Der belgische Senat hat mit großer Mehrheit eine Regelung gebilligt, die aktive „Sterbehilfe“ bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren erlauben soll. Damit wäre Belgien das erste EU-Land, das Euthanasie bei Minderjährigen gestattet.
Die neue Regelung orientiere sich am allgemeinen Sterbehilfegesetz von 2002, stelle aber zusätzlich Bedingungen, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom vergangenen Samstag.
So müßten Patienten sich nicht nur aus freiem Willen entscheiden und glaubhaft darlegen, daß sie sich einer ausweglosen Lage bewußt seien. Neben zwei ärztlichen Gutachten solle es zudem erforderlich sein, einen Jugendpsychologen oder -Psychiater zu Rate zu ziehen. Darüber hinaus müsse eine schriftliche Einwilligung der Eltern vorliegen, schreibt die FAZ weiter.
Anders als bei Erwachsenen solle eine Tötung auf Verlangen nur bei unerträglichen und nicht zu lindernden körperlichen Schmerzen, nicht aber bei psychisch kranken Patienten zulässig sein. Der Regelung muß noch die Abgeordnetenkammer zustimmen.
Die belgische Kirche spricht sich strikt gegen Euthanasie aus.
Quellen: FAZ /Radio Vatikan