Titelbild: Christus als Apotheker (Foto: Michael Ragg)
Ein Berliner Apotheker muss nach einem Gerichtsurteil seinen Beruf aufgeben, weil er aus Gewissensgründen die „Pille danach“ nicht verkauft. Anfang Mai habe Andreas Kersen „die Apothekerkammer gebeten, seine 1984 erteilte Approbation als Apotheker zurückzunehmen“, berichtete die Menschenrechtsorganisation ADF International am Donnerstag.
Die Apothekerkammer war gegen Kersen vorgegangen, wobei er beim Verwaltungsgericht Berlin im November 2019 zunächst Recht bekam. Die Apothekerkammer ging jedoch in Berufung.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sprach Kersten im Juni 2024 frei, urteilte jedoch, „dass die ‚Pille danach‘ ein zugelassenes Arzneimittel im Rechtssinne sei, und es kein ‚Prüfrecht‘ für Pharmazeuten gebe“.
Die individuelle Gewissensfreiheit sei dem Versorgungsauftrag untergeordnet. Ein Apotheker, der die Abgabe bestimmter Präparate nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne, müsse seinen Beruf aufgeben.
Kersten hatte seine Apotheke schon 2018 geschlossen, war aber weiterhin Mitglied der Apothekerkammer – nun ist auch damit Schluss. Er sagte:
„Es ist bedauernswert, dass Apothekern das Recht auf Gewissensfreiheit abgesprochen wird, wenn sie eine lebensachtende Haltung einnehmen. Die sogenannte ‚Pille danach‘ zu verkaufen, kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, weil sie möglicherweise ein Menschenleben beenden könnte. Daher sehe ich mich gezwungen, meine Approbation als Apotheker aufzugeben.“
Tatsächlich wirkt die „Pille danach“ entweder als Verhütungsmittel oder als abtreibendes Präparat: Wenn der neue Mensch bereits existiert, verhindert die „Pille danach“ die Einnistung des winzigen Babys in der Gebärmutter.
Quelle und vollständiger Artikel von Martin Bürger hier: https://de.catholicnewsagency.com/news/19929/pille-danach-berliner-apotheker-kann-beruf-nach-gerichtsurteil-nicht-mehr-ausuben
19 Antworten
Nun streng genommen hätte der Apotheker auch allgemein die Antibabypille nicht verkaufen dürfen. Diese wirkt auch potentiell nidationshemmend bzw. frühabtreibend, und ist mit Nebenwirkungen für die Frau verbunden.
Die „Pille danach“ ist ein hochdosiertes Hormonpräparat, was für die Frau ohne ärztlicher Aufsicht sehr problematisch/lebensgefährliche in ihren Nebenwirkungen ist.
Bewundere aber seinen Einsatz für das ungeborene Leben.
Wer bestimmt in unserem Land Recht und Gesetz?
Big Pharma, BIG DATA, Big Finance, die Rüstungsindustrie usw. oder doch das Volk, das seine Abgeordneten in einer repräsentativen parlamentarischen Demokratie wählt?
Nach dem Grundgesetz: Abgeordnete unterliegen keinem Auftrag und keiner Weisung, sondern sind nur ihrem Gewissen unterworfen.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_38.html
Da sollte ein Apotheker seinem Gewissen nicht folgen dürfen?
Was ist das Problem er hat kein Prüfrecht eine Verkäuferin im Lebensmittel Handel kann es auch nicht ablehnen, Schweinefleisch zu verkaufen nur weil sie das aus religiösen Gründen ablehnt
Das ist hier eine Frage auf Leben und Tod, nicht des Geschmacks, der mit Ihrer zynischen Argumentation ohnehin sehr zu wünschen übrig lässt. Selbstverständlich muss ein Apotheker hier seinem Gewissen folgen dürfen. Was denn sonst?
Die Verkäuferin kann das vielleicht nicht ablehnen, aber das Lebensmittelgeschäft an sich ist nicht verpflichtet Schweinefleisch anzubieten. Außerdem könnte die Verkäuferin in ein anderes Geschäft wechseln, welches kein Schweinefleisch verkauft, das kann der Apotheker auch nicht so einfach tun.
Es hätte auch noch andere Möglichkeiten gegeben, die „Pille danach“ nicht zu verkaufen. Es hätte nicht gleich eine Konfrontation mit der Apothekenkammer sein müssen. Ob er damit seinem (berechtigten) Anliegen einen Gefallen getan hat?
Aber: Wer kein Gewissen hat, braucht auch keine Gewissensentscheidung.
Als Christ muss man heute schon wirklich überlegen, welchen Beruf man noch ausüben kann. Dabei sind die Heilberufe ja eigentlich etwas christliches. Aber als Lehrer (unchristliche Lehrpläne), Arzt (Abtreibung, Corona-Spritze), Krankenschwester, Apotheker, ja sogar als Mitarbeiter einer Krankenversicherung oder des Sozialamtes (die finanzieren ja dann evtl. die Abtreibung) kann man nicht mehr arbeiten. Und dennoch wählen die Leute die „Kartellparteien“ und meinen anscheinend, dass wir im „besten Deutschland aller Zeiten“ leben.
weil ihre Moralvorstellung nicht mehr allgemeine Moral ist
Als Christ gehört man eh nicht zum „Mainstream“ und meine Aussage bezog sich ja auf Christen. Auch Jesus entsprach nicht den Vorstellungen seiner Zeit.
Babylon!
Was zu sagen ist, kann ich nicht schreiben.
Faschismus ist keine Ideologie, hat keine Lehre, ist das Handeln aller, die von einer Ideologie besessen sind.
>> 100 % “ genau so “ I S T es !!!!!!!!
Was erwartet man in einer CDU-regierten Stadt denn anderes??? Wie naiv , sich darüber zu wundern.
Die Pharmaindustrie will Kasse machen und ihre willfährigen Helfer in Politik und Justiz verhelfen ihr dazu, alles andere zählt nicht, schon gar nicht das Leben von Ungeborenen …
J E D E Apothekerin und J E D E R Apotheker ist doch „selbständiger Unternehmer (GmbH etc.)“.
Also entscheidet jeder selber, was in seinem Unternehmen verkauft wird, und was nicht. – Ganz einfach !!!
Ein solches Gerichtsurteil, wie zuvor beschrieben, ist meines Erachtens nicht zulässig !!!
nein wenn er Rezetpflichtige Medikamente vertreiben will kann er in dem Kodex nicht auswählen das ist sache der Mediziner und der Krankenkassen
Dann muß also jede Apotheke das verkaufen “ können „, was verschrieben wird ?
> > Da bedarf es aber schleunigst einer Gesetzes-Änderung !!!
– dito –
https://www.die-tagespost.de/politik/weil-er-die-pille-danach-nicht-verkaufen-will-apotheker-gibt-approbation-zurueck-art-263525