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Belarus: Volksabstimmung soll Lukaschenkos Regime auf Lebenszeit sichern

Von Karl Hafen

Inmitten des russischen Angriffkriegs gegen die Ukraine ließ der belarussische Präsident Lukaschenko vom 22. bis 27.2.2022 in einem Referendum über eine neue Verfassung der Republik Belarus abstimmen.

Nach 1994,1996 und 2004 war es die vierte Änderung während seiner Amtszeit.

Im neuen Verfassungsentwurf wurden 87 von 140 Artikeln geändert und 11 neue Artikel hinzugefügt. Das Referendum gilt als gültig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Bürger von Belarus daran teilnimmt. Das Referendum lässt nur eine Antwort zu: Dafür oder dagegen.

Zu kritisieren ist die Verweigerung der Mitsprache des belarussischen Volkes an der neuen Verfassung durch eine scheindemokratische Abstimmung, des Ausschlusses der Beteiligung belarussischer Staatsbürger im Ausland, Entzug des Wahlrechts für Belarussen, die aufgrund ihres Protests gegen die manipulierten Präsidentschaftswahlen aus politischen Gründen inhaftiert sind und der Manipulationsmöglichkeiten durch Geheimhaltung der Mitglieder der Wahlkommissionen.

Das Referendum ist eine weitere Verschärfung der Überwachung und Zensur der Bürger und somit eine verfassungsrechtlich garantierte Festigung der Diktatur Lukaschenkos.

Wie schon in Russland vorgeführt, werden nach der neuen Verfassung die bisherigen Amtzeiten nulliert. Somit sind dem 68jährigen Lukaschenko weitere zehn Jahre Herrschaft garantiert.

Er wird zudem berechtigt, zwei Ämter innezuhaben: Präsident der Republik Belarus und Mitglied der „Belarussischen Volksversammlung“, zu deren Vorsitzendem er gewählt werden kann.

Diese Volksversammlung besteht zwar aus Hunderten Delegierter unterschiedlichster gesellschaftlicher Bereiche, doch bleiben kritische Personen außen vor. 

Gemäß der neuen Verfassung darf der belarussische Präsident für nichts haftbar gemacht werden, selbst im Falle seiner Enthebung vom Amt aufgrund schwerer Verstöße gegen die Verfassung, bei Hochverrat oder anderen schweren Straftaten.

Obwohl im bisherigen Wahlgesetz vorgeschrieben, wurden bei diesem Referendum auf Beschluss der Zentralen Wahlkommission die Namen der Mitglieder der lokalen und regionalen Wahlkommissionen nicht veröffentlicht. Bisher konnte man während aller Wahlkampagnen in den Bezirkszeitungen und auf den Websites der lokalen Exekutivkomitees erfahren, wer den Kommissionen angehört.

In einem Interview mit dem staatlichen Fernsehen erklärte Igor Karpenko, Leiter der Zentralen Wahlkommission, dies damit, dass Belarus ein Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten erlassen habe. Laut Karpenko hat dieses Gesetz bereits „bestimmte Anforderungen für Änderungen und Ergänzungen der Wahlgesetzgebung diktiert“, welche nur noch nicht entsprechend angepasst werden konnten.

Alle Wahllokale in Bildungseinrichtungen wurden mit Videoüberwachung ausgestattet, Beamte des Innenministeriums und Polizeikräfte in erhöhte Alarmbereitschaft versetzt und in den Wahllokalen eingesetzt. „Damit können wir die Situation sowohl am Eingang des Gebäudes als auch in der Umgebung online überwachen“, sagte der Innenminister. Dazu passt, dass nur in offenen Wahlkabinen abgestimmt werden konnte.

Die belarussische Demokratiebewegung ist gespalten: Swetlana Tichanowskaja rief ihre Landsleute zur Teilnahme an der Wahl auf, aber durch Ankreuzen beider Abstimmungsfelder den Abstimmungszettel ungültig zu machen und dies, wie schon bei der Präsidentschaftswahl 2020, an die Plattform „Stimme“ weiterzuleiten.

Das andere Oppositionslager, darunter auch die belarussische Exilorganisation Nasch Dom (Unser Haus), plädierte für Boykott durch Nichtteilnahme an der Abstimmung.

Internationale Überwachung

Die über 100 internationalen Wahlbeobachter stammen überwiegend aus Russland und benachbarten anderen ehemaligen Sowjetrepubliken. Die Europäische Union hat keine Beobachter zum Referendum geschickt. Vertreter der OSZE erhielten keine Einladung zur Beobachtung.

Unser Gastautor Karl Hafen (siehe Foto) war jahrzehntelang hauptamtlicher Geschäftsführer der IGFM (Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte) in Frankfurt am Main

Kommentare

Eine Antwort

  1. Es wäre schön, wenn die Vernünftigen in den USA nach Bidens Drohung mit 3. Weltkrieg, der die Situation verschärft hat, eingreifen würden. So weit ist noch kein Kriegslüsterner Präsident der USA gegangen.

    Das Brüsseler Spitzenkomitee macht brav mit, anstatt die Lage zu entschärfen.

    Da hilft nur noch beten.

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