In Belgien ist der Neurologe Ludo Vanopdenbosch unter Protest aus der Kommission ausgetreten, die die Handhabung der legalisierten „Tötung auf Verlangen“ überprüfen soll. Das berichtet das Online-Portal des Deutschen Ärzteblatts.
Demnach bemängelte Vanopdenbosch in einem Schreiben an das belgische Parlament, die Kontrollkommission sei weder „unabhängig“ noch „objektiv“.
Wie das Portal schreibt, beziehe sich der Neurologe auf den Fall eines Demenzpatienten, dem im September des vergangenen Jahres eine Überdosis Schmerzmittel verabreicht worden seien. In dem konkreten Fall hätten weder eine Patientenverfügung noch Aufzeichnungen vorgelegen, aus denen hervorgehe, dass der Patient seine Tötung verlangt habe. Vanopdenbosch zufolge sei der Patient vielmehr auf Wunsch seiner Angehörigen getötet worden.
Wie der Arzt weiter schreibt, sei die für eine Weiterleitung des Berichts an die Staatsanwaltschaft notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit in der Kommission verfehlt worden. Und das, obwohl in dem Fall „keine der Bedingungen, die im Gesetz beschrieben wurde“, erfüllt worden seien. Einzige Ausnahme sei der Bericht danach.
In Belgien ist die „Tötung auf Verlagen“ gesetzlich erlaubt, wenn der Patient unheilbar krank ist, unerträglich leidet und um die Tötung auf Verlangen ersucht.
Quelle: ALFA-Newsletter
4 Antworten
Hat dies auf Die Erste Eslarner Zeitung – Aus und über Eslarn, sowie die bayerisch-tschechische Region! rebloggt.
Siehe zur Thematik „Euthanasie“ und „Eugenik“ und „Sterbehilfe“ auch die Suchfunktion und das Archiv der Bürgerrechtsbewegung Solidarität…und der EIR NEWS Nachrichtenagentur.
http://www.bueso.de
Dieser Arzt hat Recht!
Gegen jeden Missbrauch sollten sich die Ärzte wehren und nicht nur „Mitläufer“ sein.
Wer hat seine Stimme noch erhoben?
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Was aber viel schlimmer ist, denn niemand muss „Sterbehilfe“ verlangen – das sind Vorkommnisse wie von diesem Nils H. und noch mehr „Todesengel“.
Sie töten ältere Menschen in der Klinik. Niemand kann sich dagegen wehren.
==> Warum stoppte niemand Niels H.?
http://live.nwzonline.de/Article/874900-Krankenhaus-Morde-Warum-sto…
Wer ist dieser Niels Högel? Högel wird am 30. Dezember 1976 in
Wilhelmshaven geboren, auf einem Ohr taub. Er wächst in einem katholischen
Elternhaus auf; „warmherzig und tragfähig“ nennt er es später im Gespräch mit
seinem psychiatrischen Gutachter, Konstantin K. …
Niels Högel – Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Niels_Högel
Niels Högel (* 30. Dezember 1976 in Wilhelmshaven) ist ein deutscher zu
lebenslanger Haft verurteilter Serienmörder. Er war von 1999 bis Mitte 2005 als
Krankenpfleger in Krankenhäusern in Oldenburg und Delmenhorst tätig.
Während dessen beging er möglicherweise die größte Mordserie der …
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Oder eine Michaela, der die Menschen angeblich so leid taten:
==> „Ich konnte es nicht aushalten“ | ZEIT ONLINE – Die Zeit
http://www.zeit.de/1989/36/ich-konnte-es-nicht-aushalten
1. Sept. 1989 … Große Strafkammer des Landgerichts Wuppertal herauszufinden versucht,
warum eine Krankenschwester ihr anvertraute Menschen tötete. … Doch die
dreißig Jahre alte Michaela Roeder, die wortgewandt ihren Lebensweg und die
sieben Jahre Schufterei auf der Intensivstation schilderte, schien die …
…………….
Diese Menschen wollten GOTT sein und bestimmten, wann ein Mensch sterben muss.
Ihre weltliche Strafe im Gefängnis haben sie schon bekommen.
Später müssen sie sich auch vor Gott für ihre Taten verantworten.
„Was aber viel schlimmer ist, denn niemand muss „Sterbehilfe“ verlangen – das sind Vorkommnisse wie von diesem“
Wieso schlimmer?
„In dem konkreten Fall hätten weder eine Patientenverfügung noch Aufzeichnungen vorgelegen, aus denen hervorgehe, dass der Patient seine Tötung verlangt habe. Vanopdenbosch zufolge sei der Patient vielmehr auf Wunsch seiner Angehörigen getötet worden“
Aus Sicht des Patienten stellt sich die Lage wie in den verurteilten Fällen dar. Der Unterschied ist nur, daß die Verurteilten ungesetzlich handelten, im Artikel hingegen wurde das Gesetz buchstabengetreu eingehalten (irgendwie).
Wenn man es durchdenkt, machen Sie, Vitellina, dem Patienten den Vorwurf, deine Angehörigen hätten ja nicht die Sterbehilfe verlangen müssen. Pech gehabt. Um dann auf diese Urteile abzulenken. Jamei, wenn es die Module vorgeben…