Von Michael Leh
Der Autor dieses Beitrags (siehe Foto) hat im August 2013 Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft eingelegt:
Einen türkischen Gewalttäter hatte man zuerst festgenommen, dann aber wieder laufen lassen. Erst nach Protesten aus der Bevölkerung wurde Coskun P. inhaftiert.
Doch der Reihe nach:
Am 25. Juli meldete die Polizei: „Mann schlägt und sticht auf Passanten ein.“ – Ein 33-Jähriger habe am Abend zuvor in der Görlitzer Straße Passanten angegriffen. Zuerst schlug er drei Fußgänger ins Gesicht. Zwei weiteren fügte er mit einem Messer Schnittwunden an den Händen zu. Dann schlug er eine Frau mit einem Gürtel. Bei seiner Festnahme verletzte er noch zwei Polizisten. Sechs Personen mussten in der Klinik behandelt werden.
In der Meldung hieß es, der Täter sei schon vorher „einschlägig in Erscheinung getreten“. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft solle er einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden.
Der Autor erkundigte sich bei der Polizei, ob Coskun P. denn nun inhaftiert sei. Die Polizei erklärte, er habe einen „Unterbringungsbeschluss gemäß Psychisch-Kranken-Gesetz“ erhalten.
Nach einem Tag schon freigelassen
Am 30. Juli meldete jedoch das Boulevardblatt „B.Z“., der Täter sei schon nach einem Tag wieder freigelassen worden. Seit 18 Jahren gehe das schon so. Nie sei er ins Gefängnis gekommen. Allein 2013 habe er es schon auf 20 Straftaten gebracht.
Am 31. Juli berichtete die Zeitung „Neues Deutschland“, seit über fünf Wochen terrorisiere Coskun P. Gewerbetreibende und Anwohner im Wrangelkiez. Unter anderem habe er Menschen mit einem Baseballschläger bedroht.
Verzweifelt schrieben Bürger an die Stadtregenten: „Wir fühlen uns von jeder staatlichen Institution in Stich gelassen und bitten daher um Erklärungen, wieso Herr P. solch eine Gewalt ausüben kann, ohne dass dies Folgen für ihn hat.“
Gewalttäter erst nach Protesten inhaftiert
Am 2. August kam die Jubelmeldung der Polizei: Nach „intensiven Ermittlungen“ habe ein SEK-Kommando am selben Tage den Täter festgenommen. Er sei „dringend verdächtig, in den vergangenen Wochen über 15 Straftaten, darunter Körperverletzung, Bedrohung und Verstoß gegen das Waffengesetz begangen zu haben.“
Keine Silbe darüber, dass man ihn vor einer Woche bereits festnahm, aber wieder laufen ließ – und warum.
Die Staatsanwaltschaft antwortete auf die Dienstaufsichtsbeschwerde, die Polizei habe ihr Verfahrensakten erst am 1. August vorgelegt. Sie weise die Beschwerde daher zurück.
Innenstaatssekretär Bernd Krömer (CDU) antwortete, er könne „nach intensiver Überprüfung“ auch „kein Fehlverhalten der Polizei Berlin erkennen“. Eine Begründung dafür gab er nicht.
Dienstaufsichtsbeschwerden sind „formlos, fristlos und fruchtlos“ – so erweist sich wieder einmal das geflügelte Wort als wahr.
Michael Leh ist politischer Journalist und lebt in Berlin
Erstveröffentlichung des Beitrags in der PAZ vom 21. Dezember 2013
Weitere Infos hierzu:
http://www.neues-deutschland.de/artikel/828846.psychoterror-im-wrangelkiez.html http://www.bz-berlin.de/tatorte/messer-taeter-nach-nur-einem-tag-wieder-frei-article1715119.html
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