Das Verwaltungsgericht München hat dem bayerischen Amt für Verfassungsschutz untersagt, den Landesverband der AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu überwachen. Die Richter stellten fest, daß so ein Einsatz „mit dem Risiko heimlicher Ausforschung schwer in die Tätigkeit der Partei eingreife“.
Zudem wurde dem Verfassungsschutz untersagt, sich öffentlich über mögliche verfassungsfeindliche Bestrebungen der Partei zu äußern. Es bestehe „die Gefahr einer Beeinträchtigung der Chancengleichheit der Partei insbesondere im Hinblick auf den künftigen Landtagswahlkampf“, heißt es vom Gericht. Hinnehmen muß die Partei allerdings, „zumindest aus öffentlich zugänglichen Quellen beobachtet zu werden“.
Es handelt sich bei dem Beschluß um eine Zwischenentscheidung im noch laufenden Eilverfahren. Die Richter wollen nun eine „eigene Bewertung des vorgelegten, mehrere tausende Seiten umfassenden Materials vornehmen“.
Die AfD zeigte sich erfreut über den Beschluß: „Weder im vorgerichtlichen Verfahren noch vor Gericht konnte der Verfassungsschutz bis jetzt seine Gründe für die Beobachtung substantiiert darlegen“, teilte der Landesverband mit.
Quelle und vollständige Meldung hier: https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2022/afd-bayern-urteil/
3 Antworten
Ja, alle Parteien, ohne Ausnahme sollten beobachtet werden.
Freue mich, dass in Bayern der Verstand Einzug gehalten hat.
Das klingt nach Vorschuss, könnte Ansporn sein, dem gerecht zu werden.
Das Hinnehmen , „zumindest aus öffentlich zugänglichen Quellen beobachtet zu werden“, ist doch kein Nachteil. Es täte allen Parteien gut; sollte wieder zur Maxime erhoben werden.
Ein Lichtblick beim traurigen Zustand unserer Justiz.