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Der Freistaat Bayern zahlt mit dem Betreuungsgeld und dem Landeserziehungsgeld als einziges Bundesland zwei zusätzliche Familienleistungen.

Bayerische Familien erhalten auch künftig ein Betreuungsgeld:
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Länder beim Betreuungsgeld für zuständig erklärt hat, zahlt Bayern als einziges Bundesland dieses Familienleistung weiter und unterstützt damit die Wahlfreiheit der Eltern bei der Kindererziehung. Noch vor der offiziellen Einführung des bayerischen Betreuungsgeldes haben bereits 43.000 Elternpaare diese Leistung beantragt.
Landeserziehungsgeld:
2015 hat Bayern rund 75 Millionen Euro in das Landeserziehungsgeld investiert. Das ist die bundesweit höchste Landesleistung zur Unterstützung von Familien. Rund 35 Prozent aller bayerischen Familien nehmen derzeit das Landeserziehungsgeld in Anspruch. Damit unterstützt der Freistaat vor allem Familien mit niedrigem Einkommen und senkt auch das Armutsrisiko junger Familien. Außer Bayern zahlt nur noch ein weiteres Bundesland ein Landeserziehungsgeld.
Quelle: http://www.csu.de/familienland-bayern/

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