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Belgien: Psychiater wollen Euthanasie bzw. "Tötung auf Verlangen" einschränken

Der flämische Psychiatrieverband (VVP) hat sich für strengere Regeln bei der „Tötung auf Verlagen“ ausgesprochen. Das berichtet die Katholische Nachrichtenagentur KNA unter Berufung auf die belgische Zeitung „Het Laatste Nieuws“.

Demnach sollten nach der Vorstellung des Verbandes künftig zwei Mediziner  – anstatt wie im Gesetz vorgeschrieben nur ein Arzt  – sterbewillige Patienten begutachten. Auch sollte diese nicht lediglich ein Gutachten anfertigen, sondern sich jeweils im konkreten Fall für die Tötung auf Verlangen des Patienten aussprechen müssen.
Nach Ansicht des Verbands sei auch die Wartezeit zwischen der Entscheidung für die Tötung auf Verlangen und der tatsächlichen Tötung durch den Arzt zu kurz. Auch sollten die Patienten während dieser Zeit weiter behandelt werden.
Wie die KNA unter Berufung auf die niederländische Zeitung „NRC“ berichtet, weiter haben in den Niederlanden zwei Psychiater zeitgleich eine Unterschriftenkampagne gegen die Ausdehnung der Tötung auf Verlangen bei psychischen Leiden gestartet. „Wir machen uns ernsthaft Sorgen, dass unter der Fahne der Menschlichkeit und Barmherzigkeit die Grenzen des Euthanasiegesetzes ausgedehnt werden“, werden die niederländischen Psychiater Bram Bakker und Esther van Fenema zitiert.
Demnach lehnen die beiden Psychiater die in den Niederlanden 2001 legalisierte „Tötung auf Verlangen“ nicht allgemein ab. Tatsache sei jedoch, dass „Hoffnungslosigkeit“ als Begründung oft unzureichend „objektiv“ sei.
Quelle:  ALfA-Newsletter –   Bild: Evita Gründler

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