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Berlin: Mildes Urteil für türkischstämmigen Angreifer Ali T.

Von Michael Leh

Gehetzt von Ali T., kam Guiseppe Marcone 2011 auf dem Berliner Kaiserdamm ums Leben. Jetzt wurde dort eine Gedenktafel enthüllt (siehe Foto). Der Haupttäter und ein Mittäter, die Marcone bereits in der U-Bahnhaltestelle Kaiserdamm angriffen, bekamen nur Strafen zur Bewährung. PAZ26_2_Marcone_b21b2ec577

Über 100 Menschen versammelten sich am Berliner Kaiserdamm zum Gedenken an Guiseppe Marcone. Am Fußgängerüberweg gegenüber der U-Bahn-Haltestelle steht auf dem Mittelstreifen der Straße jetzt ein für ihn gepflanztes Bäumchen.

Auf der Gedenktafel an der Pflanzschale heißt es: „An dieser Stelle wurde Guiseppe Marcone am 17. September 2011 im Alter von 23 Jahren von gewalttätigen Jugendlichen zu Tode gehetzt.“  –  Letzteres ist nicht ganz richtig: Ali T. und Baris B. waren zur Tatzeit bereits 22 und 21 Jahre alt.

Marcone hatte sich gerade für vier Jahre bei den Gebirgsjägern verpflichtet. Die Fahrkarte für seinen Dienstantritt am 4. Oktober in Bayern war schon gekauft. Frühmorgens am 17. September kam er mit seinem Freund Raul von einer Feier, der U-Bahnhof Kaiserdamm war eine Station auf dem Heimweg.

Wie seine Mutter Vaja gegenüber der „Preußischen Allgemeinen Zeitung“ (PAZ) erklärt, fuhr Giuseppe praktisch nie U-Bahn, sondern stets mit dem Fahrrad. Nur weil er seinen Freund begleiten wollte, war er an diesem Tag gegen 5 Uhr früh in der U-Bahn; sein Fahrrad hatte er auch hier dabei.

Auf dem U-Bahnsteig wurden die beiden von den Türken Ali T. und Baris B. erst angepöbelt und dann angegriffen. Die Schläger waren bereits wegen Raub und Körperverletzung polizeibekannt. Doch für mehr als eine Woche Jugendarrest und ein paar aufgebrummte Sozialstunden hat es bei der Berliner Justiz nie für sie gereicht  –  und so liefen sie weiter als menschliche Zeitbomben herum.

„Wir dachten doch nicht, dass die von Neukölln hierherkommen“, sagt Giuseppes Mutter im Gespräch mit der PAZ. Doch die Schläger waren da. Ali T. erklärte gegenüber Marcone, er werde ihn auch „im Einzelkampf ficken“. Marcone flüchtete die U-Bahntreppe hinauf auf die Rognitzstraße.

Dann rannte er  –  verfolgt von Ali T.  –  über die erste Hälfte der Fußgängerfurt des Kaiserdamms. Die auf dem Mittelstreifen bis dicht an die Fußgängerfurt querparkenden Pkw erschwerten den Blick auf die Fahrbahnen der anderen Seite. Um diese Uhrzeit schien es praktisch keinen Verkehr zu geben. Verhängnisvollerweise kam jedoch gerade ein Auto, als Guiseppe die Fahrbahn betrat. Erst wurde er gegen die Windschutzscheibe und dann gegen einen Ampelmast geschleudert. Die Ampel steht noch heute schief durch die Wucht des Aufpralls.

Wie es im Urteil heißt, starb Marcone noch am Unfallort an einer Hirn- und Halsmarkzerreißung sowie einem stumpfen Brustkorbtrauma mit Lungenzerreißung.

Das Gericht verurteilte Ali T. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haft von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Baris B., der Marcone nicht verfolgte, erhielt eine viermonatige Haftstrafe, ebenfalls zur Bewährung. Der Staatsanwalt hatte viereinhalb Jahre für Ali T. gefordert. 

Das Gerichtsurteil enthält falsche Angaben

Im Urteil finden sich auch falsche Angaben. So ist von den „ersten fünf Fahrstreifen“ die Rede, die Marcone „problemlos“ habe überqueren können. Der Kaiserdamm hat an der Stelle, um die es geht, jedoch nur vier Fahrstreifen. 

Laut Urteil habe nicht sicher geklärt werden können, in welchem Abstand Ali T. hinter Guiseppe her gewesen sei. Fest stünde, „dass der Angeklagte T. nicht dichter als sieben bis neun Meter hinter dem Geschädigten Marcone hinterherlief“. Angeblich fünf Fahrspuren, nicht dichter als sieben bis neun Meter  –  dies klingt, als habe es noch einen ziemlichen Abstand zwischen beiden gegeben. Doch davon kann keine Rede sein.

Ali T. hatte eingeräumt, die erste Fahrspur bereits betreten zu haben. Der Autor dieses Beitrags hat die Breite der vier Fahrspuren vermessen: sie beträgt nur 11,68 Meter. Bei einem Lauftest rannte der Autor die vier Fahrspuren bis zum Mittelstreifen handgestoppt in drei Sekunden. Wenn Ali T. sieben bis neun Meter hinter Marcone war, bedeutet dies bei einem schnellen Lauf nur einen Abstand von zwei bis drei Sekunden. Doch eine Aussage bezüglich der Zeit findet sich nicht im Urteil.

Dabei ist klar: Der Täter war Marcone ganz dicht auf den Fersen. Wie Frau Marcone bestätigt, hat der Richter im Prozess auch erklärt: Wäre Giuseppe „etwas schräger oder langsamer über die Straße gelaufen, wäre der Zusammenprall mit dem Auto nicht auf diese Weise passiert“. Doch: Wäre Giuseppe langsamer gelaufen, hätte ihn der Verfolger gehabt.

Es gab nichts, was das Gericht nicht heranzog, um Ali T. milde zu bestrafen. Dass ihm in der U-Haft der Doppelmörder Memet Y. einen Kochtopf auf den Kopf schlug, wurde ebenso strafmildernd berücksichtigt wie unter anderem eine angeblich stigmatisierende Presseberichterstattung. Dabei hat die Presse nie den vollen Namen des Täters genannt oder ein unverpixeltes Foto des Gesichts gezeigt.  

Unser Autor Michael Leh ist Journalist und lebt in Berlin.

Erstveröffentlichung dieses Beitrags in der „Preußischen Allgemeinen Zeitung“ vom 27.6.2013

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