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Pressemitteilung der „Bürgerbewegung pro Deutschland“:
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Der Verfassungsschutzbericht des Landes Berlin für das Jahr 2013 muß in Teilen geschwärzt werden. Die Forderung der Bürgerbewegung pro Deutschland, gegen Kriminelle dort, wo es rechtlich möglich und sachlich geboten ist, Schnellgerichte einzusetzen, ist entgegen der Einschätzung der Innenbehörde nicht „rechtsextremistisch“.
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Das hat das Verwaltungsgericht Berlin auf eine Klage der Bürgerbewegung pro Deutschland hin am 7. September 2016 entschieden (Aktenzeichen VG 1 K 71.15).
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Zudem ist auch die Pro-Deutschland-Forderung nach der Rückführung abgelehnter Asylbewerber sowie straffällig gewordener Ausländer in ihr Heimatland mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes vereinbar, entschied das Gericht. Einen weitergehenden Antrag, auch andere Äußerungen über Pro Deutschland im Verfassungsschutzbericht zu untersagen, lehnte das Gericht ab.
 
Dazu erklärt der Spitzenkandidat der „Bürgerbewegung pro Deutschland“ für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus, Manfred Rouhs:
 
„Teile der beispielsweise in Bayern geübten rechtlichen Praxis im Umgang mit Kriminellen und mit Scheinasylanten werden vom Berliner Innensenator als rechtsextremistisch und als verfassungsfeindlich diffamiert. Das läßt erkennen, wie weit Berlin von der Ausschöpfung der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten im Umgang mit diesen Personengruppen entfernt ist.“

Kommentare

Ein Kommentar

  1. So lange die Grünen mit am Ruder sind und ihre Gönner aus anderen Parteiebenen, werden wir wohl weiter mit Multi-Kulti geflutet und Menschen mit Gewissen bedroht. Der Rechtsstaat, auf dem sie so gerne rumreiten, ist schon fast Stoff für Geschichtsbücher geworden, da hier die Täter die Opfer und die Opfer die Täter durch ihre Arglosigkeit sind.

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