nur noch einen möglichen Tatzeugen gibt, Aussage gegen Aussage stand, und insbesondere das Argument des „Mangels an Gelegenheit“ für Pell sprach, führte eben dazu, dass man Pell die Taten nicht zweifelsfrei nachweisen konnte. Das Argument des „Mangels an Gelegenheit“ bestand in Folgendem:

    „Nach einer Sonntagsmesse sei es unmöglich gewesen, dass ein Erzbischof fünf oder sechs Minuten in der Sakristei mit zwei Chorknaben allein war – so soll es bei einem Übergriff gewesen sein.“

    Der einzige Belastungszeuge hat den Freispruch akzeptiert. Seine Zeugenaussagen vor Gericht sollen „schwach“ gewesen sein. Das kann auch daran liegen, dass die mutmaßlichen Taten lange zurück liegen. Es kann auch daran liegen, dass die Vorwürfe schlicht falsch sind.

    „Nach seinem Freispruch muss Pell sich jedoch weiterhin mit Missbrauchsvorwürfen befassen. In Melbourne sind weitere zivilrechtliche Klagen gegen ihn anhängig, ebenfalls wegen des Missbrauchs Jugendlicher. Während bei Strafrechtsverfahren die Schuld eines Angeklagten zweifelsfrei bewiesen werden muss, reicht bei Zivilrechtsverfahren die Plausibilität der Tat für eine Verurteilung.“

    Quellen: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/george-pell-hoechstes-australisches-gericht-spricht-kardinal-frei-a-8c45b62b-bd4b-4a15-b542-d111c079d14d
    https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-04/missbrauchsvorwuerfe-kindesmissbrauch-freispruch-australischer-kardinal-george-pell
    https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-04/vatikan-george-pell-freispruch-sexueller-missbrauch

    Im Ergebnis ist festzuhalten:

    Durch den Freispruch gilt Pell weiterhin strafrechtlich als unschuldig. Pell, der Zeuge J. und Gott kennen die ganze Wahrheit. Das genügt. Pell muss sich aber in diesem Leben noch weiteren Zivilstreitigkeiten stellen.

  2. „Die einzige Grundlage für eine langfristige Versöhnung ist die Wahrheit, und die einzige Grundlage für Gerechtigkeit ist die Wahrheit, denn Gerechtigkeit bedeutet Wahrheit für alle“, fügt der Kardinal hinzu.

    Die Frage ist die,was ist die Wahrheit.Die der zwei Chorknaben oder das Wort eines Kardinals.Als Kirchengeschädigter (1947-49) habe ich gewaltige Zweifel.

    1. Guten Tag,
      erstens geht es in der Causa Pell um einen einzigen Ankläger, dessen Name zudem nicht bekannt ist (aber die Name der 24 Entlastungszeugen sehr wohl) – zweitens gilt im Rechtsstaat immer noch die Unschuldsvermutung – ob Sie ein Geschädigter sind oder nicht.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

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