Nach Medienberichten ist in Berlin jüngst ein Gefährder freigelassen worden, weil laut der Senatsinnenverwaltung die gesetzlich vorgesehene Prognose zur fristgemäßen Durchführung der Abschiebung nicht ausreichend dargelegt werden konnte.
Hierzu erklärt der für Innenpolitik zuständige Vize-Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:
„Es kann nicht sein, dass jemand aus der Sicherungshaft entlassen werden muss, dem man jederzeit einen Terroranschlag zutraut. Die Entlassung markiert eine Lücke im Aufenthaltsgesetz, die wir dringend schließen müssen.
Als Konsequenz aus dem Fall Amri wurde 2017 die Rechtslage so verändert, dass Gefährder statt drei nun bis zu sechs Monate in Haft genommen werden können, um ihre Abschiebung zu sichern.
Eine Sicherungshaft über sechs Monate hinaus ist nur in ganz wenigen Fallkonstellationen möglich, die hier anscheinend nicht gegriffen haben. Diese Fallkonstellationen gilt es nun dringend auszuweiten.“
2 Antworten
Derartige Vorhaben sollten bei allen überzeugten Demokraten für erhebliche „Bauchschmerzen“ sorgen. Bereits „Gefährder“ ist ein gesetzlich nicht verankerter Begriff aus der Polizeipraxis und finden bezeichnenderweise Anwendung im Bereich der politisch motivierten Kriminalität, im Vordergrund steht hier die Verhütung und vorbeugende Bekämpfung von Straftaten. Der Abkehr vom rechtsstaatlichen Tat- zum politischen Gesinnungsstrafrecht liegt da nicht mehr fern. Ausufernde „Sicherungshaft“, eine „Prognose“ über vermutete Gefährlichkeit: hier wird ein gefährlicher Weg beschritten…
Hat dies auf uwerolandgross rebloggt.