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Wird das Verbot von Gottesdiensten in deutschen Bistümern während der Coronavirus-Pandemie gekippt?

Am 3. April 2020 wurde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein Eilantrag gegen das Verbot religiöser Zusammenkünfte im Freistaat eingereicht. Auch in Hessen ist bereits ein ähnlicher Antrag gestellt worden.

Mit dem Antrag in Bayern soll eine vermittelnde Lösung gefunden werden, betont der Antragssteller: Einerseits will man den „völlig berechtigten Anforderungen der aktuellen Pandemiebekämpfung gerecht werden“. Andererseits gehe es aber auch darum, „Raum zu schaffen, religiöse Überzeugungen gemeinsam zu bekennen und zu feiern“.

Deshalb soll statt eines starren Verbots eine „schonende“ Lösung gefunden werden, die sowohl dem erforderlichen Gesundheitsschutz als auch der Religionsfreiheit genüge: „Denkbar wären etwa seuchenhygienische Auflagen, wie Sicherstellung eines Mindestabstands, ausreichend große Versammlungsstätten, sowie eine Beschränkung der Teilnehmerzahl pro Zusammenkunft.“

Ähnliche Beschränkungen gelten bereits für Supermärkte oder etwa Betriebskantinen.

Quelle und vollständiger Text hier: https://de.catholicnewsagency.com/story/eilantrag-gegen-verbot-religioser-zusammenkunfte-vor-verwaltungsgerichtshof-6043

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