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Bayern: Innenminister Herrmann begrüßt das Asylrechts-Urteil des EuGH

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat das Asylrecht-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begrüßt und eine Einhaltung des bestehenden EU-Rechts gefordert: 
„Ich halte das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs, dass die Dublin-Regeln auch während der Flüchtlingskrise 2015/Anfang 2016 gelten müssen, für äußerst begrüßenswert. Das Urteil ist ein klares Signal, dass einzelne Staaten nicht einfach aus dem System ausscheren und sich davon abgrenzen können, sondern dass sie sich dem solidarischen Verfahren stellen müssen und dass die Unionsgesetzgebung hierfür Mechanismen vorsieht.“
Herrmann fordert, dass an den Außengrenzen der EU geprüft werden muss, ob Flüchtlinge Recht auf Asyl haben. „Es ergibt keinen Sinn, die Leute erst quer durch Europa reisen zu lassen, um dann zwei Jahre später festzustellen, ob jemand überhaupt berechtigt ist, hier zu sein.“ – Dafür müssten in Italien und Griechenland entsprechende Zentren eingerichtet werden, so der Innenminister.
Italien dürfe bei dieser Aufgabe nicht allein gelassen werden, so Herrmann. Klar sei aber auch, dass vor allem Fluchtursachen bekämpft werden müssen: „Wir brauchen gar kein neues Recht schaffen: Das geltende EU-Recht konsequent anwenden und insgesamt den Menschen in Afrika helfen. Wir müssen dafür sorgen, dass sie dort Zukunftsperspektive haben.“
Hintergrund der Aussage Herrmanns ist eine Entscheidung des EuGH. Dieser hat bestätigt, dass die sogenannte Dublin-III-Verordnung auch während des erhöhten Flüchtlingsstroms 2016 gültig war. Demnach müssen Asylsuchende in dem Land der EU Asyl beantragen, in dem sie als erstes angekommen sind. Ein Syrer sowie die Mitglieder zweier afghanischer Familien hatten dagegen geklagt. Sie hatten 2016 ohne Visum die Grenze zwischen dem EU-Land Kroatien und Serbien überschritten, um dort Asyl zu beantragen.
Quelle: http://www.csu.de/aktuell/meldungen/juli-2017/herrmann-zu-eugh-urteil/

Kommentare

0 Antworten

  1. Ach der bayrische Innenminister, dieser Traumtänzer! Wenn jeder der hier schon länger lebenden Bürger bis auf den letzten Pfennig kontrolliert wird, willige Beamte machen bei Ausländern große Ausnahmen, wenn diese mit den Bargeldscheinchen wedeln aus kriminellen Geschäften. Unsere Afrikaner fahren mit ihren Rostkarren von Geschäft zu Geschäft und erbetteln Güter für Afrika und natürlich auch Autos, doch der Maulkorbbürger hat zu schweigen.

  2. Wenn Merkel schon zu Zuckerberg reist, um die Überwachung und Zensur zu verschärfen, die SPD weiter an Islamverbände Geld zahlt, die Grünen am laufenden Band versucht haben, die Wirtschaft zu ruinieren und die sexuelle Versklavung des Menschen durch die Hintertür durchboxen, die durchgeknallte FDP mit einem Plakat wirbt für die menschliche Freiheit, die bedeutet Burka neben Bikini (die Erziehung zur Verblödung sitzt), die Linken in Wut auf das Petry-Plakat jetzt mit Gören…, die Opfer einer Gruppenvergewaltigung wurde mit Babybauch wirbt, und mit dem Spruch Multi-Kult-Baby, sagen wir das von der EU geplante Erasmus-Baby, da kann einem nur noch übel werden, welche Politschranzen unser schönes Land heimsuchen. Wer nicht in diesem Alptraum enden will, dem bleibt nur noch, AFD zu wählen, weil sie die einzige Opposition ist, die angetreten ist, diese Despoten zu entlarven und zur Rechenschaft zu ziehen.

  3. Also der Innenminister Herrmann bestätigt mal wieder, wie er den konservativen Wähler beruhigen kann.
    Er begrüßt das Urteil aus dem EuGH. Leider nützt das nichts, weil das Dublin-Abkommen bis zum heutigen Tage nicht angewendet wird. Nicht nur begrüßen, sondern auch danach handeln.
    Fr. Merkel hat der italienischen Regierung im Gespräch schon mitgeteilt, dass wegen der Überforderung durch Bootflüchtlinge aus Afrika Deutschland die doppelte Menge an Menschen mit oder ohne Papiere mit Bussen nach Deutschland passieren lässt.
    Die deutsche Bundesregierung beruft sich auf eine Klausel, die im Dublin-Abkommen besagt, dass jedes andere EU-Land auch selbstbestimmt diese Klausel (im Erstbetreuungland ist der Antrag zu stellen) in Notlagen nicht einhalten muss.
    Deswegen lehnt sich die Kanzlerin entspannt zurück, und hält sich an Klauseln.
    So ja auch bei dem Atomausstieg. Da gab es auch so eine Klausel für Notlagen.
    Und „Not“ ist bei der Kanzlerin ganz schnell vorhanden.
    Wenn in Ungarn tausende Flüchtlinge im Bahnhofsgebiet festsitzen, die sich nicht regristrieren lassen wollten, ist das für Merkel eine Notlage.
    Genau deswegen brauchen wir dringend einen Untersuchungsausschuss Merkel. Bisher nur eindeutig von der AfD gefordert, wenn diese in den Bundestag kommen.

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